Argument und Verantwortung


Am 12.05.2026 war Prof. Dr. Gabriele Britz, Frankfurt am Main, zu Gast an der juristischen Fakultät der Universität Münster. Der große Hörsaal der Fakultät war fast bis auf den letzten Platz gefüllt, als die ehemalige Bundesverfassungsrichterin vor 300 Zuhörerinnen und Zuhörern aus Universität, Justiz und Stadtgesellschaft die Frage stellte: „Wie unpolitisch ist Justiz gedacht, wie politisch das Verfassungsgericht?“
Frau Britz führt die Zuhörer an den historischen Ort dieser Überlegung, die Beratungen im Parlamentarischen Rat, der 1948/49 das Grundgesetz erarbeitete. Dass eine Verfassungsgerichtsbarkeit politische Streitigkeiten entscheiden würde, war damals allen Beteiligten klar – klärungsbedürftig erschien aber, ob eine solches Gericht zugleich auch die oberste Instanz aller Fachgerichte sein sollte (wie es etwa der Supreme Court in den USA schon damals war). Gegen eine solche „Einheitslösung“, die zunächst vorgeschlagen worden war, waren in den Beratungen Bedenken angemeldet worden: Die sonstige Justiz solle in den „reinen Sphären des Rechts“ verbleiben. Gabriele Britz legte dar, dass gegenüber einer solchen Trennungskonzeption damals vor allem Dr. Elisabeth Selbert hervorgehoben hatte, dass jede Gerichtsbarkeit notwendig in dem Sinn politisch sei, dass sie sich als Teil des demokratischen Staates verstehen müsste – aber in Abgrenzung dazu Richter gerade nicht parteipolitisch agieren dürften. Frau Britz machte an dieser Stelle darauf aufmerksam, wie gering die Argumente Selberts, einer der prägenden Figuren für die Gleichberechtigung der Geschlechter, in der damaligen Männerrunde geschätzt wurden, und ermutigte ausdrücklich die anwesenden Studentinnen, in ihrem Leben mutig das Wort zu nehmen.
Anschließend ging Frau Britz auf die aktuelle Situation ein. Im heutigen Trennungsmodell sei das Bundesverfassungsgericht tatsächlich nicht das oberste Fachgericht, sondern auf verfassungsrechtliche Aspekte beschränkt. Doch sei es verfehlt, die sonstige Gerichtsbarkeit als unpolitisch zu begreifen. Gegenstand, Maßstab und Modus von Gerichtsentscheidungen hätten stets notwendig politischen Charakter. Besonders betonte Frau Britz anhand mehrerer Beispiele, dass nicht nur das Treffen von Entscheidungen, sondern auch das Unterlassen von Entscheidungen politische Folgen habe. Jede Entscheidung bildete die gesetzlichen Gestaltungsentscheidungen weiter. Pathologisch wäre eine solche Entwicklung nur dann, wenn sie nicht nach den juristischen Argumentationsstandards zustände käme, und das Recht also von der Justiz zur Durchsetzung politischer Ziele genutzt würde.
Im Anschluss an den Vortrag bestand Gelegenheit zu einer lebendigen Diskussion. Im guten akademischen Brauch der Fakultät kamen hier zunächst die Studierenden zu Wort. Die Veranstaltung fand im Rahmen der „Münsterischen Gespräche zum Öffentlichen Recht“ statt und wurde von Prof. Dr. Hinnerk Wißmann moderiert.
