Rahmenordnung für den Bachelor

Fachbereiche müssen nun Inhalte für den neuen Abschluss definieren

Wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen sollen jene Studierenden erhalten, die künftig einen Bachelor-Studiengang einschlagen. Das legt die Rahmenordnung für die Bachelorprüfungen des so genannten "Zwei-Fach-Bachelors", die gerade vom Senat verabschiedet worden ist. Anders als beim Ein-Fach-Bachelor, der das bisherige Diplom ersetzt und vor allem von den Naturwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften eingeführt wurde, ist für jene Bachelorstudiengänge, bei denen zwei Fächer angeboten werden, eine Koordination zwischen den Fachbereichen notwendig, um für alle gleiche Voraussetzungen zu garantieren.

Die Fachbereiche sind nicht gezwungen, die Rahmenordnung zu akzeptieren. Sie ist allerdings ein hilfreiches Gerüst für alle Fächer, die daran denken, künftig auch Bachelor-Studiengänge anzubieten. Festgelegt ist in der Rahmenordnung beispielsweise, dass ein Bachelor-Studiengang in der Regel drei Jahre dauert. Für den Abschluss des Studiums sind 180 Leistungspunkte zu erwerben, wobei für einen Leistungspunkt, der einem Credit-Point nach dem Europäischen Leistungspunktesystem (ECTS) entspricht, rund 25 bis 30 Stunden Arbeit anfallen. Insgesamt ist für den Bachelor ein Aufwand von 4500 bis 5400 Stunden nötig. In jedem der beiden Fächer müssen 80 Leistungspunkte und in den Allgemeinen Studien, die Schlüsselqualifikationen vermitteln, zur Reflexion über wissenschaftliche Praxis anleiten oder einen Einstieg in ein Lehramtsstudium ermöglichen, 20 Leistungspunkte erworben werden. In die Gesamtnote der Bachelorprüfung gehen die beiden Fächer, die Allgemeinen Studien und die Note der Bachelorarbeit im Verhältnis 4:4:1:1 ein.

Die inhaltlichen Anforderungen müssen von den Fachbereichen gefüllt werden. Sie müssen Module definieren, die sich aus Veranstaltungen eines oder mehrerer Semester auch verschiedener Fächer zusammensetzen und fünf bis 20 Leistungspunkte wert sein können. Fächerspezifische Bestimmungen sollen regeln, welche Module absolviert werden müssen, wobei in einigen Bereichen Wahlmöglichkeiten bestehen.

Auch wenn mit der Rahmenordnung nun die Bedingungen für eine universitätsweite Einführung von Bachelor-Studiengängen gegeben sind, hat sich der Senat ausdrücklichg gegen eine generelle Einführung von "konsekutiven Bachelor- und Master-Studiengängen" ausgesprochen: "In einigen Fächern mag die Einführung des Bachelor-Grades durchaus sinnvoll sein, jedoch würde sie für eine Reihe von geisteswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächern eine mögliche Gefährdung für die Qualität der Ausbildung und damit für die internationale Wettbewerbsfähigkeit darstellen, beziehungsweise mit den Zielen einzelner Ausbildungsgänge nicht verträglich sein." Begrüßt wurde in der Senatserklärung ausdrücklich die Modularisierung von Studiengängen und die Einführung des ECTS, aber eben nicht um den Preis, dass künftig ausschließlich konsekutive Studiengänge angeboten werden. Universitäten müssten in die Lage versetzt werden, parallel sowohl grundständige als auch konsekutive Studiengänge anzubieten.

bn