Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Mit der DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) weisen Sie nach, dass Sie die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen.
Mit der DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) weisen Sie nach, dass Sie die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen.
Berechtigt zur Teilnahme an der DSH sind:
Informationen zu einer möglichen Befreiung von der DSH finden Sie hier (siehe unten Punkt "Befreiungsmöglichkeiten").
Die DSH-Prüfung für die Teilnehmer (TN) der Intensivkurse DaF und TN der direkten DSH findet im Anschluss an den Sprachkurs statt.
Für einen Studienbeginn im Wintersemester: Ende Juni/ Anfang Juli
Für einen Studienbeginn im Sommersemester: Anfang Januar
Die DSH-Prüfung für EU/EWR-Angehörige, die eine Zulassung zum Fachstudium an der Universität Münster erhalten haben, findet statt:
Für einen Studienbeginn im Wintersemester: Mitte September
Für einen Studienbeginn im Sommersemester: Ende Februar/Anfang März
Die aktuellen Termine finden Sie hier.
Die Bewerbung für die DSH-Prüfung erfolgt über das Bewerbungsportal der Universität Münster.
Fristen und Termine finden Sie hier.
Fragen hierzu richten Sie bitte an das International Office oder das Studierendensekretariat.
Sie müssen sich zeitgleich für ein Fachstudium bewerben!