Kontrastsprache

Im Verlauf des Studiums müssen die Studierenden eine Kontrastsprache in ihren Grundzügen erlernen. Dies zielt darauf ab, dass sich die Studierenden als Lernende erfahren und bewusst Einblicke in fremdsprachliche Lernprozesse gewinnen. Mit den persönlichen Erfahrungen sprachlicher Vielfalt sollen sie die Bedingungen von Deutschlernenden besser einschätzen und berücksichtigen können. Der Nachweis darüber erfolgt über den Besuch eines Sprachkurses im Umfang von mind. 50 Unterrichtsstunden. Der Sprachkurs muss bestanden werden.

Bei der zu lernenden Kontrastsprache muss es sich um eine nicht indoeuropäische Sprache handeln, also z. B. um Arabisch, Türkisch, Finnisch, Ungarisch, Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Swahili, Yoruba etc. Der Auswahl Ihrer Kontrastsprache sollte ein Beratungsgespräch bei Frau Dr. Andrea Schilling (Sprachenzentrum) vorausgehen, damit keine Probleme bei der Anerkennung auftreten.

Der Lernprozess wird durch begleitende Portfolioarbeit dokumentiert und reflektiert. Eine zweistündige Einführung in die Portfolioarbeit wird jeweils zu Beginn des Semesters im Sprachenzentrum angeboten. Das Portfolio bildet die Grundlage für die Benotung der Veranstaltung "Sprachkurs: Kontrastsprache" (der Sprachkurs selbst muss bestanden werden).
Studierende müssen sich in dem Semester, in dem sie den Sprachkurs besuchen, zur Veranstaltung "Einführung in die Portfolioarbeit" (Sabine Beyer / Katharina Grenningloh) anmelden. Diese Einführung wird in jedem WiSe und bei Bedarf im SoSe angeboten. Die Termine werden auf der Webseite des Sprachenzentrums bekannt gegeben.

Die Sprachkurse (4 SWS) können in den verschiedenen Einrichtungen der Universität Münster, aber auch in anderen Einrichtungen absolviert werden. An der Universität Münster werden Sprachkurse innerhalb der Allgemeinen Studien (Kompetenzbereich 1) sowie (auf Anfängerniveau nur im WiSe) am Sprachenzentrum angeboten. Bei Kursen des Sprachenzentrums erfolgt die Anmeldung zum gewünschten Kurs per Email an Dr. Andrea Schilling  – die Anmeldefrist endet innerhalb der letzten Septemberwoche. Kontrastsprachenkurse in Einrichtungen außerhalb der Universität müssen zuvor von Frau Dr. Schilling genehmigt werden.