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Mit dem § 4a hat der Bundesgesetzgeber 2021 im SGB VIII die Position von Selbstorganisationen in der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt und die kommunale Kinder- und Jugendhilfe aufgefordert, entsprechende Förder- und Beteiligungsstrukturen vor Ort zu entwickeln. Bisher waren die Beteiligungsstrukturen im SGB VIII vor allem auf individuelle Beteiligungsrechte und -formen in den Verfahren oder auf die Kooperationen mit Verbänden und Trägern bezogen. Mit dem § 4a öffnet sich die Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich gegenüber neuen kollektiven Beteiligungsformen, in dem Selbstorganisationen anerkannt und in den Prozess der Kooperation der Aushandlung von Bedarfen in Kinder- und Jugendhilfeausschüssen sowie in die Kinder- und Jugendhilfeplanung integriert werden können. In dem gemeinsam von Prof. Dr. Karin Böllert und Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Universität Hildesheim) geleiteten Projekt „Weiterentwicklung von Beratungsangeboten, Förderstrukturen und -verfahren für Selbstorganisationen und jugendliches Engagement in der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe – am Beispiel muslimischer Jugendorganisationen (MUT-NRW-SO)“, das gemäß Pos. 3.4 des Kinder- und Jugendförderplans 2024 mit einer Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert wird (Laufzeit: 01.04.2025 bis 30.01.2028), steht die Frage im Vordergrund, wie und in welcher Weise bisher wenig beachtete kollektive Strukturen junger Menschen zur Selbstorganisation befähigt werden können und welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten seitens der kommunalen Jugendförderung (weiter-)entwickelt werden müssen, um der Vielfalt an jugendlichen Organisationsformen und -vorstellungen gerecht zu werden. Dies soll beispielhaft an muslimischen Selbstorganisationen und Kollektivformen untersucht werden.