Studienverlauf

Der Doppelstudiengang gliedert sich in drei Abschnitte: Das erste Studienjahr findet in Granada statt, Danach studiert die Gruppe zwei Jahre an der Universität Münster. Das vierte Jahr, in dem auch die Bachelorarbeit verfasst wird, wird erneut in Granada verbracht. Die Studierenden aus Deutschland und Spanien absolvieren die Veranstaltungen sowohl in Münster als auch in Granada grundsätzlich gemeinsam. Die Vorlesungen zum deutschen Recht in Münster und zum spanischen Recht in Granada belegen sie jeweils zusammen mit den weiteren Studierenden der Rechtswissenschaft. Parallel dazu sind Sprachkurse zu belegen.

  • 1. Semester (WiSe Grenada)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Historia del Derecho
    • Teoría del Derecho
    • Derecho Romano
    • Derecho Constitucional I
    • Economía Política

    Das 1. Semester beginnt in Granada mit drei Grundlagenmodulen sowie einer Einführung in das spanische Verfassungsrecht und die Wirtschaftswissenschaften.
    In Historia del Derecho wird die Rechtsentwicklung von der Antike bis zur modernen Kodifikation behandelt. Das Modul Teoría del Derecho soll den Studierenden grundlegende Konzepte des Rechts, darunter den Begriff des Rechts und die Normtheorie, nahebringen. Als Drittes Grundlagenmodul absolvieren die Studierenden Derecho Romano. Hier wird sich mit dem römischen recht, insbesondere seiner Geschichte und Institute, auseinandergesetzt.
    Derecho Constitucional I bildet den ersten Teil des öffentlich-rechtlichen Moduls und fokussiert sich auf die Prinzipien des spanischen Verfassungsrechts. Das Modul Economía Política soll ein grundlegendes Verständnis der Wirtschaftswissenschaften nahebringen.

  • 2. Semester (SoSe Grenada)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Derecho Civil I
    • Derecho Constitucional II
    • Derechos Humanos
    • Derecho de la libertad religiosa
    • Derecho Penal I

    Im Sommersemester liegt der Schwerpunkt im öffentlichen Recht. Das spanische Verfassungsrecht wird im Modul Derecho Constitucional II nach der Einführung im 1. Semester vertieft. Vor allem werden die Krone als spanisches Staatsoberhaupt, die allgemeinen Gerichte und die verfassungsrechtlichen Prinzipien Spaniens thematisiert. Dazu kommt im Bereich des öffentlichen Rechts ein Modul zur Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse über Menschenrechte (Modul: Derechos Humanos) sowie ein Modul speziell über das Recht auf Religionsfreiheit (Modul: Derecho a la Libertad religiosa).
    Darüber hinaus finden in diesem Semester die jeweils ersten Module der Dreiteiler Derecho Penal und Derecho Civil statt.

  • 3. Semester (WiSe Münster)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Bürgerliches Recht – Allgemeiner Teil
    • Verfassungsrecht
    • Strafrecht I
    • Fremdsprachenkursmodul I

    Ab dem 3. Semester wird das Studium in Münster fortgesetzt. In den einleitenden Veranstaltungen zum Zivilrecht (Modul: Bürgerliches Recht – Allgemeiner Teil) und Strafrecht behandeln die Studierenden das Erste Buch – den allgemeinen Teil – des Bürgerlichen Gesetzbuches, das Regelungen für alle speziellen Rechtsgebiete des BGB definiert und in Strafrecht I die Grundlagen zum deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Daneben belegen die Studierenden das Modul Verfassungsrecht, das Inhalte aus den beiden ersten Vorlesungen im öffentlichen Recht für Staatsexamensstudierende kombiniert („Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I und II“). So geht es hier um das deutsche Staatsorganisationsrecht und die Grundechte des Grundgesetzes, aber auch die europäischen Institutionen und Grundfreiheiten werden den Studierenden nahegebracht. Die in den drei Rechtsgebieten behandelten Themen ermöglichen den Bachelor-Studierenden einen Rechtsvergleich zwischen dem deutschen und spanischen Recht, wobei ihnen viele Inhalte bereits aus den ersten beiden Semestern in Granada bekannt vorkommen werden.
    Im ersten Fremdsprachenkursmodul belegen deutsche Studierende den Sprachkurs Búsqueda de documentación y redacción de textos jurídicos (Dokumentenrecherche und Erstellung juristischer Texte) und spanische Studierende den Kurs Deutsch I.

  • 4. Semester (SoSe Münster)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Verfassungsvergleichung
    • Schuldrecht Allgemeiner Teil und Vertragsrecht
    • Allgemeines Verwaltungsrecht
    • Strafrecht II
    • Fremdsprachenkursmodul II

    Ein tiefergehender Rechtsvergleich zu anderen Verfassungen in Europa und der Welt wird in Verfassungsvergleichung vorgenommen, wodurch auch das Verständnis der deutschen Verfassung weiter verbessert wird. Das Modul Schuldrecht Allgemeiner Teil und Vertragsrecht knüpft an die zivilrechtliche Vorlesung des letzten Semesters zum Ersten Buch des BGB an und vertieft in zwei Vorlesungen die Materie des Zweiten Buchs des BGB (Schuldrecht AT) bzw. die speziellen Gewährleistungsrechte des Vertrags- und Verbraucherschutzrechts. In Strafrecht II lernen die Studierenden auf dem Modul Strafrecht I aufbauend weitere Aspekte des allgemeinen Teils wie die Täterschaft und Teilnahme kennen. Dazu werden Delikte gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die persönliche Freiheit und gegen die Ehre behandelt.
    Im Bereich des öffentlichen Rechts geht es im 4. Semester um die Rechtsgrundlagen und Handlungsweisen der öffentlichen Verwaltung – insbesondere um den Verwaltungsakt, seine Rechtswidrigkeit und den entsprechenden Rechtsschutz (Modul: Allgemeines Verwaltungsrecht).
    Daneben finden im Rahmen des Fremdsprachenkursmoduls II die Sprachkurse Español jurídico: ejercicios de presentación y argumentación (=Jura auf Spanisch: Präsentations- und Argumentationstraining) für deutsche Studierende und Deutsch II für spanische Studierende statt.

  • 5. Semester (WiSe Münster)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • IPR und Rechtsvergleichung
    • Sachenrecht und gesetzliche Schuldverhältnisse
    • Zivilrecht für Fortgeschrittene (Familien-/Erbrecht und Handels-/Gesellschaftsrecht)
    • Steuerrecht
    • Strafrecht III
    • Fremdsprachenkursmodul III

    Im 5. Semester belegen die Studierenden im Zivilrecht neben dem Kernfach Sachenrecht und gesetzliche Schuldverhältnisse zwei weitere Nebenfächer, wobei einmal zwischen Familienrecht und Erbrecht und einmal zwischen Handelsrecht und Gesellschaftsrecht gewählt wird (Modul: Zivilrecht für Fortgeschrittene). Darüber hinaus werden in Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung, aufbauend auf den vorherigen zivilrechtlichen Modulen, internationale Bezüge zum deutschen Privatrecht hergestellt.
    Im Modul Steuerrecht werden verschiedene Vorlesungen angeboten. Die Studierenden haben die Möglichkeit zwischen Umsatz-, Einkommenssteuerrecht, Abgabenordnung oder internationalem Steuerrecht zu wählen.
    Im dritten und letzten Teil des deutschen Strafrechts (Modul: Strafrecht III) werden Eigentums- und Vermögensdelikte sowie Delikte gegen die Allgemeinheit, namentlich Urkundendelikte und Straßenverkehrsdelikte behandelt.
    Das Fremdsprachenkursmodul III beinhaltet für deutsche Studierende den Sprachkurs Traducción jurídica (=Übersetzung juristischer Sprache) und für spanische Studierende den Sprachkurs Deutsch III.

  • 6. Semester (SoSe Münster)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Grundlagenfach
    • Common Law oder Public International Law
    • Völkerrecht
    • Praktikum
    • Seminar

    In dem Modul Grundlagenfach kann in der Regel zwischen folgenden Fächern gewählt werden, wobei das Angebot je nach Semester variieren kann: Verfassungsgeschichte, Wege zur deutschen Rechtsgeschichte, Roman Foundations of European Private Law, Römische Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, juristische Methodenlehre, Rechtsvergleichung und Kriminologie. Weiterhin kann zwischen den beiden englisch-sprachigen Veranstaltungen Common Law oder Public International Law gewählt werden, um das juristische Fachwissen in einer dritten Fremdsprache zu erweitern und Englischkenntnisse zu vertiefen.
    Außerdem findet mit dem Modul Völkerrecht eine Einführung in das internationale öffentliche Recht statt.
    Das Seminar bereitet die Studierenden darauf vor, in ihrer Bachelorarbeit Akzente in einem der im Studium behandelten Problemkreise des deutschen und des spanischen Rechts zu setzen. Die Studierenden können sich im Rahmen der vorgegebenen Rahmenbedingungen des Fachbereichs für ein Seminar bewerben. Eine Zulassung ist nicht garantiert. Die Themen der Seminare werden von den jeweiligen Veranstaltern vorgegeben und sind nicht frei wählbar.

  • Praktikum

    Das obligatorische Praktikum von mindestens drei Wochen erleichtert die Orientierung für eine spätere Berufswahl und kann eine Hilfestellung bei der Suche nach einer fachlichen Spezialisierung in Granada darstellen. Da im Praktikum wegen bereits vorhandener Grundlagenkenntnisse vielfältige Aufgaben übernommen werden können, gleichzeitig das Praktikum aber als Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt, bzw. für spanische Studierende als abschließender Einblick in die Praxis dienen soll, bietet sich das Praktikum vor dem sechsten Semester an. Eine persönliche Evaluation findet durch den einzureichenden Praktikumsbericht statt, der auch Ausgangspunkt einer mündlichen Modulprüfung im sechsten Fachsemester ist. Die Wahl des Praktikumsplatzes ist frei. Das Praktikum sollte allerdings von einem/einer Volljurist*in geleitet werden und zum Großteil durch das Recht des Partnerlandes geprägt sein.

  • 7. Semester (WiSe Grenada)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Derecho Civil II
    • Derecho Civil IV
    • Derecho de daños
    • Derecho Procesal I
    • Derecho Administrativo

    Das letzte Studienjahr findet in Granada statt. Neben drei zivilrechtlichen Kursen (Derecho Civil II, IV, Derecho de daños) findet ein Kurs zum Prozessrecht (Derecho Procesal I) statt, wobei auch hier der Fokus auf dem Zivilprozessrecht liegt. Der Kurs Derecho Administrativo behandelt das – für das deutsche Recht bereits aus dem vierten Semester bekannte – spanische Verwaltungsrecht.

  • 8. Semester (SoSe Grenada)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Derecho Mercantil I
    • Derecho del Trabajo y Seguridad Social
    • Derecho Financiero I
    • Bachelorarbeit

    Im letzten Semester des Deutsch-Spanischen Bachelorstudiengangs geht es neben drei abschließenden Modulen aus dem Handels- Arbeits- und Finanzrechts (Derecho Mercantil I, Derecho del trabajo y Seguridad Social und Derecho Financiero I) vor allem um das Verfassen der Bachelorarbeit. Die Studierenden bearbeiten hierfür eine selbstgewählte Rechtsproblematik unter Berücksichtigung möglicher Einflüsse der Europäischen Union in eigenständiger Arbeit. Alles Weitere richtet sich nach der Richtlinie über die Anfertigung „Trabajo fin de Grado“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Granada.