Promotion In Psychologie Und Sportwissenschaft Türkis

Zulassung zum Promotionsstudium

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung zum Promotionsstudium?

Die Zulassung zum Promotionsstudium ist beim Promotionsausschuss des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft schriftlich zu beantragen. Dieser Antrag sollte innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn der Arbeit und in der Regel mindestens zwei Jahre vor Einreichung der Dissertation erfolgen. Dem Antrag sind in deutscher oder englischer Sprache beizufügen:

  1. ein Lebenslauf, der lückenlos Angaben über den bisherigen Verlauf von Ausbildung und Studium enthält;
  2. die schriftliche Zusage der Betreuung einer Doktorarbeit durch ein
    Promotionskomitee (gemäß § 4);
  3. eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulzeugnisses (Diplom oder M.Sc. in Psychologie; Ausnahmen regelt der § 2).

Der Promotionsausschuss setzt sich je zur Hälfte aus Mitgliedern des Fachs Psychologie und Sportwissenschaft zusammen. Die aktuelle Besetzung des Promotionsausschusses entnehmen Sie bitte dieser Seite.

Was ist ein Promotionskomitee?

Die Mitglieder des Promotionskomitees betreuen das Promotionsvorhaben des Kandidaten und wirken i. d. R. als Gutachter für die Dissertation (gemäß § 8) und als Prüfer in der Disputation (gemäß § 9).

Das Promotionskomitee besteht aus dem für die Themenfestlegung verantwortlichen Betreuer und zwei weiteren Mitgliedern. Zum Mitglied eines Promotionskomitees können nur promovierte Wissenschaftler bestellt werden. Zwei von Ihnen müssen habilitiert oder gleichwertig qualifiziert sein. Der für die Themenfestlegung verantwortliche Betreuer muss habilitiert oder gleichwertig qualifiziert sein. Mindestens ein Mitglied des Promotionskomitees muss hauptberuflich am Fachbereich Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Münster beschäftigt sein.

Wie bilde ich ein Promotionskomitee?

Neben dem Betreuer müssen sich noch zwei weitere Wissenschaftler dem Promotionskomitee anschließen. Die Auswahl und Ansprache in Frage kommender Personen sollte in Rücksprache mit dem Betreuer erfolgen. Alle Mitglieder sollten eine entsprechende fachliche Nähe zum Thema der Dissertation aufweisen.

Als nächster Schritt wird eine schriftliche Promotionsvereinbarung (Stand: Nov. 2018) aufgesetzt. In dieser wird unter anderem vereinbart, sich mit ethischen Aspekten, Aspekten der Autorenschaft und der Open Science Thematik zu beschäftigen. Zur Open Science Thematik hat die Open Science Initiative des Fachs ein Informationspaket zusammengestellt.

Hinsichtlich der zu vereinbarenden Studienleistungen (Punkt 4 der Promotionsvereinbarung) sollte beachtet werden, dass diese Studienleistungen den Erfolg des Promotionsprojekts unterstützen und absichern sollen. Solche Studienleistungen empfehlen siche insbesondere bei Kandidat(inn)en, die kein für unseren Fachbereich einschlägiges Studium absolviert haben. Leistungen oder gar Dienstleistungen, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Promotionsprojekt stehen, sollen nicht Gegenstand der Promotionsvereinbarung sein.

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