Teilnahmebedingungen


1. Geltungsbereich

1.1 Der Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen umfasst das Angebot des Hochschulsports Münster, Leonardo-Campus 11, 48149 Münster.

1.2 Durch die Buchung eines Angebots oder Teilnahme an selbigem erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an. Sie sind somit Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmenden und dem Hochschulsport Münster.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Das Angebot des Hochschulsports Münster richtet sich vorrangig an Mitglieder (Studierende und Beschäftigte) der Universität Münster sowie folgender kooperierender Hochschulen: Fachhochschule Münster, Kunstakademie Münster, Katholische Hochschule NRW (Abteilung Münster), Philosophisch-Theologische Hochschule Münster und Deutsche Hochschule der Polizei.

2.2 Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Mitglieder folgender hochschulnaher Institutionen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.V. und Alumni-Club der Universität Münster.

2.3 Nicht-Hochschulmitglieder - folgend Gäste genannt - können nur bei freien Kapazitäten teilnehmen und müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2.4 Ausgewählte Angebote des Hochschulsports Münster richten sich ausschließlich an Mitglieder der Universität Münster sowie der mit dem Hochschulsport Münster kooperierenden Hochschulen.

2.5 Für die Teilnahme ist ein Entgelt zu zahlen.

3. Allgemeine Teilnahmebestimmungen

3.1 Der Zutritt zu allen Räumen und Sportstätten, die bei Veranstaltungen des Hochschulsports Münster genutzt werden, ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet.

3.2 Die Hallen dürfen nur in sauberen Hallenschuhen mit nicht färbender Sohle betreten werden, die ausschließlich in Sporthallen benutzt werden. Für sämtliche Außensportarten gelten zudem weitere Vorschriften bezüglich des Schuhwerks, die in den jeweiligen Benutzungsordnungen aufgeführt sind. Bei den Angeboten ist geeignete und dem Rahmen angemessene Kleidung zu tragen. Diesbezügliche Hinweise in den jeweiligen Kursbeschreibungen sind zu beachten.

3.3 Das Fotografieren oder Filmen von Übungsleitenden und Teilnehmenden in Veranstaltungen des Hochschulsports Münster ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.

3.4 Das Mitführen von Tieren bei Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten.

3.5 Die Zubereitung und Ausgabe von Getränken und Speisen in den vom Hochschulsport Münster genutzten Räumen und Sportstätten ist untersagt. Ausnahmen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung.

3.6 Für die Nutzung aller Sportstätten gelten ferner die Benutzungsordnungen der jeweiligen Anlage, die Regelungen zur sachgerechten und zweckbestimmten Nutzung enthalten. Die Benutzungsordnungen sind verbindlich.

3.7 Den Anweisungen der Übungsleitenden sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten. Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf von Sportveranstaltungen zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen.

3.8 Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmende verbindlich, dass er sich in einem guten Gesundheitszustand befindet und geistig und körperlich in der Lage ist, sicher am gewählten Angebot teilzunehmen. Er bestätigt zudem, dass er unter keiner bekannten oder erkennbaren geistigen oder körperlichen Einschränkung leidet, die dazu führen könnte, dass seine Teilnahme eine Gefahr für ihn selbst oder andere Teilnehmende darstellt.

4. Anmeldung und Teilnahmeticket

4.1 Die Buchung erfolgt ausschließlich auf der Internetseite des Hochschulsports Münster. Die Anmeldung des Teilnehmenden stellt ein Angebot an den Hochschulsport Münster zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Hochschulsport Münster nimmt dieses Angebot an, wenn er dem Teilnehmenden ein Teilnahmeticket ausstellt. Für Leistungen, die nicht auf dem Teilnahmeticket aufgeführt sind, kommt kein Vertrag zu Stande.

4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Hochschulsport Münster.

4.3 Für jedes Angebot muss ein separates Teilnahmeticket gebucht werden.

4.4 Teilnahmeticket, Nachweis über die Teilnahmeberechtigung und ein gültiger Lichtbildausweis sind bei der Teilnahme an den Angeboten des Hochschulsports Münster stets mit sich zu führen und bei Kontrollen durch das Personal des Hochschulsports Münster sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen unaufgefordert vorzulegen. Teilnehmenden, die sich nicht entsprechend ausweisen können, wird die Teilnahme an Veranstaltungen verwehrt und der Zutritt zu den Sportstätten verweigert.

4.5 Das Teilnahmeticket ist nicht übertragbar.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren. Die in der Bestätigung angegebenen Fristen sind einzuhalten. Mit der Anmeldung ermächtigt der Teilnehmende den Hochschulsport Münster widerruflich, das Entgelt für das jeweils gebuchte Angebot einzuziehen. Sollte die Bezahlung nicht erfolgen, kann die Anmeldung storniert und dem Teilnehmenden damit die Teilnahmeberechtigung entzogen werden. Die durch Angabe falscher Kontaktdaten oder bei fehlender Kontodeckung entstehenden Kosten sind seitens des Teilnehmenden zu tragen.

Für Sporttouren gilt zusätzlich:

5.2 Mit der Anmeldung zu einer Sporttour wird eine Anzahlung von mindestens 100,00 Euro fällig. Die Restzahlung des Kurspreises ist spätestens acht Wochen vor dem Beginn der Sporttour bzw. unmittelbar vor der Vorbesprechung zu zahlen.

5.3 Erfolgt die Anmeldung später als acht Wochen vor Beginn der Sporttour, ist sofort der volle Kurspreis zu entrichten.

5.4 Bei Sporttouren, deren Entgelt unter 250,00 Euro liegt, ist der volle Kurspreis mit der Anmeldung fällig.

6. Rücktritt

6.1 Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag seitens des Teilnehmenden besteht nicht.

6.2 In begründeten Ausnahmefällen (Verletzung, Verlust des Studienplatzes, etc.) behält sich der Hochschulsport Münster aus Kulanzgründen eine Ausnahmereglung vor.

Für Sporttouren gilt zusätzlich:

6.3 Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Hochschulsport Münster erklärt werden. Bei einem Rücktritt bis fünf Wochen vor dem Beginn der Sporttour wird eine Bearbeitungsgebühr fällig: 25,00 Euro bei Sporttouren, deren Entgelt weniger als 125,00 Euro beträgt und 50,00 Euro bei allen übrigen Sporttouren. Erfolgt der Rücktritt nach der Vorbesprechung oder weniger als fünf Wochen vor dem Beginn der Sporttour, so wird der Erstattungsbetrag nach den entstandenen Kosten festgelegt; höchstens können jedoch 50% des Kurspreises erstattet werden. Erfolgt der Rücktritt weniger als zehn Tagen vor dem Beginn der Sporttour ist eine Erstattung des Kurspreises nicht möglich. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.

6.4 Bis zum Beginn der Sporttour kann der Teilnehmende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Hochschulsport Münster kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser besonderen Erfordernissen nicht genügt. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Teilnehmende und der Ersatzteilnehmende als Gesamtschuldner für den Kurspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Leistungsumfang

7.1 Die jeweils gültigen Angebotszeiträume werden auf dem Teilnahmeticket ausgewiesen.

7.2 Angekündigte Veranstaltungen können vereinzelt ohne Anspruch auf Ersatzleistung aus folgenden Gründen ausfallen:

  • wenn der Kurstag auf einen Feiertag fällt,
  • wenn die Kursleitung verhindert ist und es dem Hochschulsport Münster nicht gelingt, kurzfristig eine qualifizierte Vertretung zu finden,
  • bei Störungen des Betriebsablaufes (durch Bauarbeiten, Reparaturen, etc.),
  • wenn die jeweilige Sportstätte durch Wettkämpfe, Turniere, Fortbildungen oder andere Veranstaltungen belegt ist,
  • auf Grund von Witterungsbedingungen sowie
  • im Falle höherer Gewalt.

7.3 Der Hochschulsport Münster kann Angebote zusammenlegen oder ausfallen lassen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Für den Fall, dass ein Angebot ersatzlos abgesagt wird, erhält der Teilnehmende gezahltes Entgelt anteilig zurück.

Für Sporttouren gilt zusätzlich:

7.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweils gültigen Ausschreibung.

7.5 Eine Sporttour kann abgesagt werden, wenn die Sicherheit der Teilnehmenden nicht gewährleistet werden kann (schlechte Wetter- und Umweltbedingungen, politische Unruhen, etc.). Für den Fall, dass ein Angebot ersatzlos abgesagt wird, erhält der Teilnehmende gezahltes Entgelt anteilig zurück. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7.6 Für die Teilnahme können zusätzliche Voraussetzungen (adäquate Leistungen zum Freischwimmerzeugnis, Gesundheitserklärung für Tauchkurse, Impfungen, Visa, etc.) erforderlich sein.

7.7 In den Sporttouren gehört der Unterricht zum Leistungsumfang. Dieser kann am Vormittag oder am Nachmittag durchgeführt werden. Neben der Kursteilnahme sind die ergänzenden Theorieveranstaltungen verpflichtender Bestandteil der Sporttouren.

7.8 Unterricht wird nur durchgeführt, wenn die Sicherheit der Teilnehmenden gewährleistet ist (geeignete Wetter- und Umweltbedingungen, etc.) und ökologisch vertretbare Bedingungen herrschen (Mindestschneehöhe von 30 Zentimetern, geschlossener Schneedecke, etc.).

7.9 Erhöhen sich nach der Anmeldung Beförderungskosten (Treibstoffkosten, Straßenbenutzungsgebühren, Flughafengebühren, etc.) oder Wechselkurse, kann die Erhöhung vom Hochschulsport Münster an den Teilnehmenden anteilig weitergegeben werden.

7.10 Ist die An- und Abreise im Entgelt der Sporttour inbegriffen, so ist sie obligatorisch. Sollte diese nicht wahrgenommen werden, so besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Ebenso ist dies kein Rücktrittsgrund. Bei einer privat organisierten An- und Abreise sind die Teilnehmenden für die Organisation selbst verantwortlich.

8. Unvorhersehbare Gefahren

8.1 Sporttouren können die Teilnehmenden in abgelegene und wenig erschlossene, teilweise auch wilde Regionen mit entsprechend unterentwickelter Infrastruktur und gelegentlich auch schwierigen Wetterbedingungen führen. Wetterstürze und Gewitter sind keine unbekannten Gefahren. Im konkreten Einzelfall können sie aber völlig unvorhersehbar auftreten.

8.2 Bei Sporttouren außerhalb Deutschlands müssen oftmals lokale Transportmittel, wie z.B. Flugzeuge, Busse oder sonstige Fahrzeuge, benutzt werden, die im Einzelfall nicht den persönlichen Vorstellungen von Zuverlässigkeit und Sicherheit entsprechen. Dadurch ergeben sich für die Teilnehmenden erhöhte Transportrisiken, auf die vom Hochschulsport Münster kein Einfluss genommen werden kann.

9. Ausschluss von Teilnehmenden

9.1 Übungsleitende sind berechtigt, Teilnehmende von den Angeboten auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten ihre Gesundheit oder die Gesundheit und das Wohlbefinden der anderen Teilnehmenden trotz Mahnung erheblich gefährden.

9.2 Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Ordnungen oder Anordnungen des Hochschulsports Münster kann zum Entzug der Teilnahmeberechtigung oder im Falle der Nutzung von Räumen und Sportstätten zum Platzverweis führen. Übungsleitende sowie anderen das Hausrecht ausübende Personen sind autorisiert, die Teilnahmetickets einzuziehen.

9.3 Wer gegen die Teilnahmebedingungen, Ordnungen oder Anordnungen des Hochschulsports Münster wiederholt oder schwerwiegend verstößt, kann auf Dauer von der Teilnahme an den Angeboten des Hochschulsports Münster ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei der Gefährdung von Personen, unsachgemäßer Nutzung von Sportstätten und Geräten sowie bei Missbrauch der Teilnahmeberechtigung. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Hochschulsportleitung.

10. Versicherung und Haftung

10.1 Schadensersatzansprüche im Rahmen der Angebote des Hochschulsports Münster können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Schadenshaftung durch die Träger des Hochschulsports, das Land Nordrhein-Westfalen, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.

10.2 Allen Teilnehmenden des Hochschulsports Münster wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen. Für die Teilnahme an Sporttouren wird zusätzlich der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken- und Reiseunfallversicherung empfohlen. Der gewählte Versicherungsschutz sollte unbedingt die Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten umfassen.

10.3 Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in Sportanlagen übernimmt der Hochschulsport Münster keine Haftung.

10.4 Werden entliehene Sportmaterialien und/oder -geräte teilweise oder ganz beschädigt oder nicht zurückgegeben, ist die Entleiherin oder der Entleiher schadensersatzpflichtig.

10.5 Der Hochschulsport Münster haftet nicht für Schäden aus der Veranstaltung Dritter.

10.6 Für Beschäftigte und immatrikulierte Studierende gelten die Unfallversicherungsbestimmungen der Unfallkasse des Landes Nordrhein-Westfalen.

10.7 Gäste, Mitglieder des Förderkreises Hochschulsport Münster e.V., Mitglieder des Alumni-Clubs der Universität Münster und Teilnehmende am Studium im Alter der Universität Münster, die die Angebote des Hochschulsports Münster nutzen, sind nicht versichert. Ein privater Versicherungsschutz wird empfohlen.

10.8 Unfallmeldungen sind binnen drei Tagen dem Hochschulsport Münster schriftlich anzuzeigen.

11. Datenschutz

Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten und Bankdaten durch den Hochschulsport Münster befinden sich in den Datenschutzerklärungen.