(C6) Politisches Amt und religiöse Dissimulation. Konfessionelle Zweideutigkeit an europäischen Fürstenhöfen des 16. und 17. Jahrhunderts

Das Römisch-deutsche Reich der Frühen Neuzeit war geradezu ein Laboratorium religiöser und politischer Pluralität. Die historische Forschung hat bisher vor allem den Prozeß der wechselseitigen äußeren Abgrenzung und inneren Homogenisierung der Konfessionskirchen beschrieben, der mit der territorialen Staatsbildung einherging. Demgegenüber werden in jüngster Zeit eher die Widerstände, Bruchstellen und Grenzen der Konfessionalisierung betont, Zustände inter- und transkonfessioneller „Osmose“ (Kaspar von Greyerz, Thomas Kaufmann) hervorgehoben. Inzwischen erscheint die homogene Konfession zunehmend als Konstrukt; Konfessionalität wird als – oft durchaus schwankende und instabile – kulturelle Praxis beschrieben.

Das Projekt richtet den Blick auf das gelehrte Personal an europäischen Fürstenhöfen, das durch Wechsel in der landesherrlichen Konfessionspolitik (Konversion der Dynastie, verschärfte Rekatholisierung) vor die Entscheidung gestellt war, sich anzupassen oder auf die Karriere zu verzichten. Diese Lage warf für die Betroffenen die grundsätzliche Frage auf, ob äußerlicher Konformismus in der Glaubenspraxis mit innerlichem Festhalten an der wahren Glaubensüberzeugung zu vereinbaren sei, mit anderen Worten, wie weit konfessionelle dissimulatio bei innerer reservatio mentalis gehen dürfe. Diese Debatte wurde nicht zuletzt anhand biblischer Exempel geführt – Nikodemus im NT, Esther im AT etc. - und vielfältig literarisch reflektiert. Im Kern ging es dabei um die elementaren Fragen nach dem Verhältnis zwischen äußerer Praxis und innerem Glauben, Kultus und Dogma, sichtbarer und unsichtbarer Kirche, Körper und Seele. Gegensätzliche Pole markierten einerseits die irenisch-vorkonfessionelle, spiritualistische Position Erasmus’, der alle körperliche Ritualität für vernachlässigenswert hielt, und andererseits die strikt konfessionalistische Position Calvins, der auf der Übereinstimmung von körperlicher und geistiger Glaubenshaltung bestand. Anhand ausgewählter Territorien (Ober- und Niederösterreich, habsburgische Niederlande) sollen sowohl die soziale Praxis als auch die gelehrten Diskurse in ihrem konkreten konfessions- und territorialpolitischen Kontext und in ihren frömmigkeitsgeschichtlichen Konsequenzen untersucht werden.


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