FAQs

Bewerbung 

  • Wann (in welchem Semester) kann ich mich bewerben?
    Die Zulassungen werden jährlich zum Sommersemester erteilt, die Bewerbungsfristen enden jedoch immer bereits Anfang/Mitte Dezember des vorangehenden Jahres. Hinweise zur Bewerbung finden sich im Menüpunkt Zulassung und Bewerbung.
  • Gibt es eine Zulassungsbeschränkung?
    Ja, es werden pro Jahr nur 40 Studierende aufgenommen. Auswahlkriterium ist die Abschlussnote des neuphilologischen Faches bzw. die Durchschnittsnote aller neuphilologischen Fächer.
  • Muss ich meiner Bewerbung ein Motivationsschreiben beilegen?
    Nein, es genügen der Bewerbungsbogen und der Scan eines beglaubigten Nachweises über einen universitären Abschluss in einem neuphilologischen Fach.
  • Warum muss ich einen beglaubigten Nachweis über meinen universitären Abschluss einreichen, wenn es sich doch nur um eine elektronische Einreichung in Form eines Scans handelt?
    Da Sie im Falle einer Zulassung die beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses kurzfristig in Papierform bei uns einreichen müssen, stellen wir auf diese Weise sicher, dass diese beglaubigte Kopie schon vorliegt. Sollten Sie im Falle einer Zulassung die in Papierform vorliegende Zeugniskopie mit originalem Beglaubigungsstempel nicht kurzfristig persönlich/postalisch bei uns einreichen können, wird Ihr Platz an eine Person von der Warteliste weitergegeben.

    Beglaubigungen von Abschlussdokumenten sind kostenlos und ohne vorherige Terminbuchung beim AStA möglich.
  • Mein Bachelor-Zeugnis liegt noch nicht vor, ich habe aber bereits alle Studien-/Prüfungsleistungen bis auf die B.A.-Arbeit erbracht. Kann ich mich trotzdem bewerben? 
    Nein. Eine Bewerbung ist nur mit einem bereits vorliegenden Abschlusszeugnis möglich.
  • Welche Noten (Gesamtnote, Einzelnote neuphilologisches Fach) zählen bei der Bewerbung?
    Grundlage für die Zulassung ist die Abschlussnote (universitäres Abschlusszeugnis) des neuphilologischen Faches bzw. – bei mehreren neuphilologischen Fächern – deren Durchschnittsnote.
  • Ich habe vor, mich zu bewerben. Kann ich bereits vor der Zulassung Studienleistungen außercurricular erbringen?
    Ein geregeltes außercurriculares Studium des Zertifikats DaFZ ist nicht möglich.

    Gerne können Sie sich aber vor Beginn des Wintersemesters, in dem Sie sich bewerben wollen, bei der Zertifikatskoordination erkundigen, ob in einzelnen Lehrveranstaltungen, die ausschließlich für das Zertifikat DaFZ angeboten werden, noch Plätze frei sind. In Sonderfällen können Sie diese belegen – eine solche Vorabbelegung ist jedoch nur für Modul 2 möglich. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Teilnehmende dieser Seminare ihren Platz im Zertifikat schon sicher haben. Sie müssen sich trotzdem regulär bewerben und hätten im Fall einer Ablehnung das Seminar umsonst besucht.
  • Ich habe einen Bachelorabschluss für Grundschullehramt und habe dazu das Fach Deutsch studiert, das bei uns aber "Sprachliche Grundbildung" heißt. Erfülle ich damit die Zulassungsvoraussetzung "Studienabschluss in einem neuphilologischen Fach"?
    Ja, Sie erfüllen die genannte Zulassungsvoraussetzung. Wichtig für das Studium des DaFZ-Zertifikats ist, dass Sie eine sprachwissenschaftliche Grundausbildung haben und dass die studierte Philologie Hauptinhalt Ihres Studiums war. Im Falle des Faches "Sprachliche Grundbildung" ist sie das.
  • Ich habe keinen Studienplatz erhalten. Haben Sie Hinweise für mich, welche Hochschulen ähnliche Zertifikate anbieten?
    Im Menüpunkt Links & Formulare findet sich eine Liste der vom BAMF anerkannten Zertifikate/Zusatzausbildungen.

Lehrveranstaltungen

  • Wie melde ich mich zu den Lehrveranstaltungen an?
    Der Anmeldezeitraum für das Zertifikat DaFZ ist immer in der drittletzten Vorlesungswoche des vorherigen Semesters. Die Anmeldung erfolgt in einer ersten Phase über HIS LSF, in einer zweiten Anmeldephase über SESAM.

    Die Lehrveranstaltungen des Zertifikats DaFZ sind in HIS LSF unter „Philologie“ > „Germanistik“ > „O Zertifikat Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache“ verknüpft.
  • Gibt es Belegempfehlungen für bestimmte Lehrveranstaltungen?
    Studierende des Zertifikats DaFZ, die Germanistik studieren, sollten nach Möglichkeit keine Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der Germanistik wählen, die den Bachelorstudiengängen zugeordnet sind und zusätzlich für das Zertifikat geöffnet sind.
  • Wie erkenne ich, ob eine Lehrveranstaltung, die zum regulären Angebot der Germanistik gehört und für das Zertifikat geöffnet wird, sich an Grundschullehramtsstudierende, Lehramtsstudierende für die Sek. II oder Fachmasterstudierende richtet?
    Grundsätzlich kann dem Strukturbaum im HIS LSF entnommen werden, in welchen Modulen/Studienordnungen die Lehrveranstaltungen angesiedelt sind (verschiedene BA-Studiengänge, Master of Education, Master of Arts).

    Alle Zertifikatsstudierenden bekommen außerdem kurz vor Beginn der Lehrveranstaltungsanwahlen eine Rundmail mit einer Übersicht über die anwählbaren Lehrveranstaltungen, in der vermerkt ist, ob sich die jeweilige Lehrveranstaltung aus dem Angebot der Germanistik speist (und dann, zu welchem Studiengang sie gehört), oder ob sie sich spezifisch an Zertifikatsstudierende richtet.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

  • Können thematisch einschlägige Lehrveranstaltungen, die ich im Laufe meines Studiums im Fach Germanistik oder im EAS-Master bereits erfolgreich absolviert habe, rückwirkend anerkannt werden?
    Germanistikstudierende können sich aus dem Germanistik-Bachelor alle drei Lehrveranstaltungen für Modul 1 anerkennen lassen.

    Für die Lehrveranstaltung „Mehrsprachigkeit und Spracherwerb“ (Modul 2 – LV 1) lässt sich eine themengleiche benotete Vorlesung aus dem Germanistik-Bachelor oder -Master anerkennen.

    Für die Lehrveranstaltungen „Deutsch kontrastiv“ (Modul 2 – LV 2), „Spracherwerb und Sprachgebrauch: Psycholinguistische Aspekte“ (Modul 2 – LV 3) und „Mehrsprachigkeit, Sprachkontakt, kommunikatives Handeln: Soziolinguistische Aspekte“ (Modul 2 – LV 4) lassen sich aus dem EAS-Master themengleiche Module (mit Modul-Gesamtnote) anerkennen.
  • Können Lehrveranstaltungen aus meinem Fremdsprachenstudium anerkannt werden?
    Studierende, die im Rahmen Ihres Fremdsprachenstudiums eine benotete Lehrveranstaltung zum Thema Sprachvermittlung besucht haben (z.B. "Introduction to English as a Second Language" im Anglistik-Bachelor), können sich diese für die Lehrveranstaltung "Sprachvermittlung im Schulkontext" (Modul 3 - LV 3) anerkennen lassen.
  • Können die Veranstaltungen aus dem DaZ-Modul der M.Ed.-Studiengänge für das Zertifikatsstudium anerkannt werden?
    Eine Anerkennung des DaZ-Moduls ist ab 2027 nicht mehr möglich.
  • Kann eine Lehrveranstaltung, die ich für meinen Master belege, die aber gleichzeitig auch für das Zertifikat geöffnet ist, doppelt angerechnet werden?
    Eingeschriebene Studierende des Zertifikats DaFZ, die im Rahmen ihres Masterstudiengangs eine Lehrveranstaltung belegen, die auch für das Zertifikat DaFZ geöffnet ist, können sich diese Lehrveranstaltung unter folgenden Bedingungen für beides anrechnen lassen:

    a) Es werden zwei separat zur bewertende Prüfungsleistungen erbracht, von denen eine dem regulären Studium und die andere dem Zertifikat DaFZ zugeordnet ist. Letztere muss einen klaren DaF/DaZ-Bezug aufweisen.
    b) Die Lehrperson muss mit dieser doppelten Prüfungsbelastung einverstanden sein.
    c) Die Doppelbelegung muss vorab mit der Zertifikatskoordination abgesprochen werden.
  • Können im Ausland erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen (z.B. im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes) für das Zertifikat DaFZ anerkannt werden?
    Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die Koordination des Zertifikats DaFZ, um Möglichkeiten und weitere Schritte zu besprechen.
  • Können bereits absolvierte Praktika im DaF-/DaZ-Bereich anerkannt werden?
    s. ausführliche Informationen im Menüpunkt Praktikum
  • Kann eine bereits vor Studienbeginn erlernte Kontrastsprache anerkannt werden?
    Die Kontrastsprache umfasst neben dem Sprachkurs auch eine begleitende und benotete Reflexion des Sprachlernprozesses. Eine vor dem Studienbeginn erworbene Kontrastsprache kann deshalb nur unter folgenden Bedingungen als äquivalente Leistung anerkannt werden:

    a) Die Kontrastsprache wurde mindestens ein Jahr lang in einem institutionellen Kontext (Sprachkurs) gelernt (Umfang mind. 120 Unterrichtsstunden als Kompensation für die Reflexion des Sprachlernprozesses).
    b) Über den Sprachlernerfolg liegt eine Note vor (Note aus einer Abschlussklausur oder -prüfung).
    c) Der Sprachkurs liegt nicht länger als max. zwei Jahre zurück (vor Studienbeginn des Zertifikats).

    Kontaktieren Sie für eine Bewertung Ihres Einzelfalls bitte die Ansprechpartnerin für das Thema Kontrastsprache, Dr. Andrea Schilling.

Regelstudienzeit

  • Muss ich das Zertifikat Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache in 4 Semestern studieren?
    Die vorgegebene Zeit ist die Regelstudienzeit, also nicht zwingend.
  • Schaffe ich es, das Zertifikat Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache in 4 Semestern parallel zu meinem Masterstudium abzuschließen?
    Grundsätzlich hängt die Studiendauer vom eigenen Studierverhalten/leistbaren Arbeitspensum ab, es ist aber möglich, das Studium in vier Semestern zu absolvieren. Alternativ gibt es die Möglichkeit, das Zertifikatsprogramm im Anschluss an den Masterabschluss abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist die weitere Immatrikulation an der Universität Münster.

Urlaubssemester

  • Ich werde für das nächste Semester ein Urlaubssemester beantragen. Normalerweise dürfen während eines Urlaubssemesters keine Leistungen erbracht werden. Gilt dies auch für das Zertifikat DaFZ oder ist hier eine Ausnahme möglich?
    Nein, eine Ausnahme ist leider nicht möglich. Auch für das Zertifikat DaFZ dürfen während eines Urlaubssemesters keine Leistungen erbracht werden.

Praktikum

  • s. ausführliche Informationen im Menüpunkt Praktikum

Abschlussprüfung

  • Ich muss nur noch die Abschlussprüfung absolvieren. Muss ich dafür noch immatrikuliert sein (als ordentliche Studentin/ordentlicher Student)?
    Ja, da der Abschluss andernfalls juristisch nicht abgesichert ist und keine Versicherung mehr besteht.
  • Wie gehe ich vor, wenn ich alle Leistungsnachweise erbracht habe und die Prüfung ablegen möchte?
    Sie suchen sich eine:n Prüfer:in, bei dem/der Sie Ihre Abschlussprüfung ablegen wollen. Der/Die Prüfer:in bestätigt auf dem Anmeldeformular für die Abschlussprüfung (s. Learnweb), dass er/sie als Prüfer:in fungiert. Mit dem unterschriebenen Formular und Ihrem Laufzettel wenden Sie sich an die Koordinationsstelle des Zertifikats DaFZ. Die Koordination überprüft, ob Sie die Voraussetzung für die Abschlussprüfung erfüllen, also alle Teilleistungen erbracht haben, und gibt Ihnen im positiven Fall eine Bestätigung über die Anmeldung Ihrer Abschlussprüfung. Bitte achten Sie darauf, dass alle im Laufzettel verzeichneten Lehrveranstaltungen/Teilleistungen unterschrieben und gestempelt wurden.

    Die Abschlussprüfung ist frühestens vier Wochen nach der Anmeldung, spätestens drei Monate nach der Anmeldung abzulegen. Nach der erfolgreich bestandenen Prüfung wird Ihnen Ihr Zertifikat und ein Einzelnotennachweis zugestellt.
  • Wie gestaltet sich die Abschlussprüfung?
    In der Studienordnung Zertifikat DaFZ 2025 handelt es sich bei der Abschlussprüfung um eine 30-minütige mündliche Prüfung mit Posterpräsentation. Die Prüfung gliedert sich in 10 Minuten Posterpräsentation und 20 Minuten Prüfungsgespräch.
  • Wer ist prüfungsberechtigt?
    Alle an der Universität Münster angestellten Dozentinnen und Dozenten, die DaFZ-Seminare in Modul 2 oder Modul 3 anbieten, sind prüfungsberechtigt.
  • Wie wird der Beisitzer/die Beisitzerin der mündlichen Prüfung bestimmt? Besteht die Möglichkeit der Kollektivprüfung?
    Der/Die Prüfer:in bestimmt selbst den/die Beisitzer:in. Das mündliche Kolloquium kann auch als Kollektivprüfung mit zwei Prüflingen abgelegt werden. Die Prüfungsdauer verlängert sich entsprechend.
  • Innerhalb welchen Zeitraums muss ich nach der Anmeldung meine Prüfung ablegen?
    Die Abschlussprüfung ist frühestens vier Wochen nach der Anmeldung, spätestens drei Monate nach der Anmeldung abzulegen.
  • Ich habe die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Wie erhalte ich nun mein Zertifikat?
    Das Prüfungsprotokoll wird vom Prüfer/von der Prüferin der Koordinationsstelle des Zertifikats übermittelt. Da der Laufzettel im Original bereits bei der Anmeldung der Abschlussprüfung bei der Koordinationsstelle des Zertifikats abgegeben wurde, muss nichts weiter getan werden, als auf die postalische Zustellung des Zertifikats zu warten.
  • Ich habe die Abschlussprüfung nicht bestanden. Wie viele Prüfungsversuche habe ich noch?
    Für das Ablegen der Abschlussprüfung gibt es insgesamt zwei Versuche. Der zweite Prüfungsversuch muss spätestens ein Semester nach dem ersten Versuch abgelegt werden. Der zweite Prüfungsversuch kann nicht zur Notenverbesserung genutzt werden. Der zweite Versuch muss nicht zwingend beim gleichen Prüfer/der gleichen Prüferin und auch nicht zwingend über das gleiche Thema abgelegt werden.