Wirtschaftsrecht

Abschluss: Master of Laws (Weiterbildungsstudiengang)

Video zum Studienfach

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Studieninformationen

Weitere Links zum Studienfach/Abschluss

Bemerkung

Studienbeginn: zum Wintersemester

Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht wird von dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Münster angeboten und richtet sich an Juristinnen und Juristen sowie Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Der Studiengang verfolgt das Ziel, vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzrechts zu vermitteln. Die Lehrveranstaltungen sind wissenschaftlich und zugleich praxisorientiert gestaltet. Dieses Veranstaltungsangebot soll die Absolventeninnen und Absolventen für eine hoch qualifizierte Tätigkeit in einem beratenden Beruf auf wirtschafts-, steuer- und insolvenzrechtlichem Gebiet befähigen. Geschult werden die Entwicklung von rechtsmethodischem und strategischem Denkvermögen und die dazu erforderlichen Umsetzungsfähigkeiten. Zudem sollen die Teilnehmenden rechtliche, steuerrechtliche und ökonomische Kenntnisse erwerben, die für eine Beratertätigkeit und die Unternehmensstrukturierung erforderlich sind. Behandelt werden darüber hinaus die entsprechenden Schnittstellen anderer Spezialgebiete sowie internationale Besonderheiten, welche für eine optimale Beratung und Strukturierung unerlässlich sind. Nach erfolgreicher Absolvierung des Studiengangs verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster nach § 66 Abs. 1 HG NRW Studierenden den staatlich anerkannten Hochschulgrad eines "Master of Laws", abgekürzt "LL.M.". Nach Absolvierung eines kostenlosen Zusatzkurses bietet der Studiengang Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch die theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht" Voraussetzung sind.

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