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Richtlinie zum Umgang mit Softwarelizenzen durch IT‐Dienstleister der WWU

Stand: 25.10.2019

Diese Richtline adressiert die IT-Dienstleister der WWU (WWU IT, IVVen). Die Verantwortung für die korrekte Lizenzierung eines IT-Systems ist dann von einem IT-Dienstleister der WWU zu übernehmen,

  • wenn das Gerät durch den IT-Dienstleister beschafft wurde,
  • dieser die volle Kontrolle über das Gerät behält,
  • und sichergestellt ist, dass der Endnutzer keine Software auf dem System installieren kann.

Andernfalls liegt die Verantwortung bei den Endnutzern des Systems. Die IT-Dienstleister un-terstützen diese durch Beratung bei Lizenzfragen sowie bei der Beschaffung erforderlicher Lizenzen im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

Die IT-Dienstleister müssen die korrekte Lizenzierung der IT-Dienste in ihrem Verantwor-tungsbereich gewährleisten. Dies umfasst die Lizenzierung der erforderlichen Server und der zugreifenden Clients, z.B. durch CALs. Hierbei sind insbesondere auch die Einkaufsrichtlinie der WWU sowie die zugehörigen Organisationsanweisungen (u.a. grundsätzlich gemeinsame Beschaffung von Rechnern und Windows-Betriebssystemlizenz bei Nutzung des Rechners unter Windows, außer in begründeten Ausnahmefällen) zu beachten.