Examensfeier im Sommersemester 2026

© Uni Münster - Marta Zimmer

Am Freitagnachmittag, den 22.05.2026, kamen zahlreiche Absolvent:innen gemeinsam mit ihren Familien und Freund:innen in der Aula des Schlosses zusammen, den Abschluss ihres Studiums zu feiern.

© Charlotte Lehmann - Uni MS

Bei strahlendem Sonnenschein eröffnete der Dekan, Prof. Dr. Mark Deiters, die Veranstaltung und gratulierte den Examinierten im Namen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät herzlich zu ihrem erfolgreich abgeschlossenen Examen. 

In seiner Rede nahm er Bezug auf ein bekanntes Zitat des Fußballbundestrainers Sepp Herberger, wonach auf ein Spiel stets das nächste folge und das immer das schwerste sei. Zugleich gab er zu bedenken, dass sich Herbergers Weisheit nur bedingt auf die juristische Ausbildung übertragen lasse. Schließlich hätten die Absolvent:innen mit dem ersten Examen bereits vieles gelernt, das sie für das zweite Examen ebenfalls brauchen würden. 

Er hob hervor, dass das Studium der Rechtswissenschaft weit über das bloße Erlernen von Rechtskenntnissen und Methoden hinausgehe. Die Ausbildung vermittle eine besondere Art des Denkens und diene der Entwicklung einer verantwortungsvollen Persönlichkeit. Jurist:innen wirkten in vielfältiger Weise an der Gestaltung des Gemeinwesens mit und seien stets mit der Ausübung von Macht und Verantwortung konfrontiert. Vor diesem Hintergrund unterstrich der Dekan die Bedeutung philosophischer, geschichtlicher und gesellschaftlicher Grundlagen innerhalb des rechtswissenschaftlichen Studiums. 

Mit Blick auf die Zukunft zeigte sich Prof. Dr. Deiters überzeugt, dass die Absolvent:innen den Herausforderungen ihrer Generation gewachsen seien. Er sprach allen seine besten Wünsche für die Zukunft aus.

Er übergab das Wort an Herrn Dr. Jungermann, Stellvertretender Vorsitzender des JPA Hamms und Richter am OLG Hamm. 

© Charlotte Lehmann - Uni MS

Zunächst gratulierte auch er den Absolvent:innen zu ihrem Erfolg, lobte ihre harte Arbeit und Hingabe und freute sich mit ihnen über diesen Tag, an dem sie nun auch endlich laut schreien dürften: „Ich habe es geschafft!“.

Er widmete sich sodann der Frage, was es eigentlich bedeute Jura zu studieren. Entgegen der öffentlichen Meinung, sei es eben nicht das bloß stumpfe Auswendiglernen von Paragraphen, sondern viel mehr: Das Studium bringe eine gesunde Empathie, viel Freiheit und Verantwortung, das Erlernen der besonderen Sprache des Rechts und die Möglichkeit mit sich, abstrakte Normen zum Leben zu erwecken – dies sei auch der schönste Teil seiner Arbeit als Richter. 

In Anbetracht der gesellschaftlichen Relevanz des juristischen Bereichs, beruhigte Herr Jungermann die Anwesenden scherzhaft damit, dass Künstliche Intelligenz noch keine Konkurrenz darstelle – jedenfalls gäbe er der KI in simulierten Klausuren in der Regel bloß ein „Ungenügend“. 

Zuletzt appellierte er and die Anwesenden, dass sich niemand aus der Verantwortung ziehen dürfe, das Recht zu schützen und ermutigte die Absolvent:innen für ihren weiteren Weg. 

© Charlotte Lehmann - Uni MS

Im Anschluss sprach Matthias Dickebohm, der Vorsitzende der Fachschaft Jura. Er warf einen Blick auf die nun vergangene Studienzeit der Absolventinnen und Absolventen. Von der O-Woche und dem Kauf des ersten Fahrrads, bis zum Überstunden machen im RWS in der Examensvorbereitung. Dabei hätten die Absolventinnen und Absolventen einer wahren Belastungsprobe Stand gehalten, bei der sie Selbstständigkeit und Resilienz gelernt, aber ebenso Freunde fürs Leben gefunden hätten.

Die Festrede in diesem Jahr hielt Frau Dr. Anna Kirchhefer-Lauber, LL.M. (Bristol), Akademische Rätin a.Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und IPR und Leiterin des Teilprojekts „Künstliches Entscheiden und Anthropozentrismus des Privatrechts“ der DFG-Forschungsgruppe 5096 „Rechtliche und gesellschaftliche Folgen maschinellen Entscheidens“. 

Nachdem auch sie zunächst die Absolvent:innen beglückwünscht hatte, widmete sie sich in ihrer Rede mit dem Titel  „Was Recht und billig ist: Die Zukunft juristischer Entscheidungen im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz“, den tiefgreifenden Veränderungen, die Künstliche Intelligenz bereits heute für Studium, Justiz und Gesellschaft bedeutet. 
Dabei erinnerte sie daran, dass KI noch vor wenigen Jahren vielfach als Zukunftsvision zwischen Science-Fiction und Silicon Valley wahrgenommen worden sei, doch spätestens seit der Verbreitung von Large-Language-Modellen wie „Chat-GPT“ Einzug in weite Teile des universitären sowie beruflichen Alltages gefunden hätte. 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sei nun also nicht mehr die Frage zu stellen, ob, sondern vielmehr wie man KI arbeiten könne und wolle. Optionen dazu gebe es in allen juristischen Bereichen – sei es, dass Richter:innen KI als algorithmische Prognoseinstrumente einsetzten, Staatsanwält:innen sie zur digitalen Auswertung von Datenmengen verwendeten oder Anwält:innen mit ihrer Hilfe Schriftsätze und Vertragsentwürfe erstellten. Doch neben den Vorteilen des Einsatzes der KI im juristischen Bereich, seien auch die Risiken einer solchen Entwicklung nicht aus dem Auge zu verlieren. Zwar könne die KI entscheidende Hilfe an vielen Stellen leisten, jedoch arbeite sie letztlich stets auf Grundlage statistischer Wahrscheinlichkeiten.

Rechtliche Entscheidungen erschöpften sich hingegen nicht in solchen, sondern verlangten zudem stets Abwägung und die Berücksichtigung des Einzelfalls. Besonders anschaulich stellte Frau Kirchhefer-Lauber diesen Aspekt sodann am juristischen Begriff der „Billigkeit“ dar, der in zahlreichen gesetzlichen Regelungen eine gerechte und angemessene Entscheidung im Einzelfall verlangt. 
 

© Charlotte Lehmann - Uni MS

Am Beispiel der Billigkeitshaftung nach § 829 BGB, der für seine Abwägungsentscheidung „insbesondere“ die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien aufträgt, aber dies nicht als abschließend ansieht, erläuterte sie dies. Gerade diese Form wertender Entscheidungen werfe die Frage auf, ob KI-Systeme menschliches Rechtsgefühl, Empathie und Gerechtigkeitsempfinden überhaupt nachvollziehen könnten. Auch sei dies eine der Fragen, mit der sich die, erst drei Wochen alte, interdisziplinäre Forschungsgruppe beschäftige. 

Schließlich stellte Frau Kirchhefer-Lauber fest, dass die Absolvent:innen die erste Generation von Juristinnen und Juristen seien, für die sich die Fragen unmittelbar bei Berufseinstieg aufdrängten und ermutigte sie ihr gelerntes Handwerkzeug nun auch zu nutzen, um die Zukunft des Rechts aktiv mitzugestalten und dabei an den richtigen Stellen nicht die effizienteste, sondern durchaus die überzeugendste Entscheidung zu verteidigen.

Ganz persönlich und mit einem süßen Präsent vom Münsteraner Wochenmarkt gratulierte Prof. Dr. Deiters anschließend den Absolvent:innen.

Es folgten sodann die Glückwünsche von Prof. Dr. Fabian Wittreck, der in seiner Funktion als Vorsitzender des Vorstandes des Freundeskreis Rechtswissenschaften die Ehrung der Absolvent:innen mit der Note „Gut“ oder besser übernahm. 

© Charlotte Lehmann - Uni MS

Auf Einladung des Freundeskreises Rechtswissenschaft und mit tatkräftiger Unterstützung der Fachschaft Jura Münster ließen die Gäste den Festakt bei einem Sektempfang im Foyer des Schlosses ausklingen.

Die Veranstaltung wurde begleitet von Freya Deiting und Sandra Wilhelms, dem „Duo Aciano“ mit Gitarre und Geige. 

Fotos

Die Bilder der Absolventinnen und Absolventen sind abrufbar über den Sciebo-Ordner Examensfeier 2026.

Der Ordner ist durch ein Passwort geschützt, das Sie per E-Mail an presse.jura@uni-muenster.de erfragen können.