Ordnung
zur Änderung der Ordnung für die Zwischenprüfung
in den Studiengängen für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs in den Fächern der Philosophischen
Fakultät und der Evangelisch-Theologischen Fakultät mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 2. Dezember 2004
vom 26.08.2005


Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 92 Abs. 2 und des § 94 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NW. S. 752), und des § 8 Abs. 3 der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für das Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung – LPO) vom 27. März 2003, hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:



Artikel I

Die Ordnung für die Zwischenprüfung in den Studiengängen für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs in den Fächern der Philosophischen Fakultät und der Evangelisch-Theologischen Fakultät mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 2. Dezember 2004 (AB Uni 14/2004) wird wie folgt geändert:

Anhang A der Ordnung erhält unter der Überschrift „Fach Sozialwissenschaften“ folgende neue Fassung:

„Lehramt Haupt- und Realschulen und entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschule (HRGE)

1 Leistungsnachweis gemäß Studienordnung aus dem Modul
Grundlagen der Gesellschaftswissenschaften
1 LN
1 Leistungsnachweis gemäß Studienordnung abzulegen in einem der
drei Module „Ökonomische Grundlagen für das Lehramt GHR“/
„Politikwissenschaftliche Grundlagen für das Lehramt GHR“
„Soziologische Grundlagen für das Lehramt GHR“
1 LN
1 studienbegleitende Fachprüfung gemäß Studienordnung abzulegen in einem
anderen der drei Module „Ökonomische Grundlagen für das GHR“/
„Politikwissenschaftliche Grundlagen für das Lehramt GHR“/
„Soziologische Grundlagen für das Lehramt GHR“, in dem kein LN erbracht wurde
1 FP


Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GymnGes)


1 Leistungsnachweis als Fachprüfung des Moduls „Politikwissenschaftliche Grundlagen“ gemäß Studienordnung
1 LN
(FP)
1 Leistungsnachweis als Fachprüfung des Moduls „Soziologische Grundlagen“ gemäß Studienordnung
1 LN
(FP)
1 Leistungsnachweis als Fachprüfung der Module „Mikroökonomische Grundlagen“ und „Grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge“ gemäß Studienordnung“.1 LN
(FP)


Die Ordnung erhält unter der Überschrift „Fach Wirtschaftslehre/Politik folgende neue Fassung:

„Lehramt an Berufskollegs (BK)


1 Leistungsnachweis als Fachprüfung des Moduls „Politikwissenschaftliche Grundlagen“ gemäß Studienordnung
1 LN
(FP)

1 Leistungsnachweis als Fachprüfung des Moduls „Soziologische Grundlagen“ gemäß Studienordnung

1 LN
(FP)
1 Leistungsnachweis als Fachprüfung der Module „Mikroökonomische Grundlagen“ und „Grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge“ Gemäß Studienordnung“.1 LN
(FP)


Artikel II

Diese Ordnung tritt mit ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft. Studierende, die bereits vor dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens auf die betroffenen Fächer eingeschrieben waren, können von der Änderungssatzung Gebrauch machen.



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften vom 11.05.2005 sowie des Beschlusses des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom 18. Juli 2005.


Münster, den 26.08.2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt

 


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms- Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.01.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 26.08.2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt