Häufig gestellte Fragen über das Master Studium

Welche Voraussetzung brauche ich für den Master of Education?
Für alle Masterstudiengänge benötigen Sie einen erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang. Für den Masterstudiengang Master of Education Gym/Ges benötigen Sie darüber hinaus das Graecum und das Latinum als staatliche Ergänzungsprüfung zum Abitur. Das Latinum kann durch das Hebraicum ersetzt werden. Außerdem wird ein abgeschlossenes Modul in der Disziplin Religionspädagogik vorausgesetzt.

Welche Relevanz hat der Studienpass für mich?
Der Studienpass gilt als beweisendes Dokument. Da Sie sich nicht über QISPOS anmelden, können Sie Ihre Studien- und Prüfungsleistungen nur mit dem Studienpass nachweisen. Den Studienpass erhalten Sie im Dekanat (Sprechzeiten: MO-FR 9-11 Uhr u. MO 13-15 Uhr) der Evangelisch-Theologischen Fakultät oder bei der Studienfachberatung der Fakultät.

Muss ich mich zu meinen Lehrveranstaltungen per QISPOS anmelden?
Wenn Sie einen Master-Studiengang nach Modellversuch studieren, ist eine Anmeldung über QISPOS nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt I, wenn Sie Ihren Masterstudiengang beendet haben. Ihre Noten werden dann in das elektronische Prüfungssystem übertragen, damit das Zeugnis elektronisch generiert werden kann. Für Studierende, die einen Master-Studiengang nach LABG 2009 studieren, ist - wie bereits im Bachelor-Studiengang - eine Anmeldung über QISPOS erforderlich.

Muss ich mich für Veranstaltungen per LSF anmelden?
Bitte melden Sie alle Veranstaltungen vor Semesterbeginn per LSF an, so erleichtern Sie die Raumplanung. Für Lehrveranstaltungen, deren Teilnehmendenzahl begrenzt ist, müssen Sie sich per LSF anmelden, ansonsten können Sie die Veranstaltung nicht besuchen.

Muss ich die Module in der Reihenfolge studieren, wie Sie im Studienpass vorgesehen sind?
Nein, Sie können die Reihenfolge der Module selbst bestimmen. Achten Sie dabei bitte auf die fächerspezifischen Bestimmungen Ihres Masterstudiengangs.

Ist es möglich, ein Modul über mehr als zwei Semester zu strecken?
Ja, Sie können ein Modul auch über mehr als zwei Semester strecken. Bitte beachten Sie aber, dass die Vorbereitung für eine Modulabschlussprüfung zeitintensiver wird, je länger der Besuch der Lehrveranstaltungen zurückliegt.

Wann und wie muss ich mein Kernpraktikum absolvieren?
Im Bachelor KJ ist das Kernpraktikum im Umfang von 5 Wochen im Fach Evangelische Religionslehre bereits Bestandteil des Bachelorstudiengangs. Im Bachelor 2-Fach ist das Kernpraktikum Bestandteil des Master of Education Gym/Ges. Das fünfwöchige Praktikum im Fach Evangelische Religionslehre wird von der Evangelisch-Theologischen Fakultät begleitet. Gleiches gilt für Studierende mit dem Studienziel Lehramt am Berufskolleg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Erhard Holze. Er ist verantwortlich für die Betreuung der Schulpraktika (E-Mail: erhard.holze@uni-muenster.de, Sprechstunde im Semester: Mit 11.00-12.00 Uhr, Raum 214A) oder an die Studienfachberatung.

Kann ich über die 5 Wochen hinaus meine weiteren Praktika durch die Evangelisch-Theologische Fakultät begleiten lassen?
Ja, wenn Sie auch weitere Praktikumsphasen von der Evangelisch-Theologischen Fakultät begleiten lassen möchten, ist das möglich. Tipp: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit den entsprechenden Lehrenden auf.

Kann ich mir aussuchen, in welchen meiner beiden Fächer ich das Kernpraktikum absolviere?
Das Kernpraktikum ist Bestandteil der fächerspezifischen Bestimmungen in den Studiengängen Master of Education Evangelische Religionslehre. Dementsprechend müssen Sie in diesem Fach mindestens fünf Wochen Ihres Kernpraktikums absolvieren. Das Praktikum wird durch ein Seminar der Evangelisch-Theologischen Fakultät begleitet.

Wann kann ich mich zu einer Modulabschlussprüfung anmelden?
Um sich zur Modulabschlussprüfung anzumelden müssen alle prüfungsrelevanten Leistungen korrigiert vorliegen. Zudem müssen Sie alle Veranstaltung des Moduls besucht haben bzw. im entsprechenden Semester besuchen, an dessen Ende die Modulabschlussprüfung steht.

Wie melde ich meine Modulabschlussprüfung an?
Die entsprechenden Formulare zur Anmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes I /Master. Bitte füllen Sie die Vordrucke vollständig aus und lassen Sie diese vom Modulbeauftragten unterschreiben. Bei mündlichen Modulabschlussprüfungen können Sie den Prüfer wählen. Er muss ebenfalls auf dem Formular unterschreiben.

Wo finde ich die Termine zur Anmeldung von mündlichen und schriftlichen Modulabschlussprüfungen?
Die Termine finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes I/Master.

Was ist eine staatsexamensäquivalente Prüfung? (nur MEd Modellversuch)
Staatexamensäquivalente Prüfungen sind Klausuren von 240 Minuten und mündliche Prüfungen von 45 Minuten.

Muss ich mich zu staatsexamensäquivalenten Prüfungen in besonderer Form anmelden? (nur MEd Modellversuch)
Nein, für die staatsexamensäquivalenten Prüfungen melden Sie sich genauso an wie für die nicht-staatsexamensäquivalenten Prüfungen. Achtung: Die Prüfer dieser Prüfungen müssen eine Prüfungsberechtigung für die LPO 2003 haben. (Eine Liste der Prüfer finden Sie im Schaukasten)

Muss die Hausarbeit (der Unterrichtsentwurf usw.) korrigiert vorliegen, bevor ich mich zur Modulabschlussprüfung anmelden kann?
In der Regel müssen prüfungsrelevante Studienleistungen vorliegen.

Muss ich Hausarbeiten innerhalb der Module auch beim Prüfungsamt I anmelden?
Nein, diese Arbeiten sprechen Sie mit den Lehrenden ab.

Wie plane ich die Masterarbeit?
Die Masterarbeit kann im Zusammenhang mit jedem Modul angefertigt werden. Ausnahme: Im Master of Education Studienziel Berufskolleg (aufbauend auf den Bachelor BB). In diesem Studiengang kann die Masterarbeit nur im Zusammenhang mit dem Fachwissenschaftlichen Modul oder mit dem Fachdidaktischen Modul geschrieben werden. Informationen zur zeitlichen Planung der Masterarbeit finden auf der Seite des Prüfungsamtes I/ Master. Bitte füllen Sie das Antragsformular aus. Sie benötigen sowohl die Unterschrift des Modulbeauftragten als auch die Namen der Prüfer. Bitte reichen Sie die Anmeldung im Prüfungsamt I ein. Konsultieren Sie das Studienberatungsbüro, sollten sich Fragen ergeben.

Wie finde ich eine Prüferin oder einen Prüfer für meine Masterarbeit?
Suchen Sie das Gespräch mit einem Lehrenden innerhalb seiner Sprechstunde (Liste der Sprechstunden in der Vorlesungszeit), an dessen Lehrveranstaltung Sie Ihre Arbeit anbinden möchten und besprechen sie mit ihm die Themenstellung. Achtung: Gutachter der Masterarbeit müssen eine Prüfungsberechtigung für die LPO 2003 haben. Eine Liste der Prüfer finden Sie im Schaukasten.