Übungsleiterverträge
Honorarvertrag und Übungsleiterausweis
Um Kurse leiten zu dürfen, muss jede*r Übungsleitende vor Beginn der Übungsleitertätigkeit einen Honorarvertrag bei uns unterzeichnet haben. Dies gilt auch für Vertretungen.
Für die Ausfertigung der Verträge und Übungsleiterausweise sind die Mitarbeiter*innen des Breitensports euer Ansprechpartner*innen.
Finanzamt und Freibetrag
Die Übungsleitenden sind verpflichtet, die erhaltenen Aufwandsentschädigungen dem Finanzamt anzugeben. Die Universität Münster und somit auch der Hochschulsport sind verpflichtet, die Honorare dem Finanzamt zu melden. Nach §3 Abs. 26 EStG gilt die Vergütung von Übungsleitern*innen als Aufwandsentschädigung und ist bis 3.300,00 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabefrei.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.