Ruhestand hinausgezögert
Selten stimmen die Wünsche von Finanzminister und Hochschullehrern überein. Doch bei der möglichen Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamte sind sich beide Seiten offenbar einig: Rund die Hälfte der Professoren, die im nächsten halben Jahr emeritiert werden, haben bereits eine Verlängerung beantragt. Möglich ist sie längstens für drei Jahre, also bis zum 68. Lebensjahr, ein Antrag kann jeweils für ein Jahr gestellt werden.
Das Interesse des Finanzministers: Es ist billiger, für ein und dieselbe Stelle nur das Gehalt zu zahlen und nicht noch zusätzlich die Emeritenbezüge. Prof. Heinz Grossekettler, Anfang April 65 Jahre alt geworden, aber hat ein mindestens ebenso großes Interesse an einer Verlängerung - und das, obwohl die Pflichten im Vergleich mit jüngeren Kollegen nicht vermindert werden. "Ich habe mein Forschungsprogramm noch nicht vollendet. Wir haben in 20 Jahren Instrumente entwickelt, um die Funktionsfähigkeit von Märkten beurteilen zu können", erklärt er. "Um das Projekt so weit abzuschließen, dass es von anderen routinemäßig angewendet werden kann, braucht es noch einige Zeit. Und dafür benötige ich die Mitarbeit meiner Assistenten und Doktoranden."
Natürlich überlege man es sich schon, den Ruhestand noch weiter hinauszuzögern, zumal damit ein gewisses Risiko verbunden ist: "Wenn ich in der Verlängerung krank werde und nicht weiterarbeiten kann, werde ich automatisch pensioniert und nicht emeritiert" - und das bedeutet in der Regel ein geringeres Ruhegehalt. Aber trotzdem will Grossekettler, wenn möglich, die drei zusätzlichen Jahre ausschöpfen, denn als Emeritus hätte er keinen Anspruch auf die Unterstützung durch den Unterbau.
Es kommt allerdings nicht nur auf die Wünsche des einzelnen Hochschullehrers an. Ein Hinausschieben der Altersgrenze muss auch in dienstlichem Interesse liegen. Jeder Antrag wird individuell abgewogen, erläutert Christiane Thoden, Abteilungsleiterin im Personaldezernat. Sei eine Stelle bereits umgewidmet, sei eine Verlängerung ausgeschlossen, ansonsten sei selbst eine bereits laufende Berufung nicht unbedingt ein Hinderungsgrund. Auch bisher habe es schon die Möglichkeit gegeben, den Ruhestand hinauszuzögern, doch seien die Anträge im Allgemeinen nicht bewilligt worden. Die derzeitige Öffnung ist bis zum Jahr 2008 befristet - viele Professoren würden sie wohl gerne zum Standard machen, wie in anderen Bundesländern verwirklicht.