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Neue Freiheiten, mehr Aufgaben, weniger Grenzen

Hochschulgesetz und Beamtenbesoldung wurden geändert

Gewaltige Einschnitte in das Hochschulsystem hat der Landtag jetzt endgültig besiegelt: Mit dem neuen Hochschulgesetz und der Änderung des Beamtenbesoldungsgesetzes werden sich nicht nur Studienstrukturen, sondern auch Organisation der Hochschulen und Besoldung der Hochschullehrer tiefgreifend verändern. Juniorprofessur, Bachelor/Master, Leistungsanreize, mehr Autonomie für die Hochschulen sind dabei einige der Schlagworte.

Anders als ursprünglich vorgesehen ist die Juniorprofessur jetzt nicht mehr der einzige Weg zur ordentlichen Professur. Auch die Habilitation wird weiterhin anerkannt. Zwei mal drei Jahre soll ein Juniorprofessor weitgehend selbstständig, aber eingebunden in den Fachbereich, lehren und forschen – freier als es bisher Habilitanden, die einem Professor zugeordnet waren, möglich war, so hofft die Landesregierung. Besoldet werden Juniorprofessoren nach der neuen Besoldungsgruppe W1, nachdem alle bisherigen C-Besoldungsgruppen abgeschafft werden. Anders als früher können Habilitanden nicht mehr in einem befristeten Beamtenverhältnis, sondern nur noch als Angestellte beschäftigt werden.

Die flächendeckende Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen ist nun endgültig zum Wintersemester 2007/08 beschlossen worden. Ab dann dürfen die Hochschulen nicht mehr in Diplom- und Magisterstudiengänge einschreiben. An der Universität Münster sollen die meisten Studiengänge allerdings bereits zum Wintersemester 2005 umgestellt werden (siehe auch Seite 2).

Leistungssystem ersetzt alte Besoldung

Ab dem 1. Januar werden neu eingestellte Professoren nach der so genannten W-Besoldung bezahlt. W1 erhalten Juniorprofessoren, W2 ersetzt die bisherige Vergütungsgruppe C3, W3 die oberste Gruppe C4. Professoren, die noch nach dem alten System bezahlt werden, können auf Wunsch in die neuen Besoldungsgruppen wechseln. Das Grundgehalt fällt dabei deutlich niedriger aus als bisher, dafür haben die Hochschulen die Möglichkeit, Zulagen bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen, Zulagen für Dekane oder ähnliche Funktionsträger und Zulagen für besondere Leistungen in Forschung und Lehre zu zahlen. Nach welchen Kriterien dies passieren soll, ist teilweise den Hochschulen überlassen. Da die Umstellung kostenneutral erfolgen soll, können pro W3-Professur im Schnitt 11000 Euro jährlich ausgeschüttet werden. Um mit anderen Bundesländern, die bisher deutlich höhere Professoren-Gehälter gezahlt haben, mithalten zu können, hat die Landesregierung noch einmal 2500 Euro pro Professur draufgelegt.

Die Verantwortlichkeiten verschieben sich ab dem kommenden Jahr weg vom Ministerium hin zu den Hochschulen. So ist künftig nicht mehr die Wissenschaftsministerin, sondern der Rektor der Dienstvorgesetzte aller Professoren. Außerdem erfolgen Berufungen künftig durch ihn. Bei noch nicht näher definierten „Eckprofessuren“ behält sich das Land allerdings eine Mitentscheidung bei den Berufungen vor.

Während sich bisher die dezentrale Ebene zwangsläufig in Fachbereiche gliedert, soll künftig die Binnenstruktur freier gestaltet werden können. So könnten Aufgaben der Fachbereiche auf zentrale Einrichtungen übergehen oder fächerübergreifende Einheiten geschaffen werden. Wieder möglich ist das Angebot von Weiterbildungsstudiengängen direkt durch die Universität, nachdem zwischenzeitlich externe Träger wie zum Beispiel eigens gegründete Vereine als Anbieter fungieren musten. Für die Dekane sieht das neue Hochschulgesetz zwei Änderungen vor: Anders als früher wird jetzt eine Abwahl erlaubt, außerdem müssen sie nicht mehr Mitglied des Fachbereichsrates sein.

Die Umsetzung all dieser Bestimmungen wird noch geraume Zeit dauern. So muss unter anderem die Universitätsverfassung geändert werden. Die neuen Freiheiten müssen nun von den Hochschulen mit neuen Inhalten gefüllt werden.

bn