Abschluss und Möglichkeiten

Nach erfolgreicher Absolvierung des Doppelstudiengangs Deutsches und Spanisches Recht erlangen die Studierenden einen deutschen Bachelor of Laws (LL.B.) und einen spanischen Grado en Derecho. Mit diesen Abschlüssen eröffnen sich den Absolvent*innen verschiedene Möglichkeiten.

Das Studium der Rechtswissenschaften, die juristischen Studienabschlüsse und damit auch die beruflichen Einsatzmöglichkeiten sind traditionell eng an denjenigen Staat geknüpft, in dem das Studium absolviert wird. Studierende, die in Deutschland einen klassischen juristischen Beruf ausüben möchten (Richter*in, Staatsanwält*in, Anwält*in), müssen im Anschluss an ihren LL.B. die Erste Juristische Prüfung, das Referendariat und die Zweite Juristische Prüfung ablegen. Auch in Spanien genügt der Grado en Derecho noch nicht, um einen klassischen juristischen Beruf auszuüben; vielmehr müssen die Studierenden – je nach gewünschter beruflicher Orientierung – ein aufbauendes Masterstudium absolvieren („Máster en Abogacía y Procura“) oder die staatlichen Auswahlprüfungen („oposiciones“) durchlaufen und z.B. die „Escuela Judicial“ besuchen, wenn Sie Richter*innen werden möchten.

Diese klassischen juristischen Berufswege, die nach wie vor der größte Teil der Jurist*innen einschlägt, werden durch den Doppelstudiengang nicht ausgeschlossen. Der Doppelabschluss ermöglicht es den Studierenden, unabhängig von ihrer Herkunft und Muttersprache, ihr Studium und ihre berufliche Laufbahn entweder in Deutschland (in der Regel mit der Ersten Juristischen Prüfung) oder in Spanien (mit einem Master) weiterzuverfolgen. Für den deutschen Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Studienziel Erste Juristische Prüfung bedeutet dies, dass die für die Zwischenprüfung erforderlichen Studienleistungen im Rahmen des Doppelstudiengangs vollständig absolviert und entsprechend anrechenbar sein werden. Zudem können die in Granada erbrachten Leistungen des vierten Studienjahres für den Schwerpunktbereich des deutschen Jurastudiums angerechnet werden. Die Studierenden des Doppelstudiengangs profitieren nach erfolgreichem Abschluss regelmäßig von einer Einstufung ins 7. Semester des Studiums der Rechtswissenschaft, sodass genügend Zeit bleibt, um sich hinreichend auf die Erste Juristische Prüfung vorzubereiten.

Ohne die klassischen juristischen Berufswege in Deutschland und Spanien zu verschließen, erweitert der Doppelstudiengang die möglichen Werdegänge und Berufsfelder. Insbesondere die europäischen Institutionen (Europäische Kommission, Europäische Agenturen, Europäischer Auswärtiger Dienst, Generalsekretariat des Rates etc.) bieten zahlreiche attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten gerade für Absolvent*innen mit qualifizierten fachspezifischen Fremdsprachenkenntnissen und der Fähigkeit, in einem internationalen Kontext zu agieren und mit mehr als einer einzigen Rechtsordnung zu arbeiten. In ähnlicher Weise gilt dies für weitere internationale Organisationen weltweit. Jurist*innen mit einer Ausbildung in mehr als nur einer Rechtsordnung und fundierten fachspezifischen Fremdsprachkenntnissen können zudem erfolgreich in Kanzleien und Unternehmen mit Mandant*innen und Kund*innen aus dem spanisch- bzw. deutschsprachigen Ausland tätig werden, da sie nicht nur grenzübergreifende rechtliche Probleme besser lösen können, sondern auch über die erforderlichen interkulturellen Kommunikationsfähigkeiten verfügen.

Regelmäßig wird die Tätigkeit in solchen internationalen juristischen Berufsfeldern nicht schon mit dem Bachelor möglich sein. Stattdessen ist ein darauf aufbauender Master notwendig. Möchten die Absolvent*innen ihr Studium in Spanien fortsetzen, ermöglicht ihnen die im Doppelstudiengang erworbene Grado en Derecho den Zugang zu den verschiedensten rechtswissenschaftlichen Masterprogrammen, die – im Unterschied zum deutschen Staatsexamen – bereits einen deutlich höheren Grad an Spezialisierung aufweisen. In der Regel werden die Bewerber*innen nach ihrer Abschlussnote des Grado en Derecho für die Zulassung zum Master ausgewählt. Allein an der Partneruniversität in Granada werden zahlreiche Masterprogramme angeboten, viele davon mit einer explizit internationalen Ausrichtung, z.B. „Máster Universitario en Estudios Europeos“ oder „Máster Universitario en Cooperación al Desarrollo, Gestión Pública y de las ONG“ ( vollständige Liste auf der Seite der Universidad de Granada).

Auch eine Fortsetzung des Studiums in einem Drittstaat ist möglich, gerade wenn die Absolvent*innen einen europarechtlichen Schwerpunkt setzen möchten.

Die Studierenden können im Verlauf des vierjährigen Studiums durch ihren Kontakt zu Hochschullehrer*innen beider Länder, z.B. im Zusammenhang mit der Anfertigung der verpflichtenden Bachelorarbeit, erste Einblicke in die wissenschaftliche Forschung erhalten.

Besonders leistungsstarke Studierende haben nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium (Master oder Staatsexamen) die Möglichkeit, forschend im Rahmen einer Dissertation im Wege der üblichen Promotionsverfahren tätig zu werden. Der Doppelstudiengang versteht sich in dieser Hinsicht auch als Grundlage und Multiplikator für transnationale (ggf. rechtsvergleichende), deutsch-spanische Forschungsvorhaben und soll über das bloße Studium hinaus die Entstehung langfristiger wissenschaftlicher Kooperationen fördern. Dies wird durch die enge Zusammenarbeit der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Münster und Granada begünstigt, die eine optimale Förderung der Absolvent*innen durch renommierte und – auch mit dem europäischen Ausland – exzellent vernetzte Wissenschaftler*innen garantiert.