Dekanat
Das Dekanat ist neben dem Fachbereichsrat eines der beiden Organe des Fachbereichs. Der/Die Dekan:in wird für die Dauer von vier Jahren vom Fachbereichsrat aus der Gruppe der Professor:innen gewählt. Er/Sie leitet den Fachbereich und vertritt ihn innerhalb der Hochschule. Insbesondere hat er/sie den Vorsitz des Fachbereichsrates inne und ist dessen Exekutivorgan. Zu den anfallenden Aufgaben gehören die Vorbereitung der Sitzungen des Fachbereichsrates, die Ausführung der dort gefällten Beschlüsse und die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Zudem sind ihm/ihr laut Hochschulgesetz des Landes NRW die Verantwortung für die Vollständigkeit des Lehrangebots, die Studien- und Prüfungsorganisation sowie die Entscheidung über die Haushaltsmittelverteilung übertragen. Prodekan:in und Studiendekan:in stehen ihm/ihr bei all diesen Aufgaben zur Seite.
Im Dekanat werden außerdem die Habilitations- und Promotionsverfahren bearbeitet, Berufungsverfahren organisatorisch betreut sowie die Einstellung von Tutor:innen und Korrekturassistent:innen koordiniert.








