© Uni MS - María Eugenia Escobar Bravo

Forschungsprogramm zum Vergleichenden Recht in Barcelona 2026

Deutsch-spanischer wissenschaftlicher Austausch zu Verfassungsrecht, Strafrecht und Menschenrechten

Am 28. und 29. Mai 2026 nahmen die Studierenden der FFA-Spanisch in Barcelona an dem Forschungsprogramm „Der Staat und die Zukunft des Verfassungsrechts und des Strafrechts im Vergleichenden Recht“ teil. Das Programm wurde in Zusammenarbeit mit der „Escuela Judicial“ Justizschule Barcelona und der Universität Barcelona durchgeführt und brachte Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertreterinnen und Vertreter der Justiz aus Deutschland und Spanien zusammen. Ziel des Programms war es, den akademischen Austausch im Bereich des Vergleichenden Rechts zu fördern und den Teilnehmenden vertiefte Einblicke in die Rechtssysteme der beiden Länder zu gewähren. 
Die wissenschaftliche Leitung des Programms lag bei Prof. Dr. Josep Maria Castellà Andreu, Prof. Dr. Elia Marzal und Dr. María Eugenia Escobar Bravo. Die organisatorische Koordination wurde von Dr. María Eugenia Escobar Bravo und Dr. Elia Marzal übernommen.
Das Programm verfolgte das Ziel, Studierenden die grundlegenden Instrumente des Vergleichenden Rechts zu vermitteln und ein vertieftes Verständnis der deutschen und spanischen Rechtsordnung zu fördern. Im Mittelpunkt standen dabei das Verfassungsrecht, das Strafrecht, die Menschenrechte sowie aktuelle Herausforderungen der europäischen Rechtsentwicklung.

Ein besonderer Höhepunkt des Programms war der Besuch der „Ciutat de la Justicia“ in Barcelona. Dort erhielten die Teilnehmenden die Gelegenheit, die praktische Arbeit der spanischen Justiz kennenzulernen und sich mit Richterinnen und Richtern der Zivil-, Straf- und Familiengerichtsbarkeit auszutauschen. Ergänzt wurde dieser Besuch durch eine Einführung in das spanische Justizsystem, die den Studierenden wertvolle Einblicke in die Organisation und Funktionsweise der Rechtsprechung vermittelte.
 

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Studentische Forschungsarbeiten im Bereich des Vergleichenden Rechts

Der zweite Veranstaltungstag an der Universität Barcelona stand im Zeichen der wissenschaftlichen Präsentationen der Studierenden. Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Josep Maria Castellà Andreu stellten die Teilnehmenden ihre Forschungsprojekte vor, die aktuelle Fragestellungen des Verfassungsrechts, der Menschenrechte, Strafrecht und der europäischen Integration aus einer rechtsVergleichenden Perspektive beleuchteten.

Den Auftakt machte Rajk Jungbluth mit seinem Vortrag „Das Prinzip der Menschenwürde in Deutschland und sein Einfluss auf den spanischen Konstitutionalismus“. Die Untersuchung analysierte die zentrale Stellung der Menschenwürde im deutschen Grundgesetz und deren Bedeutung für die Entwicklung des spanischen Verfassungsrechts. Der Vortrag zeigte eindrucksvoll, wie grundlegende Verfassungswerte die Rechtsordnung prägen und als Orientierung für den Schutz der Grundrechte dienen.

An diese Überlegungen knüpfte die Präsentation von Vincent Bauer und Ole Freundlieb an. Unter dem Titel „Vergleich des Bonner Grundgesetzes mit der spanischen Verfassung“ untersuchten sie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Verfassungssysteme. Dabei wurde deutlich, wie historische Entwicklungen, politische Erfahrungen und gemeinsame europäische Werte die verfassungsrechtliche Gestaltung beider Staaten beeinflusst haben.

Die Frage nach dem Schutz der Bürgerrechte innerhalb demokratischer Systeme wurde anschließend von Juan José Trujillo Gómez aufgegriffen. Sein Vortrag „Der Bürgerbeauftragte (Ombudsmann): Ist diese Institution notwendig?“ beschäftigte sich mit der Rolle unabhängiger Kontrollorgane bei der Wahrung der Grundrechte und der Überwachung staatlichen Handelns. Die Präsentation verdeutlichte die Bedeutung institutioneller Mechanismen für die Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat.

Die Diskussion über Grundrechte und gesellschaftlichen Wandel wurde durch den Beitrag von Luca Manuel Hollstegge und Leonard Heesch fortgeführt. In ihrem Vortrag „Die Entwicklung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Spanien und Deutschland – eine Analyse aus der Perspektive des Vergleichenden Rechts“ untersuchten sie die rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die zur Anerkennung der Ehegleichheit in beiden Ländern geführt haben. Dabei wurde deutlich, wie Verfassungswerte und gesellschaftliche Veränderungen miteinander in Wechselwirkung stehen.

Die Frage nach der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung stand anschließend im Mittelpunkt der Präsentation von Zoe Krakowski Martin und Malina Mahning. Unter dem Titel „Die Gewährleistung individueller Autonomie. Eine Vergleichende Analyse von Euthanasie und assistiertem Suizid in Spanien und Deutschland am Beispiel des Falls Noelia Castillo“ setzten sie sich mit den ethischen und rechtlichen Herausforderungen am Lebensende auseinander. Der Vortrag zeigte auf, wie unterschiedlich die beiden Rechtsordnungen auf Fragen persönlicher Autonomie und Menschenwürde reagieren.

Von klassischen Grundrechtsfragen führte die Diskussion zu den Herausforderungen der digitalen Gesellschaft. Charlotte Spindelnreier und Stella Schneider präsentierten ihre Forschung zum Thema „Digitale Gewalt und Künstliche Intelligenz: Das spanische Schutzmodell gegen sexuelle Deepfakes und seine Relevanz für Deutschland“. Die Untersuchung analysierte die Gefahren neuer Technologien für Persönlichkeitsrechte und diskutierte mögliche rechtliche Schutzmechanismen im Zeitalter künstlicher Intelligenz.

Den Abschluss der wissenschaftlichen Vorträge bildete die Präsentation von Elena Gerards Iglesias und Floyd Lüth mit dem Titel „Migration und die Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1351: Verfassungsrechtliche Spannungen zwischen staatlicher Souveränität, europäischer Solidarität und dem Schutz der Grundrechte“. Die Referierenden untersuchten die aktuellen Herausforderungen der europäischen Migrationspolitik und analysierten die Balance zwischen nationalen Interessen, europäischer Zusammenarbeit und dem Schutz fundamentaler Rechte.

Die vorgestellten Forschungsarbeiten machten deutlich, wie vielfältig und zugleich miteinander verbunden die Herausforderungen moderner Rechtsordnungen sind. Von den Grundlagen der Menschenwürde über Fragen demokratischer Institutionen und individueller Freiheitsrechte bis hin zu den Auswirkungen neuer Technologien und europäischer Migrationspolitik zeigte sich die zentrale Bedeutung des Vergleichenden Rechts für das Verständnis aktueller gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen.

Die Teilnehmenden haben rege von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die vorgestellten Themen zu diskutieren.

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