Anlauf- & Beratungsstellen

Ansprechperson bei sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

Die Universität Münster positioniert sich im Rahmen der partnerschaftlichen Vereinbarung, die für alle Mitglieder der Universität gilt, ganz deutlich: Fehlverhalten wie sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking und Diskriminierung wird vehement abgelehnt und als Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte betrachtet. Ziel ist es, ein menschenwürdiges und intaktes Arbeits- und Studienklima sicherzustellen. Sollte ein solches Fehlverhalten auftreten, so ist unsere Botschaft: Sehen Sie hin! Melden Sie Vorfälle!

Betroffene Beschäftigte und Studierende können sich an eine Person ihres Vertrauens wenden. Der Dienstweg muss dabei nicht eingehalten werden! Das Büro für Gleichstellung listet zahlreiche Stellen innerhalb und außerhalb der Universität Münster auf, in denen Ansprechpersonen zur Verfügung stehen: Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Betroffene.

Sie können sich auch an die Gleichstellungsbeauftragte(n) an unserem Fachbereich wenden (gsb.jura@uni-muenster.de). Das Gespräch ist vertraulich und alle etwaigen Schritte erfolgen stets im Einvernehmen mit der betroffenen Person.

Meldesystem für diskriminierende Sachverhalte

Der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ist es ein besonderes Anliegen, dass Sachverhalte von in Lehrveranstaltungen besprochenen Übungsfällen sowie von Klausuren und Hausarbeiten diskriminierungsfrei ausgestaltet sind. Um etwaigen Missständen entgegenzuwirken, hat sie daher ein Meldeverfahren für diskriminierende Sachverhalte eingerichtet. Es ist im Learnweb integriert (Link) und lässt sich dort ebenfalls über die Suchfunktion finden.

Studierende können dort anonym Sachverhalte hochladen und angeben:

  • In welcher Lehrveranstaltung unter welcher Lehrperson der Sachverhalt bearbeitet wurde;
  • Auf welche Art der Sachverhalt nach Auffassung der oder des Einreichenden diskriminierend ist;
  • Was konkret am Sachverhalt als problematisch angesehen wird;
  • Wie der Sachverhalt verbessert werden könnte;
  • Freiwillig: E-Mail-Adresse, um über weitere Bearbeitung informiert zu werden.

Die Gleichstellungsbeauftragte wertet die Einreichung aus und setzt sich mit der verantwortlichen Lehrperson in Verbindung.