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Synthese von Praxis und Theorie:
Antrittsvorlesung von PD Dr. Beatrix Laukemper-Isermann


Am 11.06.2018 hielt die neue PD der Katholisch-Theologischen Fakultät der WWU Münster ihre Antrittsvorlesung zum Thema „Das kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren – Neue Aspekte und Fragen“ – einem Bereich ihres breit bearbeiteten Forschungsschwerpunktes. In ihrem Vortrag legte Frau PD Dr. Laukemper-Isermann auf der Basis der Ehelehre des II. Vaticanums zunächst Ursachen und Verhaltensmechanismen dar, die zu dem Scheitern einer Ehe führen können. Das defizitäre Wollen und Können ordnete sie sodann den entsprechenden kanonischen Normen zu, um aufzuzeigen ob und wie in Realität den an ihren Lebensmodellen gescheiterten Gläubigen geholfen werden kann. Anhand von Beispielen aus der Praxis unterzog die neue PD für Kirchenrecht die Vereinfachungen des Ehenichtigkeitsverfahrens durch Papst Franziskus‘ MP Mitis Iudex Dominus Jesus vom 15. August 2015 einer kritischen Relektüre unter dem Gesichtspunkt des obersten Gesetzes der Kirche, dem Heil der Seelen zu dienen (c. 1752 CIC). In ihrem Fazit stellte sie kritisch in Frage, ob die Neuerungen durch die Eheprozessrechtsreform das intendierte Ziel der pastoralen Hilfe für gescheiterte Gläubige vollumfänglich verwirklichen können.


Frau PD Dr. Laukemper-Isermann studierte Theologie und Philosophie in Münster. 1992 promovierte sie zum Dr. theol. In Münster. Von 1992-1994 absolvierte sie als eine der ersten Studentinnen das Lizentiat im Kanonischen Recht in Münster. Direkt im Anschluss an ihr Studium übernahm sie einen bis heute fortgesetzten Lehrauftrag im kirchenrechtlichen Studiengang. Seit nunmehr 25 Jahren arbeitet sie für das Bistum Münster in der kirchenrechtlichen Abteilung im Generalvikariat und im Offizialat.