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Auch im Internet gilt das Urheberrecht

Abmahnungen wegen Schutzverletzungen nehmen zu



Geheimnisvoll ist ihr Lächeln, geheimnisvoll erscheinen manch einem auch die Regeln des Urheberrechts: Auch die Mona Lisa darf nicht einfach verwendet werden.

   Foto: Peter Grewer


Verlockend ist das Angebot, schließlich braucht es nur einen Klick mit der rechten Maustaste und das schmucke Bild, das der eigenen Institutsseite erst den richtigen Pepp verleiht, oder die Straßenkarte, die Gästen auf der Einladungskarte den Weg weist, ist schon aus dem Internet heruntergeladen. Doch nur weil Dateien im Netz allgemein zugänglich sind, bedeutet das noch lange nicht, dass sie auch beliebig verwertet werden können. Gerade auf Lageplänen liegt im Allgemeinen ein Urheber- und ein Vervielfältigungsrecht – was einige Institute in vergangener Zeit schmerzhaft zu spüren bekommen haben. Denn immer häufiger trudeln Abmahnungen ins Haus, weil nicht die entsprechenden Lizenzen bei dem Inhaber der Vervielfältigungsrechte erworben worden waren. Bisher war es meist möglich, sich über einen Vergleich zu einigen, es kam aber auch schon zu Klagen, berichtet Dr. Richard Weiß, stellvertretender Dezernent für Akademische Angelegenheiten.

"Die Aufmerksamkeit wird größer, entweder von den Inhabern der Rechte selbst oder von Anwaltskanzleien, die sich auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben und dann im Auftrag ihrer Mandanten an uns herantreten", so Weiß. Die Materie ist kompliziert. Denn bei einem Foto gibt es beispielsweise nicht nur das Urheberrecht, das nicht abgetreten werden kann und immer beim Fotografen liegt, sondern auch das Vervielfältigungsrecht, das an einen Verlag abgetreten werden kann. Außerdem kann auch die abgebildete Person, so es sich um eine Porträtaufnahme handelt, ein Mitspracherecht bei der Veröffentlichung haben. Dabei ist das Trägermedium gleichgültig – Rechte müssen beachtet werden, egal ob es sich um Druckwerke oder Internetauftritte handelt.

"Wenn man nicht sicher weiß, dass man alle Rechte hat, dürfen Illustrationen und Texte nicht verwendet werden", warnt Weiß. Da aber die Quelle gerade im Internet häufig nur mühsam oder gar nicht zu finden ist und Absprachen langwierig sein können, sollten möglichst nur eigene Dateien verwendet werden. Das gilt auch, wenn aus mehreren Bildern eine neue, eigenständige Collage zusammengestellt wurde, die Einzelbilder aber noch zu erkennen sind.

Die Schadensersatzforderungen gehen erst einmal an die zentrale Verwaltung. Die Kosten können erheblich sein und schnell 2.000 Euro und mehr betragen. Sie müssen aus dem Etat der einzelnen Einrichtungen bezahlt werden. Deshalb hat das Rektorat in einem Rundschreiben  alle Fachbereiche und Einrichtungen aufgefordert, rechtswidrig eingestellte Bilder und Illustrationen unverzüglich zu entfernen.

Wer ganz sicher gehen will, kann den Bilderservice der Pressestelle nutzen. Unter www.uni-muenster.de/journalisten/galerie/index.html sind knapp 50 hochauflösende Dateien zu finden, bei denen das Vervielfältigungsrecht garantiert bei der Universität liegt und deren Nutzung nichts kostet.   

bn