Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich von der DSH-Prüfung befreien lassen. Bei einem Nachweis von mindestens dreijährigem intensiven Deutschunterricht in der Abschlussphase der Schulausbildung (allgemeinbildende Schule) mit mindestens ausreichenden Leistungen sowie mündlicher Kommunikationsfähigkeit oder einem abgeschlossenen Germanistikstudium kann individuell geprüft werden, ob eine Befreiung von der DSH-Prüfung möglich ist. 

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