Zuwanderungsgesetz bringt Erleichterungen
Seit Anfang des Jahres gilt das neue Zuwanderungsgesetz. Für einige hundert ausländische Studierende der Universität, die nicht aus EU-Staaten kommen, sollen die neuen Regelungen erhebliche Erleichterungen mit sich bringen. Sie dürfen jetzt bundesweit an 90 ganzen oder 180 halben Tagen jobben. Nach der bisherigen, stark einschränkenden Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende betrug die Obergrenze 90 Tage, unabhängig davon, ob an diesen Tagen voll oder nur einige wenige Stunden gearbeitet wurde. Ab sofort werden nur noch die Tage als komplette Arbeitstage gezählt, an denen auch tatsächlich voll gearbeitet wird. Bei weniger Stunden werden sie hingegen als halber Arbeitstag abgerechnet.
Neben der Sprachbarriere und dem Zurechtkommen mit der andersartigen Mentalität war für viele ausländische Studierende die Finanzierung des Studiums bisher das größte Problem. Die meisten sind auf Zuverdienst angewiesen, da sie selbst nicht über ausreichende Ersparnisse verfügen und auch die Eltern ihr Studium nicht komplett finanzieren können.
Eine weitere Neuregelung, die mit dem Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten ist und weitere Erleichterungen mit sich bringen soll, betrifft die so genannten studentischen Nebentätigkeiten. Solche Nebenjobs mit wissenschaftlichem Charakter sind traditionell an den Hochschulen angesiedelt. Der große Vorteil für ausländische Studierende ist, dass sie nicht zeitlich befristet sind und zusätzlich zu den 90 ganzen beziehungsweise 180 halben Tagen ausgeübt werden dürfen. Das gilt beispielsweise auch für die Tätigkeit als Tutor in Wohnheimen des Studentenwerkes.
Neu ist auch, dass ausländische Studierende nach ihrem Abschluss bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche in Deutschland bleiben können. Finden sie einen Job, der ihrem Studienabschluss angemessen ist, erhalten sie eine weitergehende Aufenthaltserlaubnis. "Allerdings ist noch völlig unklar, wie die Absolventen dieses zusätzliche Jahr finanzieren sollen", sieht Jewgenij Arefiev, Vorsitzender der Ausländischen Studierendenvertretung, die versprochenen Erleichterungen durch das Zuwanderungsgesetz mit eher gemischten Gefühlen. "Das Gesetz bringt zwar einige begrüßenswerte Neuerungen, geht in manchen Punkten aber nicht weit genug und ist teilweise sogar widersprüchlich", meint Arefiev.
bg