FAQ E-Prüfungsraum Aula Vom-Stein-Haus
Stand 07.07.2025
Was bietet der E-Prüfungsraum Aula Vom-Stein-Haus?
In der Aula des Vom-Stein-Hauses stehen 132 Computerarbeitsplätze für elektronische Prüfungen zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind mit Laptops ausgestattet, die den Zugang zu den zentral angebotenen Prüfungsdiensten ermöglichen. Der Raum ist eine zentrale Ressource für den E-Prüfungsbetrieb an der Universität Münster.
Wie kann ich den Raum nutzen?
Die Aula des Vom-Stein-Hauses steht ganzjährig für elektronische Prüfungen zur Verfügung. Sie kann genutzt werden, wenn Sie Ihre elektronische Prüfungen mit einem der zentral angebotenen Prüfungsdiensten L-Plus oder Examweb durchführen wollen. Andere Prüfungssysteme werden derzeit nicht unterstützt. Für eine Beratung zum passenden Prüfungssystem wenden Sie sich bitte an das ZHLdigital.
Für Lehrveranstaltungen und andere Prüfungen steht der Raum nicht zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen und Regeln gibt es für die Buchung?
Der Raum kann ausschließlich durch Ihren Prüfungsdiensteanbieter (L-Plus oder Examweb) beim CIT gebucht werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Buchungswunsch im Rahmen der Terminklärung dorthin.
Um den Raum optimal auszulasten und möglichst vielen Nutzer*innen zur Verfügung stellen zu können, werden die konkreten Prüfungsinformationen und Prüfungstermine benötigt. Blockbuchungen ohne Zuordnung zu einer Prüfung und sehr kurzfristige Buchungen (unter 4 Wochen Vorlauf) sind nicht möglich, da der Prüfungssupport geplant werden muss.
Darüber hinaus werden die Kontaktdaten der Prüfungsverantwortlichen für Rückfragen, die Anzahl der Teilnehmenden und weitere Informationen benötigt.
Für die Prüfungsplanung kann der öffentlich verfügbare Raumkalender genutzt werden. Hier sind alle bereits vorliegenden Buchungen einsehbar. Buchungsanfragen werden nach der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet.
Der Raum kann ein Semester im Voraus gebucht werden, also ab dem Beginn des jeweiligen Wintersemesters (01.10.) bis zum Ende des darauffolgenden Sommersemesters (30.09.) und ab dem Beginn des jeweiligen Sommersemesters (01.04.) bis zum Ende des darauffolgenden Wintersemesters (31.03.). Buchungen, die über diesen Zeitraum hinausreichen, sind nicht möglich.
Muss der Raum für andere Zwecke wie Reinigung, Wartung und Umbauarbeiten gebucht werden, dann senden Sie bitte eine E-Mail an epruefungscenter@uni-muenster.de .
Was muss ich tun, wenn sich ein Prüfungstermin verschiebt oder ausfällt?
Für die Verschiebung oder Stornierung von E-Prüfungsterminen wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfungsdiensteanbieter. Dieser wird den Termin aus dem Prüfungskalender entfernen oder einen anderen Termin eintragen.
Welcher Vor-Ort-Service wird vom CIT angeboten?
Unser Ziel ist es, jede elektronische Prüfung, die in diesem Raum stattfindet, durch eine Vor-Ort-Betreuung zu unterstützen und Störungen durch technische Ausfälle zu minimieren. Aktuell (im Sommersemester 2025) stellen wir aufgrund von Personalengpässen diese Betreuung nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache zur Verfügung. Zum Beginn der Prüfung wird Sie, sofern vorher vereinbart, ein* Mitarbeiter*in des CIT im Prüfungsraum in Empfang nehmen und Sie bei der Einweisung der Studierenden bis zum erfolgreichen Start der Prüfung unterstützen. Alternativ wird eine eingeschränkte Variante dieses Services angeboten, bei der ein Schlüssel am Hörsaalgebäude Schlossplatz 46 ausgeliehen werden muss.
Wohin kann ich mich bei technischen Störungen während der Prüfung wenden?
Während der Prüfung können Sie technische Störungen telefonisch an das Betreuerteam melden. Die Betreuer*innen werden Ihnen dann bei der Lösung technischer Probleme helfen. Darüber hinaus können schwerwiegende technische Ausfälle an die zuständigen Einrichtungen weitergeleitet und möglichst schnell behoben werden.
Werden im Prüfungsraum Plätze für Studierende mit chronischen Erkrankungen und Beeinträchtigungen angeboten?
Es steht ein Arbeitsplatz für Studierende im Rollstuhl zur Verfügung. In der Aula des Von-Stein-Hauses kann leider kein Inklusionsbereich für individuelle Bedarfe von Studierenden mit chronischen Erkrankungen und Beeinträchtigungen eingerichtet werden. Sollten sie Studierende mit besonderen Anforderungen oder Nachteilsausgleichen in Ihren Prüfungsgruppen haben, bitten wir Sie, für diese Prüfungen individuelle Lösungen in Ihrem Fachbereich umzusetzen.