Sozialethische Stellungnahme zur Weigerung der deutschen Caritas, einem einheitlichen Tarifvertrag Altenpflege zuzustimmen

Am 25. Februar 2021 hat es die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes abgelehnt, der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege zuzustimmen. Mit diesem Beschluss scheitert das Vorhaben, den Tarifvertrag Altenpflege per Rechtsverordnung für die gesamte Branche allgemein verbindlich zu setzen und so die bundesweit geltenden Mindestbedingungen für die Altenpflege anzuheben.

In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren katholische Sozialethikerinnen und Sozialethiker, so auch Frau Prof.In Heimbach-Steins, diesen Beschluss. Die SozialethikerInnen fordern die Kommission und darin vor allem die Arbeitgeberseite auf, ihre Entscheidung zu revidieren.

Die Stellungnahme und die Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite der AG Christliche Sozialethik: Link.