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iPhone: 1-Klick-Bestellung von Zeitschriftenartikeln

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Unser neuer Artikelbestellservice RAPIDOC ist jetzt noch einfacher geworden: Demnächst genügt es, wenn Sie die Identnummer des Artikels aus PubMed (die so genannte PMID, Beispiel 1, Beispiel 2) angeben. Per PHP-Skript werden die Daten aus PubMed in die Bestellmaske importiert. Diese neue Bestellseite haben wir zuerst für die Smartphone-Version implementiert, die Desktop-Version wird in Kürze folgen. Die entsprechende Bestellseite finden Sie auf der Mobilen Webseite der ZB Med (zbmed.ms/m) unter dem Menüpunkt Medien oder direkt unter http://medbib.klinikum.uni-muenster.de/zeitschriften/subito/artikel/i-index.php. (Wenn Sie nicht auf die Desktop-Version warten wollen, können Sie selbstverständlich auch die mobile Version auf Ihrem Desktop nutzen.)

Durch die neue Importfunktion der Artikeldaten ist die Bestellung auf dem iPhone ein Klacks, wie Sie auf dem Video im neuen(!) YouTube-Kanal der Bibliothek oder im eingebetteten Video unten sehen können. Mit der Copy&Paste-Funktion des iPhone wird die PMID aus einem der zahlreichen Medline iPhone-Apps in die Bestellmaske kopiert, die Artikeldaten importiert und die eigene Email mit der „automatisch ausfüllen“-Funktion des iPhone eingetragen – fertig!

Auf unserem YouTube-Kanal können Sie auch lernen, wie man die Rapidoc-Bestellseite oder die Medline-Suche von Unbound dem Homebildschirm des iPhone als Button hinzugefügt.

Vielen Dank an Niels Tegtbauer vom Team Medweb für die feine Programmierarbeit!

Rapidoc: Bestellung von Artikeln aus Zeitschriften der ZB Med

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RAPIDOC – Ein neuer Service für die Bediensteten und Doktoranden der Medizinischen Fakultät

Ab sofort können Sie auch Artikel von Zeitschriften bestellen, die in Münster vorhanden sind – egal ob in der Zweigbibliothek Medizin oder in einer Institutsbibliothek. Die ZB Med liefert Ihnen diese Artikel per E-Mail.

Sie brauchen sich also keine Gedanken mehr darum zu machen, wo eine Zeitschrift steht und wo ein Artikel zu bekommen ist: Mit dem neuen Rapidoc-Formular teilen Sie uns einfach mit, welchen Artikel Sie benötigen – wir kümmern uns darum, wo dieser Artikel zu bekommen ist, besorgen ihn und leiten ihn an Sie weiter. Dieser kostenfreie Service ist nur für die Bediensteten und Doktoranden der Medizinischen Fakultät.

Wie können Sie an Rapidoc teilnehmen? Registrierte Subito-Nutzer sind automatisch freigeschaltet und können sofort mit der Bestellung loslegen. Neue Interessenten müssen sich einmalig registrieren (-> Anmeldung) und freischalten lassen.

Vorgehensweise:
Sie bestellen den Artikel mit einem Formular direkt bei uns (-> Bestellung), wir kümmern uns darum, wo der Artikel zu finden ist – Ausnahme sind die Online-Zeitschriften, die Sie bitte weiterhin direkt aufsuchen (aber selbst wenn Sie versehentlich eine online-verfügbare Zeitschrift bestellen, ist das nicht weiter schlimm: Wir machen Sie einfach auf Ihren Fehler aufmerksam, es fallen keine unnötigen Kosten an).

Dieser Service hat eine ganze Reihe von Vorteilen, die den erhöhten Arbeitsaufwand auf Seiten der Bibliothek mehr als wettmachen:

  • Wir liefern Artikel aus Zeitschriften, die bei uns stehen.
  • Sie müssen nicht mehr in die Bibliothek kommen, Kopierkosten und Laufwege entfallen.
  • Die Bibliothek kann die Artikel preiswerter besorgen als Sie.
  • Sie müssen Ihre Bestellungen nicht mehr aufwändig überprüfen (außer Online-Bestände).
  • Versehentliche Bestellungen von Zeitschriften, die online vorhanden sind, werden vermieden, das spart Zeit und Geld.
  • Es fallen keine Mahnungen bei Fehlbestellungen mehr an.
  • Zu guter Letzt können wir schnellere Bestellmöglichkeiten nutzen.


Für Studenten und sonstige Bibliotheksbenutzer ändert sich nichts: Sie können über die Online-Fernleihe weiterhin Bücher und Aufsätze für 1,50 Euro bestellen – wenn diese in Münster nicht vorhanden sind.

Neuer Buchkatalog

Das Warten und der Verzicht am Wochenende haben sich gelohnt: Der neue Katalog der Universitäts- und Landesbibliothek bietet neben einer aufgeräumten und intuitiv zu bedienenden Oberfläche weitere positive Neuerungen:

  • Es kann erstmals die Suche gezielt nach Online-Ressourcen eingegrenzt werden (unter „Medientyp“)
  • Unter „Dokumenttyp“ kann die Suche auf Dissertationen oder Zeitschriften (Achtung, keine Artikel, nur Zeitschriftenbeschreibungen) begrenzt werden
  • „Tipps zur Suche“ stehen jederzeit am rechten Rand bereit
  • Es gibt nur noch eine Suchmaske. Die Expertensuche steht nicht mehr zur Verfügung; die Suchfelder der Expertensuche wurden in die Suche integriert.
  • Neu ist die Suchhistorie, in der einzelne Suchen wieder aufgerufen werden bzw. mit anderen Anfragen kombiniert werden können. Bereits durchgeführte Suchen werden in der 4. Zeile der Suchmaske zum weiteren Verknüpfen angeboten.
  • Rechercheergebnisse können in verschiedenen Formaten ausgegeben werden.
  • Wenn Sie mit Ihrer ULB-Kennung angemeldet sind, können Sie Merklisten und Suchanfragen in Ihrem Profil speichern und später wieder verwerten.
  • Unter „Weitere Angebote“ sind etliche relevante Links dazugekommen wie z.B. die Möglichkeit, einen Anschaffungsvorschlag zu machen, die Liste der Neuerwerbungen, der E-Zeitschriften (EZB) und Datenbanken (DBIS) sowie Fernleihe und Bibliotheken in Münster.

Weitere Informationen (auf den Seiten der ULB)

100.000ste Fernleihe für die Medizinische Fakultät

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Mit Gründung der Medizinbibliothek im November 1993 konnten Artikel aus Fachzeitschriften, die nicht in Münster vorhanden waren, als Kopie über die Fernleihe bestellt werden. Mit Start des Subito-Dienstes 1999 wurden die Kopien komfortabel innerhalb weniger Stunden per Email geliefert. Obwohl die Fernleihe mittlerweile nur noch 1% der gesamten Artikelnutzung der Medizinischen Fakultät ausmacht (98% der Nutzung geht über die elektronischen, 1% über die gedruckten Zeitschriften), ist sie weiterhin immens wichtig, da sie Zugang zu praktisch allen Zeitschriften der Welt ermöglicht – und dies auf jedem Fachgebiet, nicht nur in der Medizin.

Seit 1993 wurden nun insgesamt 100.000 Artikel aus ca. 6.500 Zeitschriften über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken bestellt. Neben dem Aufwand, der auf Benutzerseite anfällt (Ausschluß, dass die Zeitschrift in Münster vorhanden ist, Eingabe der Bestelldaten usw), betreibt sowohl die Nutzerbibliothek (die den Service zur Verfügung stellt, die Schnittstelle programmiert, unklare Angaben vervollständigt) als auch die Lieferbibliothek (die den Zeitschriftenband heraussucht, den Artikel kopiert, einscannt und versendet) einen nicht unerklecklichen Aufwand für jede Fernleihe. Summa summarum kann man davon ausgehen, dass die beteiligen Bibliotheken für Ihre 100.000 Fernleihen bisher wohl ca. 50.000 Stunden (oder gut 30 Mannjahre) an Arbeitskraft aufgewendet haben. Durch den Fernleihdienst konnte die ZB Med Ihnen diese Tätigkeiten ersparen und Ihnen damit den Rücken freihalten für ca. 2.000 Stunden sinnvollerer Arbeit p.a….

Hätte die ZB Med diese 6.500 Zeitschriften per Abonnement zur Verfügung stellen müssen, hätte dies Kosten in Höhe von 45 Mio. Euro verursacht.

Fünfmillionste Nutzung eines Zeitschriftenartikels

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Mit Gründung der Medizinbibliothek im November 1993 konnten Artikel aus Fachzeitschriften in gedruckter Form gelesen, kopiert oder über die Fernleihe bestellt werden. 1997 kam die Nutzung durch elektronische Zeitschriften hinzu, den Anfang machten Elsevier und Springer. Statistisch wurde seitdem auch der Artikel-„Download“ akribisch erfaßt. Gerade letztere Nutzungsart explodierte aufgrund des komfortablen Zugangs förmlich und ließ die anderen Zugriffsformen schnell hinter sich. Anfang April wurde nun der fünfmillionste Artikel insgesamt aus dem Beständen der Bibliothek genutzt – 88% davon waren PDF-Dokumente von Online-Zeitschriften, 10% wurde in der ZB Med gelesen oder kopiert und 2% wurden über die Fernleihe (sei es der Rote Leihschein oder subito) aus anderen Bibliotheken beschafft.

Seit 1993 wurden damit nun insgesamt fünf Millionen Artikel kopiert oder heruntergeladen. Hätte man – z.B. als Privatperson – jeden Artikel einzeln bezahlen müssen, wären Kosten in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro entstanden.

Verbundkatalog NRW, Suchportal DigiBib, Fernleihe nicht verfügbar

In der Zeit vom 26.07. (ab ca. 16:00 Uhr) bis zum 30.07. (bis ca. 18:00 Uhr) stehen der HBZ-Verbundkatalog NRW und das Suchportal DigiBib nicht zur Verfügung. Fernleihbestellungen für Bücher und Zeitschriftenaufsätze sind in dieser Zeit leider auch nicht möglich.
Bei den über das HBZ angebotenen Fachdatenbanken kann es ebenfalls zu Ausfällen kommen.

Grund für die ungewöhnlich lange Unterbrechung sind umfangreiche Umbauarbeiten im Rechenzentrum des Hochschulbibliothekszentrums (HBZ) NRW in Köln.

Der subito-Dienst wird eingestellt – Nachtrag

Wie bereits mehrfach berichtet wurde, droht den bibliothekarischen Dokumentenlieferdiensten wie der Online-Fernleihe und Subito durch die Urheberrechtsänderungen das Aus. Der Bundestag hat am 5. Juli mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP (bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linken) die Änderungen verabschiedet.

Was heißt das nun konkret?

  • Sobald der Bundesrat dem Gesetz nach der Sommerpause am 21. September zustimmt, muß Subito die Lieferungen per Email einstellen.
  • Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Lieferungen per Post und Fax möglich. Diese kosten z.Zt. noch je 3 Euro mehr als die Lieferung per Email, d.h. 8 Euro. Gerüchten zufolge wird Subito dann die Preise für Fax auf 6,50 Euro senken.
  • Wenn Zweigbibliothek Medizin und Dekanat entscheiden, dass diese zusätzlichen Kosten (6.000 – 12.000 Euro p.a.) getragen werden, können Sie weiterhin Ihre Artikel über Subito bestellen. Geliefert wird per Fax oder Post.
  • Wenn die Kosten zu hoch sind, müßten Sie Artikel über die Online-Fernleihe der Universitätsbibliothek bestellen. Dies kostet 1,50 Euro pro Lieferung (die Kosten für die Bestellungen von Wissenschaftlern werden bisher den jeweiligen Fakultäten in Rechnung gestellt). Auch hier gilt: Keine Lieferung per Email/WWW. Bisher wird auch keine Fax-Lieferung angeboten. Also bleibt (vermutlich) nur die Lieferung per Hauspost bzw. per Ausdruck in der Bibliothek.
  • In den wenigen Fällen, wo die Wissenschaftsverlage kein eigenes Angebot von Artikeln bereitstellen, kann die Bibliothek weiterhin per Email liefern. Den Verlagen ist dann eine „angemessene“ Vergütung zu bezahlen. Der Nachweis, welcher Verlag welche Texte anbietet, könnte in der / analog zur EZB Regensburg geführt werden.

Wie geht es weiter? Gibt es denn gar keine Möglichkeit der Email-Lieferung?

  • Doch. Subito verhandelt zur Zeit mit den großen Verlagen, um weiterhin per Email liefern zu können. Die Verhandlungen sind ergebnisoffen aber die Bibliotheken hoffen auf eine Einigung. Für Email-Lieferungen wird dann eine Urheberrechtsgebühr an die Verlage fällig (statt der bisherigen Pauschalvergütung via Bibliothekstantieme/VG Wort), die mehrere Euro betragen und Subito damit deutlich verteuern wird (insbesondere für Privatleute). Ob die Bibliothek dann noch die Kosten für den Subito-Dienst tragen kann -> siehe oben.
  • Auf der Bundestagdebatte wurde von allen Seiten mehrfach betont, das man mit dem Gesetz nicht richtig zufrieden sei und deshalb einen Dritten Korb schnüren müsse. Die Zeit der Proteste und des Lobbying ist noch lange nicht vorbei, es gilt weiterhin alles zu tun, um den Rückschritt aufzuheben.

Der subito-Dienst wird eingestellt

… voraussichtlich bereits zum 12. Juli. Dies plant die Bundesregierung laut Heise Newsticker. Der Bundestag soll am 5. Juli die geplanten Änderungen zum Urheberrecht beschliessen. Damit könnte das Gesetz am 12. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und sofort in Kraft treten.

Wie bereits hier, hier und hier berichtet wurde, droht den bibliothekarischen Dokumentenlieferdiensten wie der Online-Fernleihe und Subito durch die Änderungen das Aus. Subito bereitet sich bereits darauf vor, die Lieferungen per Email am 12. Juli einzustellen.

Lieferungen per Post bzw. Fax erachtet Bundesjustizministerin Zypries zwar als vollkommen ausreichend für Wissenschaftler (aus ihr selber sei ja schließlich auch etwas geworden ohne den ganzen technischen Schnickschnack), Schnelligkeit und Kopienqualität – die einst den Ausschlag für den subito-Dienst gaben – würden durch Post- oder Fax-Lieferungen allerdings ad absurdum geführt. Der Zweigbibliothek Medizin entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von mindestens 6.000 Euro, da die Kosten von fünf auf 6,50 Euro pro Lieferung steigen würden – wahrscheinlich aber noch weit höher, wie die Unibibliothek ausführt. Sie müßten Ihre Artikelbestellungen in Zukunft u.U. wieder selber bezahlen.

Nachtrag: Wie diese Woche bekannt wurde, verhandelt subito mit grossen Wissenschaftsverlagen über eine vertraglich abgesicherte Möglichkeit der Email-Lieferung gegen Gebühr. Diese Abgabe würde dann allerdings die Lieferungen erheblich verteuern. Im Gegenzug will subito die Kosten für die Fax-Lieferung auf 6,50 Euro absenken, um hier eine attraktive Alternative zur Email-Lieferung zu schaffen.

Was können Sie tun?

Lesen Sie bitte die aktuelle Presseerklärung des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ und schreiben Sie noch heute eine Mail an Ihre(n) Bundestagsabgeordnete(n) (alternativ an mail@bundestag.de):

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestags,

am 5. Juli soll in 2. und 3. Lesung die neuerliche Anpassung des Urheberrechtsgesetzes beraten und verabschiedet werden. Soweit mir die Gesetzesvorlage bekannt geworden ist, ist für mich offensichtlich, dass mit diesem Gesetz die Bundesregierung ihr selbst erklärtes Ziel, nämlich ein „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“ zu schaffen, vollständig verfehlt hat und dass offensichtlich auch der Bundestag bislang sich nicht in der Lage gesehen hat, diese für Bildung und Wissenschaft fatale Entwicklung zu korrigieren

Ich möchte daher sozusagen in letzter Minute an Sie appellieren, nicht einem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, das den Bedürfnissen und dem aktuellen Informationsverhalten von Wissenschaftlern, (Hochschul-)Lehrern, Studierenden und Schülern nicht gerecht wird. Mir scheint, dass die politische Dimension, Rahmenbedingungen für eine Informationsgesellschaft zu schaffen, die auch und vor allem bezüglich Bildung und Wissenschaft diesen Namen verdient und die diese in die Lage versetzt, kreativ und auch international kompetitiv zu agieren, weitgehend ausgeklammert blieb.

Es ist jetzt nicht mehr an der Zeit, auf die konkreten Defizite der Gesetzesnovelle – vor allem bezüglich der §§ 31, 52b, 53a, aber auch noch die §§ aus der vorigen Reformen 52a und 95b – einzugehen. Besonders erwähnt werden sollte jedoch die aus unserer Sicht verhängnisvolle Weigerung, auf den Vorschlag des Bundesrates einzugehen, der durch eine Änderung des § 38 UrhG Wissenschaftlern den notwendigen Freiraum geben wollte, die von der EU und allen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland geforderten und geförderten Open-Access-Publikationsformen umfassend zu nutzen.

Da das Paket des Zweiten Korbes jetzt vermutlich nicht mehr mit einzelnen Änderungen aufgeschnürt werden kann, bitte ich zu überlegen, ob diese Vorlage nicht ganz zurückgenommen werden kann. Deutschland hat mit dem Ersten Korb in ausreichender Weise auf die Vorgaben aus der EU reagiert. Es kann nicht sein, dass digitale Bildungs- und Wissenschaftsinhalte in gleicher Weise behandelt werden wie Inhalte der Unterhaltungsindustrie.

Selbst wenn dieser Zweite Korb nun doch den Bundestag passieren sollte, ist es erforderlich, dass Parlament und Bundesregierung einen neuen Anlauf machen, um eine Regulierung für den Umgang mit Wissen und Information zu erreichen, die den Potenzialen der Informationsgesellschaft gerecht werden kann. Bitte ebnen Sie daher den Weg zu einem schon jetzt so genannten Dritten Korb, bei dem die jetzigen Schäden für Bildung und Wissenschaft repariert und die jetzt ausgeklammerten Probleme behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Literaturversorgung ist gefährdet!

Entscheidende Phase
Die Novellierung des Urheberrechts geht in die entscheidende Phase. Die juristischen Argumente sind eigentlich ausgetauscht und es findet im Moment in den Bundestagsfraktionen eine politische Meinungsbildung statt. Um die Bundestagsabgeordneten und nicht nur die bildungspolitischen Mitglieder der Fraktionen auf die Auswirkungen des § 53 a auf die Literaturversorgung der Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aufmerksam zu machen, hat die Fachhochschule Münster dankenswerterweise eine Informationsseite zusammengestellt.

Im Kern geht es um folgendes
Mit dem neuen Urheberrecht ist die Literaturversorgung in vielen Fällen auf die Lieferung von Papierkopien per Post oder Faxkopien beschränkt. Die Kosten für eine Artikellieferung per subito würden sich dadurch verdoppeln und damit untragbar für die Bibliothek. Als Konsequenz müßten Sie die Artikel für bis zu 30 Dollar selber kaufen, wenn Sie sie wie bisher per Email zugeschickt bekommen wollen.

Handeln Sie JETZT!
Schreiben Sie an Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n mit diesem Brieftext und protestieren Sie gegen dieses Vorhaben.

Hier finden Sie Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n.

JASON wird abgelöst

JASON, das bisherige NRW-System für die Fernleihbestellung von Zeitschriftenaufsätzen, wird durch ein komfortableres Produkt abgelöst. Ab sofort läuft die Fernleihbestellung von Zeitschriftenaufsätzen, analog zur Fernleihbestellung von Büchern, über die DigiBib („Die Digitale Bibliothek – ULB Münster“).

Bedienstete der Medizinischen Einrichtungen können weiterhin Artikel über den Expresslieferdienst SUBITO kostenfrei bestellen.

Wie geht man bei JASON vor?

Auf unserer Fernleih-Anmeldeseite wählen Sie, ob Sie ein Buch oder einen Zeitschriftenaufsatz bestellen möchten.
Dann geben Sie Ihre ULB-Benutzernummer und das zugehörige Kennwort ein, bestätigen und gelangen direkt auf die „Fernleihe“-Seite der Digitalen Bibliothek.

JADE, die Aufsatz-/Artikel-Datenbank, gibt es in etwas anderer Form weiterhin. Die bisher dort integrierte JASON-Bestellmöglichkeit wird ersetzt durch eine Verfügbarkeitsrecherche und Bestellmöglichkeit über die DigiBib.

JASON-Bestellungen ohne Transaktionsnummern

Die Bestellung von Aufsätzen aus Zeitschriften, die in Münster nicht vorhanden sind, ist vereinfacht worden. Es werden keine Transaktionsnummern (TAN) mehr benötigt. Die Abrechnung der Gebühr für die JASON-Bestellung erfolgt über das Benutzerkonto; die Kosten für dienstliche Bestellungen des wissenschaftlichen Personals werden zentral abgerechnet. Bereits erworbene TANs können jedoch weiter verwendet werden.