Kursorganisation


1. Kursniveau

Als Übungsleitende habt ihr das Recht, offensichtlich unterqualifizierten Teilnehmenden die weitere Teilnahme am Kurs zu untersagen. Dies ist ein heikles Thema, denn die Teilnehmenden haben hier oft eine gültige Teilnahmeberechtigung und reagieren oft emotional, da ihre Fähigkeiten in Frage gestellt werden. Bitte klärt solche Fälle möglichst nicht vor der Gruppe! Bei Streitigkeiten ist die Ausschreibung des jeweiligen Kurses im Hochschulsportprogramm Grundlage einer Entscheidung. Hier sollten möglichst klar verständliche Angaben über die Niveau-Differenzierungen gemacht werden, auf die ihr euch vor Ort berufen könnt. Die Teilnehmenden können sich in diesem Fall kostenfrei in einen passenderen Kurs umbuchen lassen oder ihren Beitrag zurückerhalten.

2. Kontrollen

Das Hochschulsportangebot wird nur zu einem geringen Teil aus Landesmitteln sowie aus den Semesterbeiträgen finanziert. Den überwiegenden Teil der Finanzmittel muss der Hochschulsport über Teilnahme-Entgelte erwirtschaften. Weiterhin sind nicht ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmende nicht zusätzlich unfall- und haftpflichtversichert. Hier können im schlechtesten Fall erhebliche Kosten für den Hochschulsport oder, bei persönlichen Versäumnissen, für den verantwortlichen Übungsleiter entstehen. Aus diesen Gründen  ist es unerlässlich, die angebotsspezifische Teilnahmeberechtigung zu kontrollieren.

Bei der Teilnahme am Angebot des Hochschulsport Münster ist stets das Teilnahmeticket des besuchten Angebots, sowie ein gültiger Lichtbildausweis (Kopie) mitzuführen. Dieser ist auf Verlangen vorzuzeigen. Die Statusgruppe "Student" muss zusätzlich einen gültigen Studierendenausweis mitführen. Der Hochschulsport führt Kontrollen zur Überprüfung der Teilnahmeberechtigung durch. Die hierzu eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die Übungsleiterinnen und Übungsleiter üben im Namen des Hochschulsport das Hausrecht aus und sind bei Missbrauch oder unberechtigter Teilnahme befugt, betreffende Personen der Sportstätte zu verweisen.

Als Übungsleitende seid ihr ebenfalls dazu verpflichtet, unberechtigt teilnehmende Personen der Sportstätte zu verweisen und dem Hochschulsport zu melden. Außerdem ist es Übungsleitenden ausdrücklich untersagt, Personen die Umgehung der Kontrolle zu gestatten (durch den Zugang durch Fenster, Notausgänge, etc.).  Bei Überschreiten der Hallenkapazität sind die Kontrolleure verpflichtet, keinen weiteren Personen den Zutritt zum jeweiligen Angebot zu gestatten.

Den Anweisungen der Kontrolleure sowie der Übungsleitenden ist Folge zu leisten. Sollte eine Person entgegen den Anweisungen das Gebäude zu betreten versuchen, sind die Mitarbeiter des Hochschulsport Münster dazu angehalten, die Polizei zu verständigen.

Wo keine externen Kontrollen stattfinden, erfolgt die Kontrolle der Teilnahmeberechtigung durch euch, die Übungsleitenden.

3. Self-Service im Buchungssystem

Der sogenannte "Self-Service" gibt euch die Möglichkeit, eure Teilnehmerliste einzusehen und zu drucken, zudem könnt ihr besondere Ereignisse eintragen. Vor Beginn eures Kurses bekommt ihr von uns einen Link zugeschickt, mit dem ihr euch in den Selfservice eures Kurses einwählen könnt. Hier könnt ihr die Teilnehmerliste einsehen und ausdrucken. Zudem ist es euch hier möglich eine E-Mail an eure Teilnehmenden zu senden.

Bitte nutzt diese Möglichkeit, um die Teilnehmerliste für Kontrollen auszudrucken und euren Teilnehmenden wichtige Infos zukommen zu lassen.

4. Teilnahmeberechtigung

Voraussetzung zur Teilnahme am Angebot des Hochschulsports ist die Online-Buchung der jeweiligen Veranstaltung, sowie die Begleichung der hierdurch entstehenden Entgelte. Die Anmeldung ist unabhängig von den erhobenen Beiträgen zwingend notwendig um den Versicherungsschutz der Teilnehmer/innen zu gewährleisten. Das hiernach ausgestellte Teilnahmeticket ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch behält sich der Hochschulsport vor, die Teilnahmeberechtigung zu entziehen.

Teilnahmeberechtigt sind Studierende und Beschäftigte folgender Hochschulen:

  • WWU Münster
  • Deutsche Hochschule der Polizei
  • FH Münster
  • Katholische Fachhochschule NRW (Abteilung Münster)
  • Kunstakademie Münster
  • Philosopisch-Theologische Hochschule Münster

Weiterhin teilnahmeberechtigt sind:

Ehegatten bzw. Lebensabschnittspartner/innen der o.a. Hochschulmitglieder werden wie Gäste behandelt.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich das Baby- und Kleinkindschwimmen sowie das Familienschwimmen.