Interview mit Prof. Dr. Patrick Hilbert

Im Oktober diesen Jahres durfte die Rechtswissenschaftliche Fakultät ihr neues Mitglied – Prof. Dr. Patrick Hilbert – begrüßen. Herr Hilbert ist Inhaber des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht. In einem Interview gibt er Einblicke in seine eigene Studienzeit, die Schwerpunkte seiner Tätigkeit und zukünftige Projekte.

1. An welche Uni es einen Professor letztlich verschlägt, ist oft nicht planbar, aber vermutlich gibt es Fakultäten, an denen man gerne arbeiten würde. Zählte die Rechtswissenschaftliche Fakultät der WWU zu einem Ihrer „Traumziele“ und wenn ja warum?

Absolut. Die Münsteraner Fakultät zeichnet sich durch engagierte und interessierte Studierende sowie ein innovatives und inspirierendes Kollegium aus. Eine wunderbare Mischung, die ein Umfeld schafft, in dem Forschung jenseits ausgetretener Fragestellungen und disziplinärer Grenzen gefördert wird. Das ist ungemein anregend und bereichernd und ich freue mich, hierzu nun meinen Teil beitragen zu dürfen. Dass sich all dies in einer lebenswerten Stadt und Umgebung abspielt, kommt hinzu.

2. Erzählen Sie uns von Ihrer Studienzeit. Was hat Sie aus heutiger Sicht besonders geprägt?

Besonders geprägt hat mich während meines Studiums die Konfrontation mit Fragen und Gedanken, die für mich neu und überraschend waren und so dazu einluden, den eigentlichen Kanon zu hinterfragen. Solche Konfrontationen habe ich innerhalb der Universität etwa bei der Lektüre von Texten ohne Examensrelevanz und deren Diskussion sowie dem Besuch von Lehrveranstaltungen jenseits der Rechtswissenschaft erfahren. Wichtig waren für mich zudem die persönlichen Begegnungen, aus denen zum Teil bis heute fortdauernde Freundschaften erwachsen sind.

3. Sie haben die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht inne. Können Sie uns einen Einblick in ihre Forschungsvorhaben in diesem Zusammenhang geben?

Derzeit beschäftigen mich vor allem Forschungsfragen rund um das deutsche und europäische Verwaltungsrecht sowie Themen mit Grundlagenbezug. Im Verwaltungsrecht forsche ich zu Struktur- und Organisationsfragen sowie dem Umwelt- und Nachhaltigkeitsrecht, insbesondere dem Klimawandelanpassungsrecht. In den nächsten Jahren wird die Beschäftigung mit weiteren Referenzgebieten hinzukommen. Mein Ziel ist es, diese Einzelüberlegungen in ein Konzept der Verwaltung öffentlicher Güter zu überführen. Außerdem bearbeite ich Themen im Bereich der Entwicklungsgeschichte des deutschen Verwaltungsrechts in der jungen Bundesrepublik und im Schnittbereich von Öffentlichem Recht und Privatrecht. Letzteres greift auch in das Verfassungsrecht aus, dem ich mich zudem mit Blick auf die Demokratie und den Parlamentarismus widme.

4. Was liegt Ihnen im Bereich der Lehre besonders am Herzen?

Besonders am Herzen liegt mir, in den Lehrveranstaltungen eine offene Atmosphäre zu schaffen, in der eine aktive Mitarbeit und das juristische Sprechen der Studierenden gefördert wird. Dabei ist es mir wichtig, neben dem examensrelevanten Wissen auch für die gesellschaftliche Bedeutung des Rechts und der Jurist:innen zu sensibilisieren und diese Themen zu diskutieren. Die Lehrveranstaltungen sollen ein aliud mit Mehrwert zum in der Rechtswissenschaft unerlässlichen Selbststudium sein. Gerade weil das Studium sehr arbeitsintensiv und fordernd ist, ist mir aber auch daran gelegen, die allfälligen Probleme fachlicher wie psychischer Art, die bei nicht wenigen Studierenden auftreten können, aktiv zu adressieren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

5. Was sollten die Studierenden über Sie wissen?

Dass meine Tür für sie offensteht.

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