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Datenschutz gewährleistet

Videoüberwachung ist sorgfältig geregelt


Die Sicherheit von Gebäuden und Menschen steht im Vordergrund, wenn neue Videoanlagen installiert werden.

Foto: pg

Was in der Öffentlichkeit heiß diskutiert wird, hat auch an der Uni längst Einzug gehalten: die Videoüberwachung. Unbemerkt von den meisten Nutzern sind in derzeit 20 Gebäuden, beispielsweise im Schloss, in der Universitäts- und Landesbibliothek und im Rechenzentrum, Anlagen der verschiedensten Art installiert, um Personen und Material zu schützen. Gewährleistet wird der Datenschutz durch eine Dienstvereinbarung, auf die sich Personalräte und Verwaltung vor kurzem geeinigt haben.

"Im vergangenen Jahr hatten wir einige Probleme mit Diebstählen", berichtet Roland Hanke, im Baudezernat zuständig für die technische Ausstattung. Ganze Banden seien durch die Uni gezogen und hätten sich vor allem im Multimedia-Bereich bedient. Gerade an einer Hochschule sind dabei nicht nur die Sachschäden zu beklagen, sondern teilweise auch der Verlust unersetzlicher Forschungsergebnisse, wenn beispielsweise ein Rechner mit experimentellen Daten gestohlen wird. "Unser Hauptziel ist aber der Schutz der Menschen, die durch einen Einbruch erheblich belastet werden", betont der Diplom-Ingenieur.

Dazu dienen verschiedene Systeme. Bei der Monitorüberwachung findet keine Aufzeichnung statt, sie ist vor allem eine Unterstützung bei der Eingangskontrolle. In Lagerhallen beispielsweise sind bewegungsangeregte oder zeitgesteuerte Anlagen mit Aufzeichnungsmöglichkeit installiert. Zwei bis drei Tage werden die Bilder gespeichert, bevor sie vernichtet werden. Durch die Dienstvereinbarung ist sicher gestellt, dass alle Zugriffe auf die Daten genauestens protokolliert werden. Bei der Auswertung ist stets ein Personalratsmitglied dabei. Was nicht als Beweismittel für die Polizei dienen kann, wird sofort vernichtet.

Ausspioniert muss sich kein Mitarbeiter oder Studierender der Uni fühlen. Hinweisschilder, die zum Teil noch aufgehängt werden müssen, sollen auf die Videoüberwachung hinweisen. Grundsätzlich entscheiden die einzelnen Nutzer der Gebäude selbst, ob und in welchem Umfang die Anlagen installiert werden. "Die Initiative geht immer von den Mitarbeitern und Nutzern aus, wir sind nur beratend tätig und gegebenfalls für die technische Umsetzung zuständig", betont Hanke.

Transparenz ist das oberste Ziel aller Beteiligten. Deshalb ist der Dienstvereinbarung, die im Intranet unter wwwzuv.uni-muenster.de/intranet/aktuelles/unterlagen/dv_video_ gesamt.pdf zu finden ist, auch eine Dokumentation aller Standorte angehängt, so dass sich jeder Mitarbeiter selbst informieren kann, wo eine Kamera läuft. 

  bn