Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Mit der DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) weisen Sie nach, dass Sie die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen.

Teilnahmevoraussetzungen

Berechtigt zur Teilnahme an der DSH sind:

  • Kursteilnehmer*innnen der studienvorbereitenden Intensivkurse DaF (in der Regel die TN der Kurse auf C1-Niveau)
  • Zugelassene Bewerber*innen für einen Sprachkurs, die schon bei der Bewerbung ein Sprachniveau nachweisen, welches das erfolgreiche Bestehen der DSH-Prüfung erwarten lässt (direkte DSH)
  • EU/EWR-Angehörige, die eine Zulassung zum Fachstudium erhalten haben, aber noch keinen Nachweis über die DSH vorgelegt haben (Sonder-DSH EU)

Informationen zu einer möglichen Befreiung von der DSH finden Sie hier (siehe unten Punkt "Befreiungsmöglichkeiten").

 

Termine

Die DSH-Prüfung für die Teilnehmer (TN) der Intensivkurse DaF und TN der direkten DSH findet im Anschluss an den Sprachkurs statt.

Für einen Studienbeginn im Wintersemester: Ende Juni/ Anfang Juli

Für einen Studienbeginn im Sommersemester: Anfang Januar

Die DSH-Prüfung für EU/EWR-Angehörige, die eine Zulassung zum Fachstudium an der Universität Münster erhalten haben, findet statt:

Für einen Studienbeginn im Wintersemester: Mitte September

Für einen Studienbeginn im Sommersemester: Ende Februar/Anfang März

Die aktuellen Termine finden Sie hier.