Der Kulturfonds der Universität Münster
Das Leben an der Universität Münster wird geprägt von einer lebendigen Kulturszene, die weit über den Fachbereich Musikhochschule oder die Kunstakademie, mit der die Universität Münster kooperiert, hinausreicht. Chöre, Orchester, Bands, Theatergruppen und viele weitere Initiativen werden getragen von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiter:innen aus allen Bereichen der Universität. Mit ihrer kreativen Energie beleben sie den Campus und leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Münster und der Region. In den Ensembles und Initiativen treffen Studierende aus verschiedenen Wissenschaftskulturen aufeinander. Der Austausch im Medium der Künste und die Reflexion über Kunst als Erkenntnisform ergänzen das Fachstudium in sinnvoller Weise. Daher fördert das Rektorat der Universität dieses Engagement sowohl durch die Bereitstellung von Proben- und Aufführungsräumen sowie Ausstellungsmöglichkeiten als auch durch die Bildung des Kulturfonds, aus dem diese kulturellen Aktivitäten finanziell gefördert werden können.
Die Arbeit der Kulturgruppen wird begleitet vom Beirat Kunst und Kultur. Er unterstützt das Rektorat bei der Qualitätssicherung der Kulturförderung und setzt Impulse. In diesem Sinne berät der Beirat über förderfähige Anträge auf Förderung aus dem Kulturfonds und spricht Förderempfehlungen aus. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Rektorat.
Was wird gefördert?
- Projekte und Initiativen aus Musik, Literatur, Theater und visueller Kunst an der Universität Münster sowie spartenübergreifende Projekte,
- insbesondere Projekte, die dem Dialog zwischen Wissenschaft und Kunst dienen,
- sowie Projekte, die dazu geeignet sind, die strategischen Ziele der Universität zu befördern,
- außerdem Kulturorte der Universität.
Welche Kriterien für eine Förderentscheidung gibt es?
- Die Teilnahme an den Projekten und Veranstaltungen steht grundsätzlich allen Mitgliedern der Universität offen.
- Die Projekte und Veranstaltungen tragen in besonderer Weise zur Sichtbarkeit der Universität in der Stadt Münster und in der Region bei.
- Die Projekte und Veranstaltungen zeichnen sich durch besondere Innovationskraft und Originalität aus.
- Der Kulturfonds unterstützt das kulturelle Engagement von Studierenden neben ihrem Fachstudium. Die Zahlung von Honoraren für professionelle Künstler:innen zur Durchführung von Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen kann nur im Ausnahmefall gefördert werden und bedarf einer besonderen Begründung.
Was wird nicht gefördert?
- Projekte und Veranstaltungen, zu deren Umsetzung eine curriculare Verpflichtung besteht,
- Projekte, die überwiegend der Forschung dienen,
- Projekte mit überwiegend professionellem Charakter sowie
- Projekte, Initiativen oder Gruppen, die nicht überwiegend an der Universität Münster angesiedelt sind.
- Bei Projekten, die klar erkennbar auf Dauer angelegt sind, ist mittelfristig zu prüfen, ob diese auf andere Weise durch eine grundständige Finanzierung außerhalb des Kulturfonds abgesichert werden können.
Wer wird gefördert?
Einen Antrag auf Förderung können stellen
- Universitätseinrichtungen,
- Universitätsmitglieder und –angehörige sowie
- Verantwortliche für künstlerische und kulturelle Projekte mit sichtbarer Anbindung an die Universität.
Wie wird gefördert?
Es gibt zwei Antragsverfahren:
- Lehrauftragsmittel
- Anträge auf Lehrauftragsförderung können je nach Dauer der aktuellen Förderperiode für einen Zeitraum von bis zu drei Haushaltsjahren gestellt werden. Die Anträge sind in schriftlicher Form auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der Zentralen Kustodie einzureichen (Antragsfristen und Formulare siehe unten).
- Projektförderung
- Anträge auf Projektförderung können gemäß Rektoratsbeschluss vom 25.07.2024 einmal im Semester für Projekte gestellt werden, die im darauffolgenden Semester oder später beginnen. Über Ausnahmen entscheidet das Rektorat. Die aktuellen Stichtage für die Antragstellung finden Sie unten.
- Die Projektdauer kann ein Haushaltsjahr überschreiten. Eine Projektlaufzeit über den 31.12.2024 hinaus ist möglich, erfordert aber eine besondere Genehmigung.
- Die Anträge sind in schriftlicher Form auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular bei der Zentralen Kustodie einzureichen (Antragsfristen und Formulare siehe unten).
Die eingegangenen Anträge werden in der Zentralen Kustodie gesichtet. Die förderfähigen Anträge werden dem Beirat Kunst und Kultur zur Beratung vorgelegt. Dieser spricht eine Förderempfehlung aus. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Rektorat.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Münster, den 23.03.2018 (letzte Aktualisierung gemäß Rektoratsbeschluss vom 25.07.2024). Bei Fragen wenden Sie sich an zentrale.kustodie@uni-muenster.de.