Praktikum

Im Rahmen des Zertifikatsprogramms absolvieren die Studierenden ein vierwöchiges Unterrichtspraktikum im Ausland.

  • Praktikumsorganisation

    Nach der Studienordnung Zertifikat DaFZ 2025 ist das Praktikum im Ausland zu absolvieren. Inlandspraktika sind auf Antrag möglich. Es handelt sich bei dem Praktikum um ein selbst zu organisierendes vierwöchiges Unterrichtspraktikum, das normalerweise im Block (Vollzeitpraktikum: 40 Stunden/Woche) absolviert wird. Eine Aufteilung/Dehnung des Praktikums über einen längeren Zeitraum ist möglich.

    1. Vor dem Praktikum

    • Zur Vorbereitung des Praktikums wird das praktikumsvorbereitende Seminar belegt. Begleitend zu diesem Seminar hospitieren die Studierenden mindestens 16 Unterrichtsstunden in einer einschlägigen Einrichtung im Inland. Empfohlen werden hierfür Sprachschulen, Volkshochschulen oder das Sprachenzentrum der Universität. Im praktikumsvorbereitenden Seminar werden Beobachtungsaufträge für die Hospitationen vergeben. Der Nachweis über die Hospitationsstunden wird bei der Lehrperson des praktikumsvorbereitenden Seminars vorgelegt, die die Hospitationsstunden auf dem Laufzettel der Studierenden bestätigt.
    • Die Suche nach einem Praktikumsplatz erfolgt selbstorganisiert. Eine Beratung bei der Zertifikatskoordination ist jederzeit möglich. Es ist darauf zu achten, dass das Fach DaF/DaZ in der Institution, in der das Praktikum absolviert werden soll, curricular verankert ist und der Sprachunterricht durch qualifizierte Lehrkräfte angeboten wird.
    • Vor Antritt des Praktikums muss das Praktikum genehmigt werden. Die Genehmigung erfolgt bei der Koordination des Zertifikats DaFZ, Germanistisches Institut. Dazu wird das ausgefüllte Formular „Praktikumsgenehmigung“ (im Learnwebkurs "Zertifikat DaFZ") mit den weiteren erforderlichen Anlagen digital oder in Papierform eingereicht. Ein Auslandspraktikum muss auch dann vorab genehmigt werden, wenn es bei einem Kooperationspartner des Germanistischen Instituts stattfinden soll und ein eigens darauf ausgerichtetes Vorbereitungsseminar hat.

    2. Im Praktikum

    • Im Laufe des Praktikums müssen mindestens zehn Unterrichtseinheiten selbst abgehalten werden, wovon in mindestens drei Unterrichtseinheiten eine Lehrkraft der Institution hospitieren muss, mit der anschließend Feedbackgespräche zu dem erteilten Unterricht geführt werden.
    • Zu den weiteren Tätigkeiten, denen die Praktikantinnen und Prakikanten neben der Vor- und Nachbereitung sowie der Durchführung des Unterrichts nachgehen sollen, zählen: Unterrichtshospitationen bei verschiedenen Lehrkräften der Institution/in unterschiedlichen Niveaustufen/unterschiedlichen Kurstypen, Prüfungshospitationen, Beteiligung an Projektarbeit, Teilnahme an Sitzungen der Institution (z.B. Lehrangebotsplanung ...) etc.
    • Zum Abschluss des Praktikums müssen die Praktikantinnen und Praktikanten sich ein Praktikumszeugnis ausstellen lassen, aus dem hervorgeht, dass das Praktikum den o.g. Vorgaben entsprochen hat, da das Praktikum andernfalls nicht für das Zertifikat DaFZ anerkannt werden kann.

    3. Nach dem Praktikum

    • Nach dem Praktikum fertigen die Studierenden einen Praktikumsbericht an. Dieser muss bei der Lehrperson, bei der das Praktikumsvorbereitungsseminar belegt wurde, abgegeben werden und wird von ihr bewertet.
    • Das Praktikumszeugnis wird bei der Koordination des Zertifikats DaFZ vorgelegt. Diese trägt das erfolgreich absolvierte Praktikum auf dem Laufzettel des/der Studierenden ein.
  • Praktikumsangebote

    Es bestehen verschiedene Möglichkeiten über Partnerschaften des Germanistischen Instituts, des Sprachenzentrums und des ZLB, Praktika im Ausland zu absolvieren.

    • Das Sprachenzentrum kooperiert mit verschiedenen Universitäten und Sprachschulen im Ausland, an denen sich Praktika mit DaF-Unterrichtstätigkeit absolvieren lassen. Informationen dazu finden sich auf der Seite des Sprachenzentrums und bei Frau Dr. Andrea Schilling vom Sprachenzentrum.
    • Das Germanistische Institut führt mehrere Kooperationen mit Schulen und Universitäten im Ausland – u.a. mit Georgien, Indonesien, Usbekistan, China und mehreren europäischen Ländern. Alle Möglichkeiten für Auslandspraktika sind auf der Seite "Praktika im Ausland" zusammengefasst.
    • Das ZLB hat einige Kooperationsschulen im Ausland, von denen sich ein Teil für das DaFZ-Zertifikatspraktikum eignet. Das Gesamtangebot des ZLB findet sich hier.

    Daneben kann die Praktikumssuche auch selbstorganisiert erfolgen. Mögliche Praktikumsorte sind:

    Weitere Programme, über die man sich für längere DaF-Auslandspraktika bewerben kann, sind:

    • PAD Sprachassistenz (Programm des Pädagogischen Austauschdiensts der Kultusministerkonferenz): Die DaF-Sprachassistenzen an ausländischen Schulen (teilweise auch an Hochschulen) gehen i.d.R. ein halbes Jahr und werden durch einen monatlichen Unterhaltszuschuss unterstützt. Bewerbungen für das Austauschjahr 2027/28 sind voraussichtlich ab August 2026 möglich.
    • Deutschlehren.International (DAAD-Sprachassistentenprogramm): Eine DAAD-Sprachassistenz umfasst 10-12 Monate Unterricht im Fach DaF an einer Hochschule im Ausland. Finanzielle Unterstützung ist durch ein DAAD-Stipendium gegeben. Es gibt ein zentrales Bewerbungsverfahren. Um Bewerbungen für ein bestimmtes akademisches Jahr sollte man sich etwa ab Herbst des vorherigen Jahres kümmern.

    Aktuelle Praktikumsausschreibungen finden sich im Menüpunkt Aktuelles und im Learnwebkurs "Zertifikat DaFZ". Im Learnwebkurs werden außerdem Poster und Erfahrungsberichte von Studierenden bereitgestellt.

  • FAQs zum Praktikum

    Werden einschlägige Praktika, die vor dem Studienbeginn des Zertifikats (DaF/DaZ) absolviert worden sind, anerkannt?

    Nein, da weder das im Zertifikatsprogramm spezifische Vorbereitungsseminar noch andere Lehrveranstaltungen des Zertifikatsstudiengangs vorher belegt worden sind. In diesen Lehrveranstaltungen werden lerntheoretische Voraussetzungen und methodisches Wissen in DaF/DaZ erarbeitet, vor deren Hintergrund das Praktikum durchgeführt und im Praktikumsbericht reflektiert werden muss.

    Nur in wenigen Ausnahmefällen, in denen ein Auslandspraktikum mit professionellem DaF-Fokus in Anschluss an ein spezifisch darauf ausgelegtes universitäres Vorbereitungsseminar absolviert wurde, ist eine nachträgliche Anrechnung möglich. Hierzu zählt die Indonesien-Kooperation des Germanistischen Instituts, wenn im Verlauf der Teilnahme tatsächlich alle für das Zertifikat notwendigen Bedingungen erfüllt wurden.
     

    Wann sollte das praktikumsvorbereitende Seminar besucht werden?

    Das praktikumsvorbereitende Seminar sollte im Idealfall direkt vor dem Praktikum besucht werden. Wenn das Praktikum beispielsweise für August geplant wird, sollte das praktikumsvorbereitende Seminar im Sommersemester desselben Jahres belegt werden.

    Dies ist im Rahmen der individuellen Studienplanung nicht in allen Fällen möglich. Deshalb ist es auch erlaubt, das praktikumsvorbereitende Seminar zwei Semester vor Praktikumsbeginn zu absolvieren.
     

    In welchem Turnus findet das praktikumsvorbereitende Seminar statt?

    In jedem Sommersemester wird das praktikumsvorbereitende Seminar „Sprachlehrpraxis“ von Lehrenden des Sprachenzentrums angeboten. Da sich dieses Angebot spezifisch an Zertifikatsstudierende richtet, wird der Besuch dieses Seminars empfohlen.

    Im Wintersemester gibt es alternativ die Möglichkeit, ein Praktikumsvorbereitungsseminar des Germanistischen Instituts zu besuchen, an dem auch andere Studierende, die z.B. im Rahmen eines Projekts ein Praktikum absolvieren, teilnehmen.
     

    Bis wann muss der Antrag auf Genehmigung des Praktikums (Formular „Praktikumsgenehmigung“ im Learnweb) eingereicht werden?

    Da die Praktikumsgenehmigung spätestens eine Woche vor Praktikumsantritt vorliegen sollte, muss das Formular spätestens zwei Wochen vor Praktikumsantritt eingereicht werden. In ihrem eigenen Interesse sollten Studierende das Formular jedoch einreichen, sobald sie mit der Praktikumsinstitution alle organisatorischen Aspekte bzgl. Praktikumszeitraum etc. vereinbart haben. Das kann gerne auch schon ein halbes Jahr vor Praktikumsantritt sein.
     

    Wie kann ich einen Antrag auf Genehmigung eines Inlandspraktikums stellen?

    Wenn Sie Ihr Praktikum im Rahmen eine Ausnahmegenehmigung im Inland absolvieren möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Reichen Sie Ihr Antragsschreiben mit eigenhändiger Unterschrift bitte entweder digital oder in Papierform bei der Zertifikatskoordination ein. Der Antrag wird vom Zertifikatsgremium geprüft, das Sie im Anschluss über die Bewilligung oder Ablehnung informiert. Ihr Antrag muss spätestens zu Beginn Ihres praktikumsvorbereitenden Seminars bewilligt worden sein, stellen Sie ihn also bitte frühzeitig.
     

    Kann ich ein Praxissemester im Ausland mit dem Praktikum im Zertifikat DaFZ verbinden?

    Ja, wenn das praktikumsvorbereitende Seminar vorab besucht wurde und im Praxissemester im Ausland alle für das Zertifikatspraktikum notwendigen Bedingungen erfüllt werden können.
     

    Wann muss der Praktikumsbericht abgegeben werden?

    Über die Abgabefrist entscheidet die Seminarleitung des praktikumsvorbereitenden Seminars. Da die inhaltliche Reflexion davon profitiert, möglichst schnell nach dem Praktikum vorgenommen zu werden, hat sich eine Abgabefrist von vier Wochen nach Praktikumsende etabliert.
     

    Bei wem muss der Praktikumsbericht abgeben werden?

    Der Praktikumsbericht muss bei der Seminarleitung des praktikumsvorbereitenden Seminars abgegeben werden.
     

    Kann das praktikumsvorbereitende Seminar auch nach dem Absolvieren eines Praktikums nachbereitend belegt werden?

    Nein, das Seminar muss vor dem Absolvieren des Praktikums belegt werden.