Bekenntnis zur Verantwortung
Der Senat hatte in den Jahren 2000 und 2001 etwa 30 Personalmaßnahmen der Universität während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft als "Akte politischer Willkür" für nichtig erklärt. Dazu gehörten Entlassungen von Mitarbeitern, Relegationen von Studierenden und der Entzug von Doktorgraden. Aufgrund von neuen Recherchen im Universitätsarchiv konnten jetzt weitere sechs Personen benannt werden, die zwischen 1933 und 1945 aus "rassischen“ oder politischen Gründen entlassen oder vom Studium ausgeschlossen wurden oder denen der Doktortitel aberkannt wurde. In seiner letzten Sitzung im Sommersemester hat der Senat einstimmig auch diese Entlassungen und Relegationen für nichtig erklärt und die zuständigen Fakultäten aufgefordert, die Entziehung der Doktorgrade zu überprüfen.
In den Erklärungen des Senats aus den Jahren 2000 und 2001 wird festgestellt, dass die Akte politischer Verfolgung die Menschenrechte verletzt haben. Sie seien willkürlich, menschenverachtend und einer Universität unwürdig: "Sie widersprechen zutiefst den humanistischen Idealen, denen sich die Westfälische Wilhelms-Universität Münster verpflichtet fühlt." Die WWU habe sich an den Opfern dieser Willkürmaßnahmen mitschuldig gemacht und bekenne sich voller Scham zu ihrer Verantwortung. Bedauert wird ausdrücklich, dass die Aufklärung dieser Vorgänge, die Auseinandersetzung mit ihnen und die Übernahme der Verantwortung für das verübte Unrecht von der Universität mehr als ein halbes Jahrhundert versäumt worden sei.
Auch die jüngst rehabilitierten Opfer des Nationalsozialismus werden nicht die letzten an der Universität Münster sein. Dr. Sabine Happ, Leiterin des Universitätsarchivs, ist sicher, dass noch weitere Namen auftauchen: "Das ist kein abgeschlossener Prozess. Immer wieder entdecken wir alte Akten." Der größte Teil der Verfolgten sei allerdings wohl schon identifiziert.
nf/bn