Diplomat im Dienste der Forschungsförderung

DFG-Vertrauensdozent Prof. Peter Funke hilft als Ratgeber und Vermittler
[Prof. Peter Funke]
Diplomatischer Vermittler: Als Vertrauensmann weiß Prof. Funke um die Tücken bei einem DFG-Antrag.
Foto: Marlene Hrubesch   

Diplomatisches Geschick mit Fingerspitzengefühl gehört zu seinen Tugenden. Danach befragt, lächelt und schweigt er augenzwinkernd - eben ganz der Diplomat. Er agiert als Vermittler hinter den Kulissen, ist Verbindungsmann und Drehscheibe für Informationen, Berater und Schlichter in Personalunion: Prof. Peter Funke steht seit August 1995 im Dienste aller Fakultäten als Vertrauensdozent für DFG-Angelegenheiten. Für Kollegen und die Universität einerseits ist er ein kompetenter Ansprechpartner in Fragen forschungspolitischer Ausrichtung, für die DFG andererseits die Kontaktperson bei der WWU.

Wer einen DFG-Antrag stellt, wird spätestens nach Antragseingang von der DFG aufgefordert, den Vertrauensdozenten über die Antragstellung zu informieren. Unter dessen Fittichen befindet sich die Sammelstelle der Universität für alle eingereichten DFG-Anträge - Ordner um Ordner füllen diese eine eigene Regalwand im Büro Funkes. Der Direktor des Seminars für Alte Geschichte, zugleich Mitglied und Sprecher des DFG-Fachkollegiums "Alte Kulturen", profitiert für seine Arbeit als Vertrauensmann von guten Kontakten und langjähriger Erfahrung als Gutachter in der Zusammenarbeit mit der DFG.

"War der Vertrauensdozent früher insbesondere Schaltstelle für die Weitergabe von Informationen, so ist er heute vor allem vermittelnd und beratend tätig", erläutert Funke. Im Zeitalter schneller Internetrecherche sind Informationsanfragen seltener geworden. Angesichts wachsender Konkurrenz um knapper werdende Fördergelder steigt jedoch der Bedarf an Beratung sowohl in der Phase der Antragsvorbereitung als auch bei internen wie externen Problemen im Verfahrensverlauf.

Während Ratsuchende für Antragstellung auch Hilfe bei Susanne Hefti von SAFIR finden, obliegt die Konfliktberatung vor allem dem DFG-Vertrauensmann. Beratung heißt auch Hilfestellung, wie man strategisch am besten vorgeht, wenn der Antrag abgelehnt wurde, die DFG jedoch zu einer Neueinreichung ermutigt - "häufig haben diese Folge-Neuanträge die besten Chancen, in der überarbeiteten Fassung positiv beschieden zu werden", berichtet Funke über seine Erfahrung.

Als einfache, aber wichtige Grundregel bei Ablehnung empfiehlt er, sich nur nicht entmutigen zu lassen: "Insbesondere im Feld der Geistes- und Sozialwissenschaften möchte ich die Antragsteller ermuntern, ebenso wie Naturwissenschaftler einen neuen oder erneuerten Antrag einzureichen." Bei einer wachsenden Antragsflut angesichts der gestiegenen Erwartung an die Wissenschaftler, Drittmittel einzuwerben und gleichzeitiger Mittelknappheit werden immer öfter selbst positiv begutachtete Projekte zunächst abgelehnt. "Wer hier zu früh aufgibt, lässt manch reelle Chance ungenutzt", mahnt Funke und wünscht sich für die Antragsteller mehr Zuversicht und Durchhaltevermögen.

Konfliktpotenzial findet sich sowohl universitätsintern als auch zwischen DFG und Universität. "Die DFG ist im Begutachtungsverfahren um ein Höchstmaß an Transparenz bemüht", weiß Funke. Dies schließe jedoch nicht aus, dass es bei der Vielzahl der Anträge in Einzelfällen auch zu Fehlentscheidungen kommt - Fehler können schließlich passieren "und hier kann der Vertrauensdozent vermittelnd tätig werden". Dies gilt im umgekehrten Falle auch, wenn Universitätsangehörige als Antragsteller oder Gutachter gegenüber der DFG Fehler begehen, "indem sie beispielsweise einer Bringschuld nicht nachkommen", sagt Funke mit kritischem Blick auf beide Seiten.

"Die Vermittlungstätigkeit findet da ihre Grenzen, wo eine formale Entscheidung über einen Antrag bei der DFG gefallen ist", steckt der Vertrauensmann seinen Handlungsspielraum ab. Doch wäre der Gang zum DFG-Vertrauensmann selbst dann noch hilfreich, da dieser sich im Hinblick auf eine Neubeantragung für eine korrigierende neue Bewertung einsetzen kann. "Als Gutachter weiß ich sehr genau, worauf die DFG bei der Antragstellung besonderen Wert legt", sagt der Vertrauensmann und zählt auf: "Angesichts der großen Konkurrenz achten die Gutachter auf konzise Fragestellung, klar strukturierte und durchdachte Arbeits- und Zeitplanung sowie nachvollziehbare Anforderungen für Sach- und Personalmittel."

Hausinterne Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit einer DFG-Antragstellung bilden einen weiteren Aufgabenbereich, der den Vertrauensmann zunehmend fordert. "Diese Konflikte betreffen alle Disziplinen und Fakultäten", beobachtet Prof. Funke mit Bedauern und berichtet von einem wiederkehrenden Konfliktschema unterschiedlicher Interessen: "Es geht um die Einbindung von Forschungsprojekten in die hierarchischen Strukturen einer Universitätseinrichtung einerseits und die eigenständige Forschungsarbeit des Wissenschaftlers auf der anderen Seite." Das muss Funke dann als Mediator vermittelnd eingreifen. "Wenn eine Schlichtung absolut nicht gelingt, suche ich manchmal auch die Unterstützung der Kommission für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis", weist Prof. Funke auf eine mögliche Option hin.

ab