Bachelor und Master auch für die Lehrer

Senat verabschiedete Rahmenordnung
Lehrerausbildung
Gute Lehrer durch gute Lehre ist das Ziel der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Master-Abschlüsse.
Foto: Peter Grewer   

Bis Ende Mai können sich die nordrhein-westfälischen Hochschulen um die Teilnahme an der zweiten Runde des Modellversuchs zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in der Lehramtsausbildung bewerben. Mit dabei wird auch die Uni Münster sein. Eine Rahmenordnung für alle Lehramtsstudiengänge wurde bereits im Februar vom Senat verabschiedet.

Festgelegt wurden darin die Dauer des Studiums sowie die Anteile der Fächer, der so genannten Allgemeinen Studien und der Erziehungswissenschaftlichen Studien für unterschiedliche Schulformen und Ausbildungswege. Da grundsätzlich zwei Fächer für das Lehramt zu belegen sind, aber der Übergang von einem naturwissenschaftlichen Ein-Fach-Bachelor, wie er beispielsweise von der Biologie angeboten wird, zum Lehramts-Magister mit zwei Fächern möglich sein soll, wurde hier ebenso differenziert wie bei den Schulformen. So dauert das Bachelorstudium zwar immer sechs Semester, der Masterstudiengang für Grund-, Haupt- und Realschule (GrHR) ist aber in zwei Semestern, der für Gymnasium und Gesamtschule (GymGes) in vier Semestern zu absolvieren. Auch in der Betonung der fachfremden Anteile gibt es Unterschiede: Das didaktische Grundlagenstudium wird nur für das Lehramt GHR verlangt, die erziehungswissenschaftlichen Anteile werden im Bachelorstudium deutlich stärker betont als beim Lehramt GymGes. Um den besonderen Gegebenheiten in der Grundschule Rechnung zu tragen, wird hier ein eigener Studienschwerpunkt innerhalb der Studiengänge für GrHR gebildet.

"Der Praxisbezug wird quantitativ wie qualitativ intensiver", sagt Heribert Woestmann, Referent für Studienreform, über das neue Modell. Um den Übergang zwischen alter und neuer Studienordnung zu erleichtern, wurde Wert darauf gelegt, die Eckwerte für die Leistungspunkte, die in den jeweiligen Modulen vergeben werden, den Semesterwochenstunden der derzeit gültigen Lehramtsprüfungsordnung anzupassen. Die Inhalte der fachspezifischen Studien werden allein von den Fachbereichen festgelegt, wie es bisher schon der Fall war. Bei den Allgemeinen Studien können die beiden beteiligten Fächer jeweils ein Modul von insgesamt drei bis vier vorschreiben. Das können Präsentationstechniken, EDV-Kompetenz oder andere grundlegende Fähigkeiten sein.

Auch wenn es sich noch um einen Modellversuch handelt, ist die Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge auch in der Lehrerausbildung unausweichlich, da das Studienkontengesetz vorschreibt, dass alle Studiengänge ab dem Sommersemester 2007 modular und mit einem Leistungspunktesystem versehen darzustellen sind. Die Änderung der Lehramtsprüfungsordnung im vergangenen Jahr bedeutet einen weiteren tiefen Einschnitt. Um nicht in drei Schritten umstellen zu müssen, sei es nur logisch, die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen auf das kommende Jahr vorzuziehen, so Woestmann.

bn