Archiv für den Tag: 14. Feb. 2008

Ich hätte da mal eine Frage: Ausgabestil für Promotion

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Frage:
Ich bin Promovend and der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms – Universität Münster und gerade dabei meine Doktorarbeit niederzuschreiben. Dazu nutze ich als Referenzmanager von Thompson „EndNote X“, was das Zitieren und Arbeiten mit Quellen ungemein erleichtert. Laut den Ausführungsbestimmungen der Promotion muss das Literaturverzeichnis in eine gewisse Form gebracht werden und ein bestimmter „Outputstyle“ genutzt werden. Endnote bietet da unzählige „Outputstyles“ – ich habe jedoch den passenden nicht gefunden, der dem angegebenden Beispiel gerecht wird. Der Index medicus wird nicht angeboten, dieser soll auch veraltet sein. Ich bitte Sie mir weiterzuhelfen den passenden „Outputstyle“ zu finden.

Antwort:
Bei Endnote heißt der passende Output Style „NLM“ oder „Vancouver“, bei Refworks heißt der Ausgabestil ebenfalls „Vancouver“ (hier ist der Output von „NLM“ nicht korrekt). Man muss allerdings noch von Hand die Jahreszahl in Klammern hinter den Autor setzen – das ist eine Spezialität der Münsteraner Promotionsordnung und dafür gibt es keinen Ausgabestil. So muß es dann letztendlich aussehen:

  • Busse O (1919) Zur pathologischen Anatomie der Grippe. Münch Med Wochenschr 66: 119-121

Weitere Infos: https://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/356

Wahrung Ihrer Rechte an der eigenen Publikation

Autorinnnen und Autoren sollten ihre Ansprüche bis zum 31.12.2007 geltend machen.

Am 1.1.2008 tritt bundesweit ein überarbeitetes Urheberrechtsgesetz in Kraft. [Siehe auch die Meldung von Heise Online]. In dem neuen Paragraphen 137 ist geregelt, dass den Verlagen rückwirkend automatisch die Rechte an seinerzeit unbekannten Nutzungsarten zufallen. Dies betrifft auch die Online-Verwertung alter Publikationen im Internet. Betroffen sind Veröffentlichungen von 1966 bis 1994.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt: Hat ein Verfasser einem Verlag zwischen dem 1.1.1966 und dem 31.12.1994 ein umfassendes und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen, darf der Verlag dieses nun auch im Internet zugänglich machen. Damit hat zukünftig weder die Institution noch der Autor selbst das Recht, die Publikation online anzubieten.

Insbesondere bis zum 31.12.2007 besteht jedoch die Möglichkeit, seine Rechte als Verfasser zu wahren und darüber zu verfügen! Hier besteht also Handlungsbedarf. Weitere Informationen und Vordrucke zur Wahrung Ihrer Ansprüche finden Sie hier.

Dr. Oliver Obst erläutert:

1. Als Forscher und Privatperson ist man vom neuen Recht (NR) wie folgt betroffen: a) Artikel vor 1995 könnte man nach altem Recht ohne Zustimmung der Verlage auf seiner Webseite veröffentlichen. Aber auch so geben einem die meisten Verlage das Recht dazu. Artikel nach 1995 bedürfen immer der Erlaubnis des Verlags. Die Frist 31.12. ist also nur für die Autoren interessant, die Artikel vor 1995 unbedingt auf dem Internet publizieren oder in Repositories wie MIAMI ablegen wollen. b) Werden neue Nutzungsarten erfunden (z.B. – ich fingiere – im Jahr 2020 automatische Wissensextraktion aus Forschungsartikeln), muss der Autor dann Widerspruch einlegen, wenn er davon (finanziell) profitieren will. Ansonsten geht das Nutzungsrecht automatisch ohne Erlaubnis des Autor auf den Verlag über und muss von diesem nicht abgegolten werden.

2. a) ist juristisch einwandfrei und zwingend: Jeder Autor wusste nach 1995 von der Nutzungsart „digitale Publikation“ und hat dem mit seiner Unterschrift quasi „zugestimmt“. b) ist politisch natuerlich eine (kleine) Entmachtung des Autors gegenüber den Verlagen, die der Ökonomie und der besseren Lobby in Berlin geschuldet ist, und die ein weiterer Beleg dafür ist, dass es beim NR nicht um den Schutz des geistigen Eigentums geht, sondern nur ums Geschäft: Also: Aufpassen, wenn neue Nutzungsarten entstehen und ev. Widerspruch einlegen.

Hintergründe und Details zur Urheberrechtsreform bietet das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“.
Bei weiteren Fragen zum Thema Online-Publikationen wenden Sie sich bitte an Dr. Stephanie Klötgen (Telefon: 83 – 2 55 28, E-Mail: stephanie.kloetgen@uni-muenster.de)

Übrigens: Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Urheberrechtsgesetz am 01.01.2008 sind auch Einschränkungen der beiden Fernleihdienste Normale Online-Fernleihe (Info der ULB) und subito (Info der ZB Med) verbunden.

med – Das Magazin der ZB Med: 3. Ausgabe 2007

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Sie können unter dem folgenden Link die dritte Ausgabe 2007 von med – Das Magazin der Zweigbibliothek Medizin als PDF (1,8MB) herunterladen. med wird ab nächster Woche sowohl in der Bibliothek als auch der Kantine verfügbar sein. Es wird darüber hinaus in zahlreichen Exemplaren allen Instituten und Kliniken zugesandt. Ich hoffe, Aussehen und Inhalt gefällt Ihnen!

Editorial: Langzeitverfügbarkeit von eJournals
Ein VIP der BIB – du auch?
Bibliotheksgründer wird 75
subito – wie geht’s weiter?
Promotionsordnung und Bibliothek
GoMünster mit GoPubmed
i:mobile statt Rote Liste

Ich hätte da mal eine Frage: Dissertationen als Zeitschriftenpublikation

FRAGE:
Im Rahmen meiner Beantragung einer Promotion habe ich folgendes Anliegen: Meine Arbeit wurde in den Klinischen Monatsblättern vom Thieme Verlag publiziert. Um meine Promotion nun beantragen zu können ist es ja erforderlich die Arbeit der ULB zugänglich zu machen bzw. Exemplare einzureichen. Können Sie mir Auskunft geben, ob dies überhaupt erforderlich ist, da die Zeitschrift ja in der
Bibliothek ausliegt!? Müßte darüberhinaus hierzu vom Thieme Verlag eine Genehmigung eingeholt werden, oder gibt es geltende Vereinbarungen (schließlich ist dies ja ein alltägliches Vorgehen bei publizierten Doktorarbeiten)!?

ANTWORT:
§4(4) der Promotionsordnung sagt aus, dass auf Antrag an die Stelle der Dissertation eine bereits veröffentlichte Arbeit treten kann, wenn der Doktorand/die Doktorandin deren Erstautor/Erstautorin ist. In diesem Fall muss die Arbeit in einer begutachteten und in Current Contents gelisteteten Zeitschrift erschienen sein. Über die Annahme dieses Antrags entscheidet nach der Eröffnung des Verfahrens der Promotionsausschuss. Diese „kumulative“ Dissertation enthält in gebundener Form eine Zusammenfassung in dt. Sprache, ein Titelblatt mit Promotionsdaten, Lebenslauf und Titel/Verfasserangaben auf der Aussenseite.
Zur Abgabe heißt es in §13(1): Sechs Exemplare der Dissertation sind – auf Papier ausgedruckt – an die Medizinische Fakultät abzuliefern (davon 4 an die ULB) sowie eine der folgenden Optionen zu erfüllen:
a) …
b) den Nachweis der Veröffentlichung in einer Zeitschrift
c) …

Nach Abgabe stellt die ULB 1 Exemplar ein, ein Exemplar geht an die ZB Med und 2 Exemplare gehen nach Leipzig an die Pflichtexemplarsammelstelle. Damit wird ihr Dokument dauerhaft archiviert. Die Abgabe der Exemplare erfolgt in der Hochschulschriftenstelle der ULB (Tel: 83-24049, E-Mail: diss.ulb@uni-muenster.de).

Bzgl. des Verlags sieht unser Hausjurist keine Bedenken. Bei der Abgabe eines Sonderdrucks an die Bibliothek wird Ihre Autorenvereinbarung mit dem Verlag (und damit das Urheberrecht) nicht tangiert.

Der OKI ist tot – Es lebe der Institutskatalog!

Der Online-Katalog der Institute, genannt: ‚OKI‘, ist seit heute nicht mehr verfügbar. Der Grund: Er wird nicht mehr gebraucht. Mit der letzten Dateneinspielung aus den Instituten in den Verbundkatalog ist ein zweijähriges Projekt erfolgreich abgeschlossen. Ab sofort sind die EDV-erfassten Bestände aller Institutsbibliotheken in Münster vollständig über den ULB-Katalog (OPAC) recherchierbar.

Für die Recherche ausschließlich in Institutsbeständen gibt es ein neues Angebot für Institutsbibliotheken, die über einen individuellen Link (s.u.) eine Suche ausschließlich nach dem eigenen Bestand durchführen können. Auch eine Recherche nach lokalen Angaben (Signatur, Schlagwort usw.) ist möglich.

Ich hätte da mal eine Frage: Passwörter für elektronische Zeitschriften

Frage:
In PubMed wird für das American Journal of Kidney Diseases die Volltextbereitstellung durch die ZB Med angegeben. Wenn man dann aber den Link anklickt wird man dennoch zu der Eingabe eines
Passworts aufgefordert! Was tun?

Antwort:
Nicht alle Zeitschriften erlauben die Authentifizierung im Hintergrund über die IP-Adresse der Universität. Manche verlangen ein Passwort. Dieses finden Sie über die Zeitschriftensuche auf unserer Homepage. (Auf das grüne Schlüsselsymbol klicken!) Es kann aber auch vorkommen, dass der
Verlag einseitig die Zugangsberechtigung für Münsteraner Nutzer gekappt hat. Dann informieren Sie bitte die ZB Med, damit wir dem Problem auf den Grund gehen können.

Ich hätte da mal eine Frage: Abkürzungen von Zeitschriftentiteln

Frage:
Für die Bestellung von Artikel über Fernleihe oder subito benötige ich den vollen Zeitschriftentitel. In PubMed finde ich aber nur Abkürzungen.

Antwort:
Wenn Sie in der Summary- oder Abstract-Anzeige die Maus auf einem abgekürzten Titel stehen lassen (z.B. Klin Padiatr), dann wird in einem kleinen Rechteck der vollständige Name (Klinische
Padiatrie) angezeigt. [Umlaute müssen Sie aber selbst ergänzen!]

Ich hätte da mal eine Frage: K-Ausweise

Frage:
Ich habe jetzt einen K-Ausweis beantragt, war bereits zweimal an der Leihstelle, das zweite Mal mit einer schriftlichen Bestätigung von meinem Chef, dass ich dort beschäftigt bin. Dem netten Kollegen wollte das noch nicht so recht ausreichen. Ich hoffe, ich bekomme den Ausweis nun.

Antwort:
K-Ausweise haben bestimmte Nutzungsvorrechte. Diese sind aber nur an *Bedienstete der WWU* gebunden. Haben Sie bitte Verständnis, wenn wir deshalb nur den Arbeitsvertrag als wirklichen ‚Beweis‘ dafür akzeptieren. Bei Beamten reicht allerdings die Ernennungsurkunde.

Ich hätte da mal eine Frage: Buchanschaffung

Frage:
Ich habe vor zwei Wochen ein neues Buch zur Bestellung gewünscht, wieso ist das immer noch nicht da?

Antwort:
Desiderate werden bei uns sofort telefonisch in den Buchhandlungen bestellt. Wenn das Buch vorrätig ist, kann es am nächsten Tag geliefert werden. Oft müssen aber auch Buchhandlungen das Buch im Großhandel erst bestellen, dann dauert es einige Tage bis zur Lieferung. Häufig beziehen sich Desiderate auf Neuerscheinungen, die noch gar nicht auf dem Markt sind. Dann sind Wartefristen von Wochen bis zu Monaten möglich. Ist ein verfügbares Buch geliefert, muss es in den Bibliotheksbestand eingearbeitet werden, was auch einige Tage in Anspruch nimmt. Wenn ein Buch aber auch nach zwei Wochen immer noch nicht für Sie bereitsteht, sollten Sie auf jeden Fall einmal bei uns nachfragen.

15.2. Störungen beim Buchkatalog

Die ULB teilt mit:
Am Dienstag 15.02.05 zwischen 8-10 Uhr werden die letzten Arbeiten an den Lan-Schränken im EG und 1.OG vom Rechenzentrum durchgeführt. Es kann in der Zeit zu Störungen im Netz kommen. Betroffen: Buchkatalog & Ausleihe (OPAC), Datenbanken, E-Mail.

Rote Liste für PDA campusweit

Die Zweigbibliothek Medizin hat die Palm- und PocketPC-Version der Rote Liste für die Medizinische Fakultät lizenziert. Jeder Bedienstete, ob Arzt, Wissenschaftler oder Pflegekraft kann sich ab sofort an der Leihstelle gegen Vorlage seines Bibliotheksausweis (K-Nummer!) eine entsprechende Installations-CDROM ausleihen. Aufgrund der zu erwartenden Nachfrage wurde die Ausleihfrist auf _einen_ Tag begrenzt (Ausnahme: Bei Ausleihe am Freitag ist die Rückgabe erst am darauffolgenden Montag erforderlich).

Die CDROM haben folgende Signaturen:
ROTE LISTE Pocket Software fr Pocket PC: YE 30099 u. YE 30099A
ROTE LISTE Pocket Software für Palm OS: YE 30098 u. YE 30098A

Die Medizinische Fakultät der WWU Münster ist die erste in Deutschland mit einem derartigen Angebot.