Promotion In Psychologie Und Sportwissenschaft Türkis

Zulassung zur Promotionsprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung hat der Bewerber schriftlich an den Promotionsausschuss zu richten. Der Antrag muss das Thema der Dissertation enthalten und die Angabe des für die Themenfestlegung verantwortlichen Betreuers (§ 6).

Folgende Unterlagen muss man dem Antrag beifügen:

  1. Einzureichen sind:
    - 1 Exemplar der Dissertation für das Dekanat des FB 07;
    - 3 Exemplare für die Mitglieder des Promotionskomitees;
    - gegebenenfalls je 1 Exemplar für jeden Gutachter / jede Gutachterin der/die nicht Mitglied des Promotionskomitees ist;
    - 1 Druckexemplar entsprechende elektronische Kopie der Dissertation auf einem Datenträger.

    Die Exemplare müssen eine Zusammenfassung und einen tabellarischen Lebenslauf enthalten;
  2. eine Erklärung des Kandidaten, dass er nicht wegen eines Verbrechens zu dem er seine wissenschaftliche Qualifikation missbraucht hat, verurteilt worden ist;
  3. ein vom koordinierenden Mitglied des Promotionskomitees (i. d. R. dem Betreuer) ausgestellter Nachweis über ein Promotionsstudium der Psychologie oder Sportwissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität gemäß § 5 sowie die Immatrikulationsbescheinigungen;
  4. eine schriftliche Versicherung über frühere Promotionsversuche und gegebenenfalls deren Ergebnisse;
  5. eine schriftliche Versicherung, dass der Bewerber die vorgelegte Dissertation selbst und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt hat, dass er alle in Anspruch genommenen Quellen und Hilfsmittel in der Dissertation angegeben hat und die Dissertation nicht bereits anderweitig als Prüfungsarbeit vorgelegen hat;
  6. eine schriftliche Anzeige, falls die Dissertation patentrechtlich relevante Ergebnisse enthält; in diesem Fall wird die Arbeit mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet;
  7. im Falle einer kumulativen Dissertation gemäß § 7 (3) eine Erklärung des Kandidaten zum eigenen Anteil an den vorgelegten wissenschaftlichen Abhandlungen mit zwei oder mehr Autoren (eine Kopie dieser Erklärung ist Bestandteil der Dissertation (§7, Absatz 3 Promotionsordnung);
  8.  die Angabe zur inhaltlichen Ausrichtung des angestrebten akademischen Grades „Doktor der Philosophie“ (doctor philosophiae - Dr. phil.) oder „Doktor der Naturwissenschaften“ (doctor rerum naturalium - Dr. rer. nat.).

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