Lob und Kritik für Gesetz zur Reform der Hochschulen

In zahlreichen Punkten sei der Entwurf des Landesgesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulreform, zu dem die Hochschulen bis Mitte April eine Stellungnahme abgeben konnten, eine prinzipielle Verbesserung gegenüber der jetzigen gesetzlichen Regelung, so die Universität. Die Möglichkeit, sich eine eigene Binnenstruktur maßzuschneidern, entspreche dem Wunsch der Hochschule ebenso wie die neu geschaffenen Möglichkeiten im Bereich der Internationalisierung, der stärkeren Strukturierung der Promotionsphase und die neuen Instrumente zur Straffung des Studienbetriebs.

Dass die eigentlich vorgesehene Verlagerung der Zuständigkeit für die Berufung von Hochschullehrern aufgeweicht würde, weil sich das Ministerium bei den so genannten "Eckprofessuren" eine Kontrolle vorbehält, ist allerdings ebenso Anlass zur Kritik wie die vorgesehene Abschaffung der Habilitation und die Schließung aller nicht konsekutiven Studiengänge zum Wintersemester 2006/2007. Auch die Auswahl und Betreuung ausländischer Studierender sei unzureichend. Ein unzulässiger Eingriff in die Autonomie der Hochschule sei es, wenn die Abwahl von Dekanen grundsätzlich verboten würde.

bn