Promotionsprüfung nach der Prüfungsordnung vom 23.05.2012

Diese Promotionsordnung gilt ausschließlich für Personen, die ihre Promotion vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen haben. Sie gilt automatisch für diejenigen Promovierenden, die ihr Gesuch auf Zulassung zur Promotionsprüfung vor dem Wintersemester 2023/24 eingereicht haben und ihre Gültigkeit muss ab dem Wintersemester 2023/24 explizit im Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung beantragt werden (vgl. § 22 Abs. 2, Promotionsordnung Fachbereich Geowissenschaften vom 03.07.2023).

Die Phase der Promotionsprüfung beginnt mit dem Antrag auf Zulassung und endet mit der erfolgreich abgeschlossenen Disputation als finaler Prüfungsleistung. Das Verfahren der Promotionsprüfung dauert durchschnittlich 3 bis 4 Monate. Detaillierte Informationen zum zeitlichen Ablauf finden Sie hier.

Der Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung erfolgt zeitgleich mit der Einreichung der Dissertation. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

Bitte stimmen Sie zur Einreichung Ihrer Dissertation einen Termin ab: Franziska Holterhaus (Vertretung: Rebecca Bast), promogeo@uni-muenster.de, +49 251 83-30002 (-03)

Im Rahmen der Einreichung Ihrer Dissertation möchten wir Sie außerdem bitten, Angaben zu promotionsbezogenen Auslandsaufenthalten zu machen. Bitte nutzen Sie hierzu diese Vorlage und senden diese per E-Mail an promogeo@uni-muenster.de. Falls es keine promotionsbezogenen Auslandsaufenthalte gab, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls per E-Mail mit.