

Gehörbildung und Allgemeine Musiklehre (Klassik)
Im Rahmen Ihrer Eignungsprüfung für einen Bachelorstudiengang absolvieren Sie schriftliche Prüfungen in Gehörbildung und Allgemeiner Musiklehre. Dabei werden grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Musiktheorie überprüft. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Prüfungsinhalten, zur Dauer der einzelnen Prüfungen sowie Tipps zur Vorbereitung.
Diese Informationen gelten für folgende Hauptfächer:
Blockflöte, Cembalo, Elementare Musikpädagogik (abhängig vom 2. Hauptfach), Fagott, Gesang (Klassik), Gitarre (Klassik), Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug (Klassik), Trompete, Tuba, Viola, Violine, Violoncello
Gehörbildung
In dieser schriftlichen Prüfung (60 Minuten) weisen Sie Ihre grundlegenden Fähigkeiten im Hören, Erkennen und Notieren von musikalischen Strukturen und Parametern nach. Die Prüfung umfasst insbesondere:
- Taktarten erkennen
- Rhythmusdiktate (4/4- und 6/8-Takt)
- Intervalle (simultan angeschlagen)
- Melodiediktat (Dur-Moll-tonal)
- Dreiklänge in Grundstellung und Umkehrung erkennen
- Vierklänge in Grundstellung erkennen
- Kadenzdiktat
Wichtiger Hinweis
Alle verpflichtenden Prüfungsteile müssen absolviert werden. Eine Nichtteilnahme an einem Prüfungsteil führt dazu, dass die Eignungsprüfung insgesamt als nicht bestanden gewertet wird.
Allgemeine Musiklehre
In dieser schriftlichen Prüfung (45 Minuten) zeigen Sie, dass Sie über grundlegende Kenntnisse der Allgemeinen Musiklehre einschließlich der Harmonielehre verfügen. Dabei werden insbesondere folgende Inhalte geprüft:
- Notation: Violinschlüssel, Bassschlüssel, C-Schlüssel
- Intervalle bestimmen und notieren (auch zwischen verschiedenen Schlüsseln)
- Drei- und Vierklänge mit einem Akkordsymbol benennen oder anhand eines Akkordsymbols ausnotieren
- Leitereigene Drei- und Vierklänge anhand von Stufensymbolen im Kontext einer Tonart notieren
- Vorzeichen aller Dur- und Molltonarten kennen und notieren
- Tonart eines Notenbeispiels anhand des Tonvorrats (nicht nur der Vorzeichnung!) ermitteln
- Kirchentonarten bestimmen und notieren
Wichtiger Hinweis
Alle verpflichtenden Prüfungsteile müssen absolviert werden. Eine Nichtteilnahme an einem Prüfungsteil führt dazu, dass die Eignungsprüfung insgesamt als nicht bestanden gewertet wird.
Tipps zur Vorbereitung
Zur Vorbereitung empfehlen wir Ihnen,
- sich frühzeitig vorzubereiten.
- die bereitgestellten Musterprüfungen für Gehörbildung und Allgemeine Musiklehre sorgfältig zu bearbeiten.
- an unserem Vorbereitungskurs „Fit für die Eignungsprüfung“ teilzunehmen.
- Angebote zur Allgemeinen Musiklehre und Gehörbildung an Musikschulen oder anderen Bildungseinrichtungen in Ihrer Region zu nutzen.
Musterprüfung Gehörbildung (Klassik)
Musterprüfung Allgemeine Musiklehre / Musiktheorie (Klassik)Fit für die Eignungsprüfung
Die Musikhochschule Münster bietet Ihnen einen zweitägigen Intensivkurs an, der Sie gezielt auf die Theorieprüfungen vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen die Fächer Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung. Sobald Sie Ihre Einladung zur Präsenzprüfung erhalten haben, können Sie sich für den Vorbereitungskurs anmelden.
Achten Sie darauf, dass Sie sich für den Kurs im Bereich Klassik (in Präsenz oder online) anmelden.
Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie im Flyer zum Workshop:
Fit für die EignungsprüfungVorbereitungstutoriat
Wenn Sie in der Eignungsprüfung die Prüfung in Gehörbildung oder Allgemeine Musiklehre nicht bestehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit der Auflage eines einjährigen Vorbereitungstutoriats in Gehörbildung oder Allgemeine Musiklehre zum Studium zugelassen werden.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Hauptfachprüfung im Rahmen der Eignungsprüfung mit mindestens 22 Punkten bestanden haben.
Erhalten Sie eine Zulassung, nehmen Sie Ihr Studium regulär zum Wintersemester auf. Das Vorbereitungstutoriat absolvieren Sie studienbegleitend im ersten Studienjahr, um sich gezielt auf die Wiederholung der Prüfung vorzubereiten. Die Lehrveranstaltungen in den Fächern Gehörbildung oder Allgemeine Musiklehre beginnen erst nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung.
Die Wiederholungsprüfung legen Sie im Rahmen der Eignungsprüfung des folgenden Jahres erneut ab. Bestehen Sie die Prüfung mit mindestens der Gesamtnote 4,0 (ausreichend), setzen Sie Ihr Studium regulär fort. Andernfalls haben Sie die Auflage nicht erfüllt und verlieren Ihren Studienplatz.