(A1) Dogmatik als symbolische Inszenierung von Normativem in Recht und Religion

Dogmatik bildet eine besondere Erscheinungsform politisch-rechtlicher und religiöser Normativität. Gut erforscht sind nur die immanenten Funktionen von Dogmatik (Reduktion normativer Komplexität; Stabilisierung normativer Erwartungen), nicht ihre gesellschaftliche Funktion und Wirkung. Nimmt man den Zusammenhang von normativem Geltungsanspruch und Form in den Blick, so erscheint Dogmatik indes als eine – spezifisch westliche – „Inszenierung“ von Recht und Religion in der Gestalt wissenschaftlicher Erkenntnis. Insbesondere haben dogmatische Sätze nämlich trotz ihres normativen Gehalts einen „beschreibenden Sinn“ (Hans Kelsen). Das bedeutet ein besonderes Legitimationspotential, weil Normativität, die als wahrheitsfähig, eindeutig und damit prinzipiell rational begründbar repräsentiert wird, eben dadurch als legitim erscheint. Hinzu kommt, dass Dogmatik einen wesentlichen Faktor bei der Schaffung und Stabilisierung der Autonomie von Recht bzw. Religion bildet. Denn die wissenschaftliche Dogmatisierung macht das Normative – trotz seiner Rationalität – zum epistemisch Arkanen, das von einer Gruppe von Experten verwaltet werden muss, die einen entsprechenden Vertrauensvorschuss einfordern dürfen.

Die zentrale Frage lautet, wie weit das scheinbar rechts- und religionsinterne Phänomen „Dogmatik“ historisch tatsächlich als eine solche Inszenierung verstanden werden sollte und die vermutete gesellschaftliche Relevanz gehabt hat: Wie weit haben Dogmatisierungsprozesse Antworten auf gesellschaftliche Legitimationskrisen von Recht oder Religion gebildet und die Autorität und politische Macht religiöser bzw. juristischer Eliten beeinflusst; und wie weit haben sich die gesellschaftliche Wahrnehmung und die soziale Relevanz von Recht und Religion infolge von Dogmatisierungsprozessen verändert? Ein Vergleich rechtlicher und theologischer Prozesse und ihrer jeweiligen gesellschaftlichen Wirkung verspricht hier besonderen Erkenntnisgewinn, wobei freilich noch zu prüfen ist, wie weit die Dogmatikkonzepte von Recht und Religion einander entsprechen und aussagekräftige Vergleiche ermöglichen. Besonderes Augenmerk verdienen die sprachlichen und ästhetischen Aspekte dogmatischer Inszenierung: die stilistischen Eigentümlichkeiten der jeweiligen Fachsprache (scheinbar rationale Substantivierungen, Latinismen und termini technici) und die repräsentative Gestaltung dogmatischer Werke. Zeitlich werden Perioden signifikanter Dogmatisierung im Zentrum stehen. Im Recht sind das die ausgehende Römische Republik und der frühe Prinzipat, die Zeit nach der „Wiedergeburt“ der römischen Rechtswissenschaft in Oberitalien (11. und 12. Jahrhundert), sowie das 19. Jahrhundert; gerade die letzten beiden Zeiträume dürften auch aus theologischer Perspektive interessant sein (Stabilisierung der Gregorianischen Reformen; Unfehlbarkeitsdogma im 19. Jahrhundert).


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