Religionsvielfalt im internationalen Vergleich

NRW Forschungskolleg zur Regulierung religiöser Vielfalt geht in die zweite Förderphase

Pressemitteilung vom 13. Oktober 2020

© RePliV

Das NRW Forschungskolleg „Religiöse Pluralität“ der Unis Münster und Bochum wird verlängert und untersucht künftig regionale Religionsvielfalt im Vergleich verschiedener Staaten. Das teilten das Centrum für Religion und Moderne (CRM) der WWU und das Centrum für Religionswissenschaftliche Studien (CERES) an der Ruhr-Universität Bochum am Dienstag mit. Das Kolleg, das von 2021 bis Mitte 2024 mit 2,3 Millionen Euro durch das NRW-Wissenschaftsministerium gefördert wird, erforscht etwa länderspezifische Unterschiede in der Selbstregulierung der Religionsgemeinschaften, die Regulierung von Religionsgruppen in verschiedenen Wirtschaftssystemen und ihre Darstellung in Medien und Bildung.

Unter dem neuen Namen „Regionale Regulierung Religiöser Pluralität in Vergleich“ (RePliV) werden im Kolleg wieder je fünf Doktorandinnen und Doktoranden in Münster und Bochum in ihren Promotionsprojekten begleitet. Leiter des Kollegs sind der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Ulrich Willems vom CRM und Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der WWU und der Religionswissenschaftler Prof. Dr. Volkhard Krech von der RUB. In der ersten Förderphase von 2016 bis 2020 erforschte der Verbund unter dem Namen „Religiöse Pluralität und ihre Regulierung in der Region“ (RePliR) die Herausforderungen der wachsenden religiösen Vielfalt im Münsterland und Ruhrgebiet. Auch in der neuen Förderphase wird mit Partnerinnen und Partnern aus der Praxis, etwa aus Verwaltung, Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen, zusammengearbeitet. Mit ihnen werden Fragestellungen für die Forschung entwickelt, Handlungsbedarfe identifiziert und praktische Lösungen erarbeitet.

Religiöse Vielfalt bringt für Gesellschaften oftmals Herausforderungen mit sich, so die Verantwortlichen von CRM und CERES. Deshalb wird sie auf verschiedenen Ebenen reguliert. Sei es über gesetzliche Regelungen zu religiösen Kleidungs- oder Feiertagsvorschriften, sei es über politische und zivilgesellschaftliche Instrumente wie die Deutsche Islamkonferenz oder lokale Dialoginitiativen oder sei es wirtschaftlich über Mitgliederbeiträge oder staatliche Zuwendungen. Hinzu kommt die Selbstregulierung von Religionsgemeinschaften, die sich jeweils eine eigene Struktur geben, um in pluralen Gesellschaften funktionsfähig zu sein.

Die verschiedenen Ebenen der Regulierungen religiöser Vielfalt sollen von den zehn Doktorandinnen und Doktoranden zusammen mit Wissenschaftlern der WWU und RUB sowie Partnern aus der Praxis gemeinsam untersucht werden. Das Forschungskolleg knüpft an die Arbeit der bereits abgeschlossenen Kollegphase an, in welcher die Regulierung religiöser Vielfalt sowie ihre Auswirkung auf unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche am Beispiel Nordrhein-Westfalens untersucht wurden. Im neuen Kolleg weitet sich das geographische Interesse auf weitere Regionen im In- und Ausland aus.
Im Mittelpunkt des neuen Forschungskollegs steht der Vergleich, wie CRM und CERES weiter mitteilten: Wie wird religiöse Vielfalt in verschiedenen Ländern reguliert? Gibt es lokale Unterschiede bei einer Religionsgemeinschaft in der Selbstregulierung? Wie sieht die wirtschaftliche Regulierung von Religionsgruppen etwa in verschiedenen Wirtschaftssystemen aus? Welche Religionsgemeinschaften werden wie in den Medien oder im Bildungssystem dargestellt – und welche bleiben unberücksichtigt?
Um den Bezug zu verschiedenen Disziplinen herzustellen und Promotionen zu ganz unterschiedlichen Themen zu ermöglichen, wird bewusst ein weiter Begriff der Regulierung zur zentralen Bündelung der Ergebnisse gewählt, wie die Wissenschaftler ausführen. Ziel des Kollegs ist es daher auch, die Promovierenden und beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichen Fächern untereinander zu vernetzen, um neue spannende Forschungsperspektiven auf religiöse Vielfalt zu gewinnen. (CERES/CRM/sca/vvm)