Oberstes Ziel bleibt der Bildungsauftrag
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Für viele ist das Jobben jetzt schon lebensnotwendig. Sollten Studiengebühren eingeführt werden, müssten viele Studierende noch mehr arbeiten. Foto: Peter Grewer |
In einer Sitzung Mitte Oktober sah sich der Senat außer Stande, endgültig Stellung zu nehmen, da eine wesentliche Voraussetzung nicht erfüllt sei: Die im Mai erhobene Forderung der Kultusministerkonferenz einer für alle Bundesländer einheitlichen Regelung ist bisher nicht umgesetzt. Deshalb verwies er auf einen Senatsbeschluss aus dem Jahr 2002, in dem Studiengebühren abgelehnt werden, so lange sie nicht den Hochschulen in voller Höhe zugute kommen und sozial gerecht sind.
Unabhängig von einer fehlenden bundeseinheitlichen Regelung weist der Gesetzentwurf nach einstimmiger Auffassung des Senats schwer wiegende Mängel auf. Kritisiert wird vor allem die deutlich werdende Marktorientierung: "Das Verhältnis zwischen Lehrenden und Studierenden wird als marktförmige Anbieter-Nachfrager-Beziehung nicht angemessen beschrieben, und eine Weiterentwicklung in Richtung auf ein solches Modell verspricht keinen Erfolg." Auch werden "geradezu beleidigende Unterstellungen" mit Blick auf angeblich mangelhafte Lehrleistungen der Professoren zurück gewiesen. Es werde dabei unterschlagen, "dass sich durch die jahrzehntelange Unterfinanzierung der Universitäten die Studienbedingungen ständig verschlechtert haben".
Der Senat beklagt die "gesetzgeberische Regelungswut", die einen hohen bürokratischen Aufwand beim Land und bei den Hochschulen erzeuge und Spielräume unverhältnismäßig einschränke. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, BAFöG-Bezieher generell vom Studienbeitrag freizustellen. Auch die Finanzierung eines Ausfallfonds mittels der eingezahlten Beiträge von Studierenden wird nicht akzeptiert und stattdessen eine Landesbürgschaft gefordert.
Alexander Katzer, Lehramtsreferent des AStA, bemängelte in der Debatte vor allem Bildungsbegriff und Demokratievorstellung des zugrunde liegenden Entwurfs und lehnte ihn grundsätzlich ab. Prof. Udo Schmälzle, Vorsitzender des Senats, plädierte für einen differenzierten Umgang mit dem Thema: "Wir können gegen Mauern anrennen oder versuchen, mitzugestalten." Vor allem die Beteiligung der Studierenden bei der Ausgestaltung eventueller Studiengebühren liegt ihm am Herzen: "Wir müssen eine Kultur erarbeiten, in der soziale Aspekte eine zentrale Rolle spielen."
Einhellig abgelehnt wurde die Betonung der marktwirtschaftlichen Komponente im Entwurf: "Wettbewerbsfähigkeit kann nicht das oberste Ziel von Hochschulen sein, sondern ist lediglich Mittel zum Zweck. Unsere Priorität ist der Bildungsauftrag", betonte Dekanin Nelles.
bn/nf
Der Beschluss des Senates im Wortlaut ist hier zu finden, näheres zu den Bildungskrediten hier.| Der Gesetzentwurf: - Marktanreize durch eine unmittelbare Anbieter-Nachfrager-Situation - bis zu 500 Euro Studiengebühren pro Semester - Freiheit der Hochschulen, ob sie Studiengebühren einführen wollen - Zweckbindung der Mittel für die Lehre - BAFöG-Empfänger werden nicht ausgenommen und müssen insgesamt bis zu 10.000 Euro zurückzahlen - Studierende haben ein Recht auf Bildungskredite |
