Sicherheit, Unfall und Versicherung


1. Allgemeines

Studierende der Münsteraner Hochschulen sind im Regellfall bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports zusätzlich zu ihrem privaten Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW unfallversichert. Veranstaltungen bei Kooperationspartnern des Hochschulsports sind hiervon ausgenommen. Dieser Versicherungsschutz greift, sofern a) die Veranstaltung offiziell durch den Hochschulsport durchgeführt wird, b) die/der Übungsleitende durch den Hochschulsport bestellt ist, c) die/der Geschädigte offiziell zu diesem Kurs angemeldet ist und d) die/der Geschädigte Angehöriger der kooperierenden Hochschulen und kein Beamter ist.

2. Unfallmeldung

Unfälle von Studierenden der Universität Münster sind ausschließlich beim Studierendenwerk Münster zu melden.

Studierende der FH Münster finden alles Wissenswerte zur Anzeige von Unfällen im Intranet ihrer Hochschule.

Die Studierenden der kooperierenden Hochschulen nutzen für ihre Unfallanzeige ebenfalls den offiziellen Vordruck der Unfallkasse NRW und wenden sich damit an die zuständigen Ansprechpartner/innen ihrer Hochschulen.

Bei eventuellen Krankentransporten und notärztlicher Versorgung ist anzugeben, dass es sich um eine Universitätsveranstaltung gehandelt hat und die betroffene Person über die Unfallkasse NRW versichert ist.

3. Unfallversicherung

3.1. Breiten-/Wettkampfsport

Studierende sind versichert, wenn es sich bei dem Sportangebot um eine offizielle Hochschulveranstaltung handelt, die Veranstaltung von der Hochschule selbst (Hochschulsport, Institut für Sportwissenschaft, etc.) oder einer hochschulbezogenen Institution (AStA-Sportreferat, Studentenwerk, etc.) durchgeführt wird.

Der Unfallschutz umfasst die sportlichen Übungen selbst, die notwendigen Vorbereitungshandlungen und die Wege zu und von der Übungsstätte. Die Unfallanzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nach dem die Hochschule von dem Unfall Kenntnis erlangt hat (siehe § 193 Abs. 4 SGB VII).

Zudem ist Voraussetzung, dass die Sportausübung innerhalb des organisierten Übungsbetriebes, d.h. während festgesetzter Zeiten und unter Leitung eines bestellten Übungsleiters stattfindet sowie die einzelnen Veranstaltungen in einem wesentlichen sachlichen Zusammenhang mit den gesundheitlichen, sozialen und persönlichkeitsbildenden Aufgaben des Hochschulsports stehen.

Achtung: Die Verlegung von Veranstaltungen aus der im Programm benannten Sportstätte in andere Räume, sowie Änderungen von Trainingszeiten oder Übungsleitenden müssen im Vorfeld von Jens Felder genehmigt werden. Andernfalls besteht für diese Veranstaltung kein Versicherungsschutz.

3.2. Turniere

Studierende und Beschäftigte, die an Turnieren teilnehmen, sind über ihre Hochschule weder unfall-, noch haftpflichtversichert. Wir empfehlen vor der Teilnahme an Wettkämpfen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.

4. Wegfall der Unfallversicherung

Bei nachstehend aufgeführten Sachverhalten besteht für die Studierenden kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz:

  • Freie sportliche Betätigung auf den Hochschulsportanlagen außerhalb des organisierten Übungsbetriebes (z.Bsp. freie Spielgruppen, freies Tennisspielen)
  • Teilnahme an Turnieren.
  • Teilnahme an speziellen Sportangeboten externer Sporteinrichtungen/-veranstalter, bei denen die Hochschule lediglich als Vermittler auftritt (z.Bsp. Reiten, Segeln, Fallschirmspringen)
  • Teilnahme am Hochschulsportangebot fremder Hochschulen, soweit das Sportprogramm nicht in Kooperation mit der Hochschule, deren Mitglied der Studierende ist, organisiert wird.

5. Unfallversicherung für Übungsleitende

Während der Ausübung ihrer Übungsleitertätigkeit sind ausschließlich Studierende und Beschäftigte der Universität Münster und FH Münster/Steinfurt unfallversichert. Ansprechpartner ist das AStA-Sportreferat. Alle anderen Übungsleitenden sind nicht versichert. Für eine entsprechende Absicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung) ist selbst Sorge zu tragen.

6. Unfallversicherung für Beschäftigte

Angestellte sind bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports gesetzlich unfallversichert, soweit die Veranstaltungen den Bedingungen des Betriebssports genügen (u.a. Ausgleich arbeitsbedingter Belastungen, Regelmäßigkeit, Durchführung unter Aufsicht eines/r bestellten Übungsleiter/in). Über die Anerkennung als Arbeitsunfall entscheidet die Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bei Beamten gilt ein Unfall im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports nicht als Dienstunfall. Es besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge.

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7. Unfallversicherung für Gäste

Gäste, auch Mitglieder des Förderkreises Hochschulsport Münster und des Alumni-Clubs der Universität Münster, die am Hochschulsportprogramm teilnehmen, sind nicht versichert. Für eine entsprechende Absicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung) ist selbst Sorge zu tragen.

8. Haftpflichtversicherung

Um eventuelle Haftungsansprüche aus Personen und Sachschäden abdecken zu können, ist es zweckmäßig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Übungsleiter/innen sind über die ARAG-Sporthilfe zusatzversichert. Euer Ansprechpartner ist das AStA-Sportreferat.