Rechtliche Fragen:

Wo und wie ist der Name einer Hochschule in NRW festgelegt?

Die gesetzlichen Grundlagen für die Hochschulen des Landes NRW sind im NRW-Hochschulgesetz [de] (kurz HG NRW) festgelegt.

Zum Thema Hochschulnamen heißt es dort in § 2 Absatz 5 Satz1, Halbsatz 1:

"Die Hochschulen können sich in ihrer Grundordnung eigene Namen geben und Wappen und Siegel führen; [...]." (HG NRW, 12.07.2019)

In der Grundordnung der WWU [de] (=Verfassung) gibt es zwar keinen Paragraphen, in dem der Hochschulname ausdrücklich festgeschrieben ist, die Grundordnung trägt aber die Überschrift

„Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster“.

Damit ist als Name der Universität Münster "Westfälische Wilhelms-Universität Münster" festgelegt.

Welches Gremium kann einen Hochschulnamen wie ändern?

Um den Namen der WWU zu ändern, müsste also die Grundordnung geändert werden. Das NRW-Hochschulgesetz legt auch fest, welches der Leitungsgremien einer Hochschule die Grundordnung ändern kann. Dazu heißt es in § 22 Absatz 1 Satz 1, Nr. 3:

"§ 22 Senat

(1)  Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

[...]

3. Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt;

[...]" (HG NRW, 12.07.2019)

sowie in § 22 Absatz 1 Satz 2:

"Die Grundordnung wird mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Gremiums beschlossen." (HG NRW, 12.07.2019)

Über den Senat heißt es im NRW-Hochschulgesetz weiter (§22 Absatz 2 Satz 1:

"Das Nähere zur Zusammensetzung, zur Amtszeit und zum Vorsitz regelt die Grundordnung," (HG NRW, 12.07.2019)

Weitere Informationen zum Senat der WWU finden Sie hier [de].

Wie ist dieses Gremium zusammengesetzt?

In der Grundordnung der WWU heißt es über den Senat in Artikel 8 Absatz 1 und 2:

"Artikel 8: Senat

(1) Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an

1. zwölf Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer,

2. vier Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter,

3. vier Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Studierenden und

4. drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter in Technik und Verwaltung.

(2) Die Mitglieder des Senats nach Absatz 1 werden von den Mitgliedern der Westfälischen Wilhelms-Universität gewählt." (Verf. WWU 24.08.2015)

Kann eine Hochschule ganz autonom über ihren Namen entscheiden?

Für den Fall, dass der Senat eine Namensänderung beschließt, heißt es im NRW-Hochschulgesetz in § 2 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2:

"[...] ; die die Namensgebung regelnde Vorschrift der Grundordnung bedarf der Genehmigung des Ministeriums." (HG NRW, 12.07.2019)

Die Änderung eines Hochschulnamens muss also vom zuständigen Ministerium, derzeit das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, genehmigt werden.