Hausordnung des Botanischen Gartens

  • Den Aufforderungen des Gartenpersonals ist Folge zu leisten.
  • Das Mitführen von Hunden, Fahrrädern und Elektrorollern ist im Garten nicht gestattet.
  • Wege dürfen zur Schonung der Pflanzen und Anlagen nicht verlassen werden.
  • Das Betreten von vereisten Wasserflächen ist untersagt.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsicht führenden Person den Garten betreten.
  • Pflanzen dürfen weder beschädigt noch entnommen werden.
  • Private Führungen dürfen nur nach Rücksprache mit der Gartenverwaltung durchgeführt werden.
  • Professionelles Filmen und Fotografieren bedarf der Genehmigung durch die Gartenverwaltung (siehe „Filmen und Fotografieren im Botanischen Garten der Universität-Münster“).
  • Drogenkonsum ist im Botanischen Garten verboten.
  • Cannabiskonsum ist im Botanischen Garten verboten.
  • Das Rauchen ist in allen geschlossenen Räumen verboten.
  • Übermäßiger Alkoholkonsum ist im Botanischen Garten verboten.
  • Das Anbringen von Plakaten und Anschlägen, sowie die Verteilung von Handzetteln bedürfen der Genehmigung durch die Gartenverwaltung.
  • Das Sammeln von Spenden jeglicher Art bedarf der Genehmigung durch die Gartenverwaltung.

 

Filmen und Fotografieren im Botanischen Garten

Amateurfotografie
Das Filmen und Fotografieren für private, nicht-kommerzielle Zwecke ist im Botanischen Garten der Universität Münster ohne besondere Genehmigung erlaubt und kostenfrei, solange kein professioneller Aufwand* getrieben wird.

Professionelle Film- und Fotoaufnahmen
Hierfür ist eine entgeltpflichtige Genehmigung zu beantragen und mitzuführen.
*Als professionelle Shootings gelten:
• Alle Film- und Fotoaktivitäten, die der Herstellung von Bildmaterial für Vermarktung (Print oder Internet) und/oder sonstige kommerzielle Zwecke dienen.
• Alle Film- und Fotoaktivitäten, für die von der Kamera separate Blitz- und Beleuchtungsinstrumente (inklusive Reflektoren) verwendet werden.
• Alle Film- und Fotoaktivitäten, die von gewerbetreibenden Fotografen durchgeführt werden.

Entgeltstaffelung:

Nicht-kommerzielle Shootings bis max. drei Stunden: Entgelt in Höhe von 150,- €
• Jede weitere angefangene Stunde kostet 50,- €.
• Die Bilder werden von gewerbetreibenden Fotografen aufgenommen.
• Sie dienen nicht zur Vermarktung in gedruckter Form oder der Präsentation im Internet.
• Es wird eine schriftliche Erklärung ausgestellt, in der die Bild- und Tonrechte der Universität Münster und dem Botanischen Garten vorbehalten sind.

Kommerzielle Shootings bis max. drei Stunden: Entgelt in Höhe von 300,- €
• Jede weitere angefangene Stunde kostet 60,- €.
• Die Bilder dienen, direkt oder indirekt, der kommerziellen Verwendung durch gewerbetreibende Fotografen.
Hierzu zählen zum Beispiel professionelle Hochzeitsfotografie, Firmenzwecke, Portfolio-Erweiterungen sowie Vermarktung in gedruckter Form oder im Internet.

Ausnahmen:
In begründeten Fällen, z.B. wenn die Film- und Fotoaktivitäten auch dem Interesse des Botanischen Gartens oder der WWU dienen, sind kostenlose Genehmigungen erhältlich.

Anmeldung:
Zur Beantragung einer Film- oder Fotogenehmigung füllen Sie bitte das Antragsformular (PDF) aus und senden es an botanischer.garten@uni-muenster.de. Anschließend erhalten Sie die Genehmigung, bitte führen Sie diese an dem angegebenen Tag mit sich. Nach dem angegebenen Termin erhalten Sie eine Rechnung per Post. Bitte melden Sie die Film- und Fotoaktivitäten mindestens zwei Wochen im Vorfeld an.

Wichtige Hinweise:
Nach Anmeldung und Entrichtung des entsprechenden Entgeltes sind Inhaber einer Film- und Fotogenehmigung dazu berechtigt, zu dem vereinbarten Termin während der regulären Öffnungszeiten des Botanischen Gartens ihre Film- und Fotoarbeiten auszuführen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
• Film- und Fotogenehmigungen sind mitzuführen und dem Gartenpersonal auf Anfrage vorzulegen.
• Den Anweisungen des Gartenpersonals ist Folge zu leisten; die Wege dürfen nicht verlassen werden.
• Alle Film- und Fotoaktivitäten unterliegen den allgemeinen Regeln des Botanischen Gartens.
• Die Film- und Fotogenehmigung ist nur gültig während der regulären Öffnungszeiten und gewährt keinen Zugang in nicht-öffentliche Bereiche des Botanischen Gartens.
• Die Film- und Fotoaktivitäten dürfen andere Besucher des Botanischen Gartens nicht behindern. Insbesondere darf verwendetes Gerät nicht die Wege blockieren oder ein Hindernis darstellen (Stolpergefahr).
• Die Universität Münster behält sich das Recht vor, Film- und Fotogenehmigungen zu entziehen, falls die vorgeschriebenen Regeln nicht eingehalten werden.
• Der Einsatz von Fotodrohnen ist grundsätzlich nicht gestattet.