„Der gesellschaftliche Umgang mit den Toten – eine Frage der Menschenwürde!“

Erklärung der Deutschen Kommission Justitia et Pax aus Anlass des Volkstrauertages am 19. November 2023

Die Würde des Menschen reicht über seinen Tod hinaus. Der menschenwürdige Umgang mit Verstorbenen ist ein Menschenrecht und berührt auch die Rechte der Hinterbliebenen. Darauf weist die Deutsche Kommission Justitia et Pax, deren Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ die Institutsdirektorin Prof.'in Marianne Heimbach-Steins angehört, in ihrer Erklärung „Der gesellschaftliche Umgang mit den Toten – eine Frage der Menschenwürde!“ aus Anlass des Volkstrauertages am 19. November 2023 hin, und leitet daraus konkrete Forderungen an Kirche und Gesellschaft ab.

Tote spüren keinen Schmerz, doch meist leiden die Angehörigen. Diktatorische Regierungen nutzen dies oft aus, indem sie Gräber und Leichname schänden oder Menschen verschwinden lassen und den Hinterbliebenen dadurch unsagbare Schmerzen zufügen. Doch auch in rechtstaatlichen Ländern ist der Umgang mit Toten oft fragwürdig: Menschen ertrinken im Mittelmeer und Angehörige finden keinen Ort, sie zu betrauern. Obdachlose sterben auf deutschen Straßen und werden in aller Stille kostengünstig begraben.

Die Deutsche Kommission Justitia et Pax sieht in diesen Beispielen eine große gesellschaftliche Herausforderung, der sie mit drei zentralen Thesen begegnet: Zum einen haben nach Ansicht der Kommission alle Menschen ein Recht auf einen angemessenen Umgang mit Toten, zum anderen müssen die Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen sowie die Bedürfnisse der Trauernden geachtet werden. Schließlich muss es Räume geben für Trauer, Gedenken und die Auseinandersetzung mit dem Tod.

In diesem Zusammenhang fordert Justitia et Pax die Bundesregierung auf, mehr als bisher für einen angemessenen Umgang mit Toten zu tun, zum Beispiel indem sie internationale Konventionen und Empfehlungen konsequent umsetzt und einen unangemessenen Umgang mit Toten und ihren Hinterbliebenen verurteilt. Aber auch den Medien und zivilgesellschaftlichen Institutionen und nicht zuletzt den Kirchen kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Sie alle können zu einer guten Erinnerungskultur beitragen und damit eine menschenwürdige Gesellschaft fördern.

Ein solch angemessener Umgang mit Toten befriedet auch die Gesellschaft als Ganzes. „Nur wenn wir die Würde der Toten und ihrer Hinterbliebenen achten, können wir Unrecht und Verletzung verarbeiten und Wunden heilen – nicht nur in der Familie, sondern auch in unserer Gesellschaft“, sagt der Vorsitzende der deutschen Kommission Justitia Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ als Vorsitzender von Justitia et Pax. „Ein guter Umgang mit dem Tod und den Toten ist echte Friedensarbeit“, so der Bischof.

Die gesamte Erklärung der Deutschen Kommission Justitia et Pax sowie das Orientierungspapier „Der gesellschaftliche Umgang mit den Toten – eine Frage der Menschenwürde" finden Sie auf der Internetseite des Kommission.

(Text: Justitia et Pax)