STUDIENORDNUNG


für den Studiengang

Niederländisch

mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt

an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden

Jahrgangsstufen der Gesamtschulen

vom 09. Juni 2005



Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV.NRW. S. 752), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:



Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienvoraussetzungen
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Regelstudienzeit, Regelstudiendauer und Umfang des Studiums
§ 5 Ziel des Studiums
§ 6 Lehrveranstaltungsarten
§ 7 Leistungsnachweise
§ 8 Grundstudium
§ 9 Die Zwischenprüfung
§ 10 Hauptstudium
§ 11 Praxisphase
§ 12 Erste Staatsprüfung
§ 13 Erwerb mehrerer Lehrämter
§ 14 Erweiterungsprüfung („Drittfach“)
§ 15 Studienberatung
§ 16 Anrechnung von Studien, Anerkennung von Prüfungen und Prüfungsleistungen
§ 17 Inkrafttreten

Anhang
Modulbeschreibung Modul Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz
Modulbeschreibung: Aufbaumodul Fachwissenschaft
Modulbeschreibung Vertiefungsmodul Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz



Diese Studienordnung regelt das Studium im Fach Niederländisch für das Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GrHR) mit Schwerpunkt HR an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Die für die vorliegende Studienordnung maßgeblichen Prüfungsordnungen sind die Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an SchuIen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO) vom 27. März 2003 (GV. NW. S. 182) sowie die Ordnung für die Zwischenprüfung in den Studiengängen für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs in den Fächern der Philosophischen Fakultät und der Evangelisch-Theologischen Fakultät mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und für das Lehramt an Berufskollegs (ZPO) vom 2. Dezember 2004. Der Studienordnung liegt ferner zugrunde das Gesetz über die AusbiIdung für Lehrämter an öffentIichen SchuIen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) vom 2. Juli 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2003 (GV.NW. S. 223) und die Ordnung für die Schulpraxisphasen der Lehramtsstudiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

 
(1) AIIgemeine Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Fach Niederländisch ist die aIIgemeine HochschuIreife, die bei der Einschreibung durch das Reifezeugnis oder ein von der zuständigen staatIichen SteIIe aIs gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachzuweisen ist.

(2) Wünschenswerte Voraussetzungen:
Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, darunter Englisch.



Das Studium des Faches Niederländisch kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden.



Das Studium hat eine Regelstudienzeit von sieben Semestern. Der Studiengang umfasst pro Fach eine Mindestgesamtstundenzahl von 40 Semesterwochenstunden (SWS). Das entspricht mindestens 65 Leistungspunkten (1 LP = 1 ECTS).

 
Ziel der Ausbildung ist die Aneignung fachdidaktischer, sprachpraktischer, kultureller und fachwissenschaftlicher Kompetenzen als Grundlage für das Lehramt im Fach Niederländisch an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen. Von Beginn des Studiums an werden Praxisphasen mit einbezogen.

Übergreifende Studieninhalte sind der Erwerb von Fähigkeiten zum fachspezifischen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken und pädagogischer Medienkompetenz sowie Grundkenntnisse in interkultureller Bildung. Die Lehramtsstudierenden erwerben Grundkenntnisse in Organisation und in Verfahren der Qualitätssicherung, die für Teilnahme und gestaltende Mitwirkung bei der Schulentwicklung erforderlich sind.

 
(1) Im Fach Niederländisch werden die folgenden Lehrveranstaltungsarten angeboten:

1. Vorlesung in der Fremdsprache (V)
Vorlesungen dienen der theoretischen Vermittlung sprach- und literaturwissenschaftlicher sowie kultureller Inhalte in Form einer vortragenden Darstellungsweise.

2. Sprachkurs (SK)/Übung (ÜB)/Einführung (E)
Kenntnisse und Fertigkeiten werden unter Anleitung erworben, vor allem in fachwissenschaftlichen Einführungen und sprachpraktischen Veranstaltungen.

3. Seminar (S)
Ausgewählte Themen oder Wissensbereiche werden durch Vortrag und Diskussion erarbeitet.

4. Praxisphasen
Beobachtende Teilnahme, Reflexion und (wenn möglich) Durchführung von Schulunterricht. Näheres regelt die Ordnung für die Schulpraxisphasen der Lehramtsstudiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.


(2) Die einzelnen Lehrveranstaltungen können Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltungen sein. Sie sind im Hauptstudium Modulen zugeordnet.

  • Pflichtveranstaltungen sind alle Lehrveranstaltungen, die gemäß der Studienordnung für den erfolgreichen Abschluss des Studiums studiert werden müssen.
  • Wahlpflichtveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, die gemäß der Studienordnung aus einer bestimmten Gruppe von Veranstaltungen in einem vorgeschriebenen Studienumfang ausgewählt werden müssen.
  • Wahlveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, die frei gewählt werden können.

 
(1) Der Erwerb eines Leistungsnachweises (LN) setzt in der Regel die erfolgreiche Erbringung einer Studienleistung voraus. Dies können insbesondere sein: Klausuren, Referate, Hausarbeiten, Präsentationen, Protokolle, Portfolios, mündliche Prüfungen, Praktika u. a.

(2) Die Kriterien für den Erwerb von Leistungsnachweisen werden zu Beginn einer Lehrveranstaltung von den Lehrenden bekannt gegeben.

(3) Leistungsnachweise sind in der Regel benotet mit Ausnahme der Praktikumsnachweise, die grundsätzlich unbenotet bleiben.



(1) Auf das Grundstudium entfallen ca. 26 SWS (ca. 35 LP) des Studienvolumens. Es umfasst vier Semester.

(2) Im Grundstudium sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen, davon einer im Seminar Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft.

(3) Das Grundstudium besteht aus folgenden Pflichtveranstaltungen:


SK: Niederländisch I
SK: Niederländisch II
SK: Niederländisch III
ÜB: Mündliche Sprachkompetenz
ÜB: Mündliches und schriftliches Präsentieren
ÜB: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
E: Sprachwissenschaft
E: Literaturwissenschaft
S: Sprachwissenschaft*
S: Literaturwissenschaft*
S: Kultur*
4 SWS
4 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
TN
TN
LN
TN
TN
TN
TN
TN
LN/TN
LN/TN
TN

Die mit * gekennzeichneten Veranstaltungen sind Wahlpflichtveranstaltungen.


 
(1) Die bestandene Zwischenprüfung gilt als erfolgreicher Abschluss des Grundstudiums im Sinne der Lehramtsprüfungsordnung. Die Anmeldung dazu erfolgt schriftlich an die/den Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses (vgl. § 3 ZPO vom 2. Dezember 2004), falls die in § 9 Abs. 2 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind und der Nachweis der in § 8 aufgeführten Veranstaltungen im Umfang von 24 SWS erfolgt ist. Die Prüfungstermine werden durch Aushang bekannt gegeben (ZPO vom 2. Dezember 2004).

(2) Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind zwei Leistungsnachweise aus verschiedenen Bereichen vorzulegen. Über Anerkennungen von Leistungsnachweisen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, entscheidet der Zwischenprüfungs-ausschuss.

(3) Im Übrigen wird auf die ZPO vom 2. Dezember 2004 verwiesen.



(1) Das Hauptstudium ist modular strukturiert.

(2) Das Hauptstudium umfasst 3 Fachsemester mit insgesamt 3 Modulen und einem Gesamtstudienumfang von 18 SWS (mind. 27 LP).

(3) Im Hauptstudium sind je ein Leistungsnachweis in Fachwissenschaft und Fachdidaktik zu erbringen.

(4) Die Zulassung zu den Prüfungen wird seitens des Staatlichen Prüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für das Lehramt an Schulen ausgesprochen

  • für die Prüfung in Fachdidaktik nach Erwerb eines Leistungsnachweises im Modul Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz oder im Vertiefungs-modul Fachdidaktik & Fachwissenschaft,
  • für die Modulabschlussprüfung im Fach Niederländisch in Fachwissenschaft nach dem Erwerb eines Leistungsnachweises im Aufbaumodul Fachwissenschaft.

(5) Das Hauptstudium besteht aus den folgenden Modulen:

Aufbaumodul Fachwissenschaft (Prüfungsmodul)
S: Literaturwissenschaft, LN, falls der LN nicht im Seminar Sprachwissenschaft erworben wird
S: Sprachwissenschaft, LN, falls der LN nicht im Seminar Literaturwissenschaft erworben wird
V: Literatur- oder Sprachwissenschaft

Modul Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz
S: Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten
S: Fachdidaktik, LN
oder Kernpraktikum inkl. Begleitung
ÜB: Sprach- oder literaturwissenschaftliche Fachinhalte und ihre fachdidaktische Vermittlung

Vertiefungsmodul Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz (Prüfungsmodul)
S: Literatur- oder Sprachwissenschaft und ihre Vermittlung
S: Fachdidaktik, LN
oder Kernpraktikum inkl. Begleitung
ÜB: Sprach. oder literaturwissenschaftliche Aspekte des Niederländischunterrichts

Die Beschreibung der Module erfolgt im Anhang.

(6) Die jeweils erforderlichen Modulabschlussprüfungen erfolgen in Absprache mit der/dem Modulbeauftragten. Die/der Modulbeauftragte gibt rechtzeitig vor den Modulabschlussprüfungen die notwendigen Hinweise für die Teilnahme an der Modulabschlussprüfung bekannt. Die Namen der jeweiligen Beauftragten sind in den Modulbeschreibungen im Anhang zu finden. Module, in denen Prüfungsleistungen erbracht werden können, sind als solche in den Modulbeschreibungen gekennzeichnet.


Gemäß § 10 Abs. 3 LPO vom 27. März 2003 findet das vierwöchige Orientierungspraktikum im ersten Studienjahr statt und wird vom Fachbereich Erziehungswissenschaft verantwortet. Gemäß § 10 Abs. 4 LPO vom 27. März 2003 sind weitere Praktika („Kernpraktikum“) während des Hauptstudiums durchzuführen. Ihre Gesamtdauer beträgt mindestens 10 Wochen. Die Praxisphasen des Hauptstudiums können integraler Bestandteil des Moduls Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz oder des Vertiefungsmoduls Fachdidaktik & Fachwissenschaft sein, in welchen Themenstellungen und Verfahrensweisen für Studien- und Unterrichtsprojekte an Schulen entwickelt werden. Das Praktikum wird durch einen Leistungsnachweis in einem Seminar Fachdidaktik abgeschlossen. Den Studierenden wird aufgrund der Studienorganisation der Lehramtsausbildung GrHR empfohlen, das Kernpraktikum inkl. Begleitung im Vertiefungsmodul Fachdidaktik & Fachwissenschaft zu absolvieren. Das Kernpraktikum wird durch einen Leistungsnachweis im Seminar Fachdidaktik nachgewiesen. Weiteres regelt die Ordnung für die Schulpraxisphasen der Lehramtsstudiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom xx.xx.xxxx.



(1) Die Erste Staatsprüfung im Fach Niederländisch besteht aus zwei Prüfungsabschnitten:

a) ggf. einer schriftlichen Hausarbeit, die in einem der beiden Unterrichtsfächer ab dem sechsten Fachsemester geschrieben werden soll,

b) den in Anschluss an die Prüfungsmodule abgenommen Prüfungen. Prüfungsmodule sind das Aufbaumodul Fachwissenschaft und das Modul Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz bzw. das Vertiefungsmodul Fachdidaktik & Fachwissenschaft (je nachdem, in welchem Modul der Leistungsnachweis im Seminar Fachdidaktik absolviert wird).

(2) Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums (Zwischenprüfung) und dem Erwerb mindestens eines Leistungsnachweises im Fach Niederländisch kann die Zulassung zur schriftlichen Hausarbeit beantragt werden. Diese ist binnen drei Monaten nach Mitteilung des Themas beim Staatlichen Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für das Lehramt abzuliefern. Sind zur Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit Versuchsreihen oder die empirische Gewinnung von Materialien erforderlich, kann die Frist auf Vorschlag der Themenstellerin oder des Themenstellers um bis zu zwei Monate verlängert werden. Für Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches IX, für Körperbehinderte und für chronisch Kranke sind Ausnahmen von den prüfungsrechtlichen und -organisatorischen Regelungen zu treffen, die die Behinderung angemessen berücksichtigen. Der Antrag ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zu verbinden.

(3) Im Fach Niederländisch sind zwei Prüfungen abzulegen, davon muss eine aus der Fachdidaktik stammen. Die Prüfungen erfolgen als Modulabschlussprüfung am Ende eines jeden als Prüfungsmodul gekennzeichneten Moduls. Die eine Prüfung muss schriftlich, die andere Prüfung muss mündlich abgelegt werden. Schriftliche Prüfungen (Klausuren) dauern vier Stunden, mündliche Prüfungen in der Regel für jeden Prüfling 45 Minuten. Die mündliche Prüfung findet zu einem angemessenen Teil in der Fremdsprache statt. Die letzte abzulegende Prüfung soll eine mündliche sein.

 
(1) Wer zusätzlich zur Befähigung zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen die Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erwerben will, muss erweiterte fachwissenschaftliche Studien im Umfang von etwa 20 Semesterwochenstunden und einen Leistungsnachweis pro Fach nachweisen sowie zusätzliche Prüfungsleistungen erbringen. Die zusätzlichen Prüfungsleistungen bestehen aus einer schriftlichen Prüfung in dem einen Fach und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer in dem anderen Fach. Der Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (Latinum) ist Zulassungsvoraussetzung für die jeweilige Prüfung.

(2) Wird ein noch nicht studiertes Fach gewählt oder entsprechen die Fächer nicht denen des angestrebten weiteren Lehramtes, sind Studien sowie Studien- und Prüfungsleistungen nachzuweisen, wie sie für ein Fach im angestrebten Lehramt erforderlich sind.


(1) Die Befähigung, das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Niederländisch selbständig auszuüben, kann auch durch das Studium als sog. „Drittfach“ erworben werden.
In Anlehnung an § 29 Abs. 4 LPO vom 27. März 2003 sind aus dem Lehrangebot gem. § 6 12 SWS Pflicht- und 10 SWS Wahlpflichtveranstaltungen nachzuweisen.

(2) Im Grundstudium sind von den Studierenden folgende Leistungs- und Teilnahme-nachweise zu erwerben:

Sprachkurs Niederländisch II
4 SWS
TN
(Voraussetzung für die Teilnahme sind Niederländischkenntnisse im Umfang von Sprachkurs Niederländisch I, fehlende Sprachkenntnisse können im ersten Fachsemester nachgeholt werden)
Sprachkurs Niederländisch III
Seminar Kultur
Einführung in die Sprachwissenschaft
Einführung in die Literaturwissenschaft
Seminar Sprach- oder Literaturwissenschaft
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LN
TN
TN
TN
LN

Die Zwischenprüfung entfällt. Das Grundstudium gilt durch Vorlage der oben aufgeführten Studiennachweise als erfolgreich abgeschlossen.

(3) Im Hauptstudium muss gemäß § 29 Abs. 2 ein Leistungsnachweis in Fachwissenschaft und ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik erbracht werden.

- aus dem Aufbaumodul Fachwissenschaft:
Seminar Sprachwissenschaft
Seminar Literaturwissenschaft
2 SWS
2 SWS
LN/TN*
LN/TN*
(*falls der Leistungsnachweis im Grundstudium in Literaturwissenschaft erworben wurde, ist der Leistungsnachweis im Hauptstudium in Sprachwissenschaft zu erbringen bzw. v.v.)
- aus dem Modul Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz:
Seminar Fachdidaktik
Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten

2 SWS
2 SWS

LN
TN
(4) Die Erweiterungsprüfung wird vor dem staatlichen Prüfungsamt abgelegt. Für sie gelten die Vorschriften für Prüfungen im Fach Niederländisch entsprechend.


(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität.

(2) Die studienbegleitende Fachberatung im Studiengang Niederländisch (Lehramt) ist Aufgabe des Faches. Sie erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden, durch die Studienberatung im Fach und die/den Modulbeauftragte(n). Eine obligatorische Studienberatungsveranstaltung findet im Rahmen der Übung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ statt. Weiterhin ist die Teilnahme an einer Studienberatungsveranstaltung im Hauptstudium obligatorisch. Die Studienberatung soll möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienanforderungen und den Studienaufbau.

(3) Die Beratung in studentischen Angelegenheiten erfolgt auch durch die Fach-schaft Niederlandistik.

(4) In Prüfungsfragen berät das Staatliche Prüfungsamt.



(1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt.

(2) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist.

(3) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend.

(4) An deutschsprachigen Hochschulen ist mindestens die Hälfte des Studiums zu betreiben. Bei Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungs-leistungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen, Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaften und die einschlägigen Vorgaben der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen zu beachten.

(5) Zuständig für die Anrechnung von Zwischenprüfungsleistungen ist der Zwischen-prüfungsausschuss auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung durch die jeweiligen Fachvertreter. Zuständig für die Anrechnung von Grundstudienleistungen sind die jeweiligen Fachvertreter. Einzelheiten regelt § 5 der ZPO vom 2. Dezember 2004.

(6) Zuständig für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf das Haupt-studium ist das Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen. Das Prüfungsamt trifft die Anerkennungsentscheidung auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung durch die Hochschule.

(7) Für die Anerkennung von Hochschulabschlussprüfungen gilt § 50 LPO vom 27. März 2003.

(8) Über die Einstufung bei vorhandenen Sprachkenntnissen (u.a. CNavt) befindet das Institut für Niederländische Philologie.

 
(1) Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.

(2) Diejenigen Studierenden, die vor Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufgenommen haben, können das Studium wahlweise nach dieser oder nach der alten Studienordnung beenden. Die Regelungen des Hauptstudiums gelten für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2003/2004 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und nach Inkrafttreten dieser Studienordnung ins Hauptstudium treten. Für diejenigen Studierenden, die vor dem Wintersemester 2003/2004 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und nach dem Inkrafttreten dieser Studienordnung ins Hauptstudium treten, gelten die bisher gültigen Regelungen, es sei denn, sie erklären, dass sie die Anwendung der vorliegenden Studienordnung wünschen.





Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Philologie vom 25. April 2005

Münster, den 09. Juni 2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt






Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 ( AB Uni 91/1) zuletzt geändert am 23.12.1998 ( AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 09. Juni 2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt


ANHANG

EMPFOHLENER STUDIENNETZPLAN
für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und
den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
(bei Aufnahme des Studiums zum Wintersemester)

Fachsemester

Veranstaltung

Scheine

SWS

1.

SK: Niederländisch I

TN

4

E: Literaturwissenschaft

TN

2

ÜB: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

TN

2

2.

SK: Niederländisch II

TN

4

ÜB: Mündliche Sprachkompetenz

TN

2

E: Sprachwissenschaft

TN

2

3.

SK: Niederländisch III

LN^

2

S: Sprach- oder Literaturwissenschaft

LN*^

2

4.

ÜB: Mündliches und schriftliches Präsentieren

TN

2

S: Sprach- oder Literaturwissenschaft

TN*

2

S: Kultur

TN

2

Zwischenprüfung

5.

S: Sprach- oder Literaturwissenschaft

LN*+

2

S: Fachdidaktik oder Kernpraktikum und Begleitung

LN/Nachweis◊

2

V: Sprach- oder Literaturwissenschaft


2

6.

S: Sprach- oder Literaturwissenschaft

TN*

2

S: Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktische Inhalten

TN

2

ÜB: Sprach- oder literaturwissenschaftliche Fachinhalte und ihre fachdidaktische Vermittlung

TN

2

7.

S: Literatur- oder Sprachwissenschaft und ihre Vermittlung

TN

2

ÜB: Sprach- oder literaturwissenschaftliche Aspekte des Niederländischunterrichts

TN

2

S: Fachdidaktik oder Kernpraktikum und Begleitung

LN/Nachweis◊

2


* Die Studierenden müssen ein Seminar in Literaturwissenschaft und ein Seminar in Sprachwissenschaft besuchen. In einem dieser Seminare muss ein Leistungsnachweis erworben werden.
Wenn im Grundstudium ein Leistungsnachweis in Literaturwissenschaft erworben wird, so muss im Hauptstudium ein Leistungsnachweis in Sprachwissenschaft nachgewiesen werden bzw. v.v.
^ Die Studierenden müssen für die Anmeldung zur Zwischenprüfung zwei Leistungs-nachweise vorlegen. Da die Prüfungsteile als Modulabschlussprüfungen im vierten Fachsemester abgelegt werden, empfiehlt es sich, die Leistungsnachweise bis zu Beginn des vierten Fachsemester zu erwerben.
+ Die Studierenden müssen für die Anmeldungen zu den Fachprüfungen des Ersten Staatsexamens einen Leistungsnachweis vorlegen. Da die Fachprüfung als Modulabschluss-prüfungen im sechsten Fachsemester stattfindet, empfiehlt es sich, den Leistungsnachweis im fünften Fachsemester zu erwerben.

◊ Wenn im fünften Fachsemester die Praxisphase (Kernpraktikum mit Begleitung) absolviert wird, muss im siebten Fachsemester ein Seminar Fachdidaktik belegt werden bzw. v.v. Den Studierenden wird dringend empfohlen, im fünften Fachsemester das Seminar Fachdidaktik zu wählen, da sie für die Anmeldungen zu den Fachprüfungen des Ersten Staatsexamens einen Leistungsnachweis vorlegen müssen.

Modulbeschreibung Modul Fachwissenschaft, Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz

Leistungspunkte: 10 LP
Studiensemester: 5. - 6. Fachsemester
Dauer des Moduls: 2 Semester
SWS: 6 SWS
Lehrveranstaltungen:
Pflichtveranstaltung:

  • Seminar: Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 60 Std. Workload, 3 LP
Wahlpflichtveranstaltungen:
  • Übung: Sprach- oder literaturwissenschaftliche Fachinhalte und ihre fachdidaktische Vermittlung, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 30 Std. Workload, 2 LP
  • Seminar: Fachdidaktik, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 120 Std. Workload, 5 LP (für Studierende, die kein Kernpraktikum im 5./6. Fachsemester im Fach Niederländisch absolvieren)
  • Kernpraktikum inkl. Begleitung, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std.), Praxisphase: 25 Tage oder 100 Std. (lt. Ordnung für die Schulpraxisphasen der Lehramtsstudiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität), Selbststudium: 20 Std., 5 LP (nur für Studierende, die ein Kernpraktikum im Fach Niederländisch im 5./6. Fachsemester absolvieren)

Lehr- und Lernformen:
Das Modul beinhaltet eine Übung, ein Seminar und ein Seminar oder eine Praxisphase. Die Studierenden arbeiten in den Lehrveranstaltungen in kleineren Arbeitsgruppen, individuell oder gemeinsam unter Anleitung. Die Inhalte werden zudem im Selbststudium vor- und nachbereitet. In den Lehrveranstaltungen halten die Studierenden mindestens ein Referat und/oder eine Präsentation und verfassen schriftliche Beiträge.
Gruppengröße:
Die in den einzelnen Lehrveranstaltungen vorgesehene Gruppengröße liegt zwischen 3 und 30 Studierenden.
Qualifikationsziele:
In der Übung soll ein wichtiges Augenmerk auf die Förderung der Vermittlungskompetenzen der Studierenden gelegt werden. In Kooperation mit den Fachwissenschaften wird der Transfer fachbezogener Inhalte auf unterrichtsrelevante Praxisfelder reflektiert.
Das fachdidaktische Seminar befähigt die Studierenden, den fachdidaktischen Diskurs zu rezipieren und kritisch auf seine Relevanz für das eigene Berufsfeld zu bewerten. Mit der Fähigkeit zur Fremd- und Selbstevaluation unter Einbezug diagnostischen Wissens und Denkens erwerben sie im Seminar eine Schlüsselqualifikation für den Lehrberuf. Ggf. erproben sie im Kernpraktikum erste unterrichtsbezogene Handlungskompetenzen.
Des Weiteren werden im Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten die schriftlichen Sprachfertigkeiten vertieft. Neben einer Erweiterung des Fachwortschatzes, u. a. anhand von fachdidaktischen Texten, sollen die Studierenden für häufig vorkommende Interferenzfehler sensibilisiert werden, um diese Kenntnisse gewinnbringend im Sprachunterricht an den Schulen einzubringen.
Inhalte:
Im Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten werden die Fertigkeiten im Übersetzen von fachdidaktischen, fachwissenschaftlichen und journalis-tischen Texten vermittelt. Zudem widmet sich dieses Seminar insbesondere der kontrastiven Betrachtung orthographischer, grammatischer und semantischer Probleme, mit denen die Studierenden auch später im Berufsfeld Schule konfrontiert werden.
Inhalte des Seminars Fachdidaktik sind fachdidaktische Themen wie Lehr- und Lernprozesse im Niederländischunterricht, Lehrplan- und Lehrwerkentwicklung, Theorien und Modelle des Literaturunterrichts, Sprachlehr- und Lernforschung und andere. Es wird die Kooperation mit dem Berufsfeld Schule angestrebt.
Die Praxisphase widmet sich der didaktisch-methodischen Analyse hospitierter und ggf. unter Anleitung durchgeführter Unterrichtseinheiten. Sie wird in einer individuell auf das Praktikum orientierten Veranstaltung vor- und nachbereitet. Das Kernpraktikum soll zumindest anteilig in der Schulform stattfinden, für die das jeweilige Lehramt angestrebt wird. Durch forschende Fragestellungen im Handlungsfeld Schule wird das Zusammenspiel von Theorie und Praxis erprobt und die im Orientierungspraktikum gemachten ersten berufs-relevanten Erfahrungen werden vertieft. Wird das Praktikum im anderen Fach begleitet, belegt die/der Studierende das fachdidaktische Seminar.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Niederländisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung. Voraussetzung für die Teilnahme am Kernpraktikum ist die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungs-praktikums.
Prüfungsformen:
Das Modul sieht schriftliche und mündliche Prüfungsformen in der niederländischen Sprache vor.
Falls das Seminar Fachdidaktik in diesem Modul gewählt wird, wird nach Absprache mit der/dem Modulbeauftragten ein Portfolio geführt, in dem die Entwicklung der Reflexion fachdidaktischer Inhalte personen- und forschungsbezogen dokumentiert wird. In dieses Portfolio können auch außeruniversitäre Lehr- und Lernerfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Kernpraktikum integriert werden. Es verbindet als prozessorientierte Dokumentation die theoretischen Erkenntnisse und Modelle der Fachdidaktik inkl. Sprach-, Literatur- und Kulturdidaktik mit eigenständigen berufsfeldbezogenen Reflexionen. Die Übung Sprach- oder literaturwissenschaftliche Fachinhalte und ihre fachdidaktische Vermittlung schließt mit einer Präsentation ab, während das Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten eine zweistündige Klausur vorsieht.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:
Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium und die erfolgreiche Teilnahme an den geforderten Prüfungen.
Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 § 25.
Gewichtung der Modulnote für die Fachnote:
-
Häufigkeit des Angebots:
Die Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktische Inhalten wird in jedem zweiten Semester, das Seminar Fachdidaktik und die Übung werden in jedem Semester angeboten.
Modulbeauftragte: Dr. V. Wenzel
Hauptamtlich Lehrende: Prof. Dr. A. Berteloot, Drs. M. Henselmans, F. König, M.A., Drs. C. Lony (Zentrum für Niederlande-Studien), Prof. Dr. L. Missinne, Dr. V. Wenzel
Sonstige Informationen:
In dem Seminar Kontrastive schriftliche Sprachkompetenz mit fachdidaktischen Inhalten wird interdisziplinär mit dem Zentrum für Niederlande-Studien zusammengearbeitet. Die Lehr-veranstaltungen finden in niederländischer Sprache statt. Den Studierenden wird aufgrund der Studienorganisation der Lehramtsausbildung GrHR dringend empfohlen, in diesem Modul das Seminar Fachdidaktik und nicht das Kernpraktikum inkl. Begleitung zu wählen.
Des Weiteren wird auf die Vorgaben der LPO vom 27. März 2003 § 34 Abs. 2 verwiesen.

Modulbeschreibung: Aufbaumodul Fachwissenschaft
Prüfungsmodul

Leistungspunkte: 15 LP
Studiensemester: 5. - 6. Fachsemester
Dauer des Moduls: ca. 2 Semester
SWS: 6 SWS
Lehrveranstaltungen:
Wahlpflichtveranstaltungen:
  • Seminar: Sprachwissenschaft, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 120 Std. Workload, 5 LP
  • Seminar: Literaturwissenschaft, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 120 Std. Workload, 5 LP
  • Vorlesung: Literatur- oder Sprachwissenschaft, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 30 Std. Workload, 2 LP
  • Selbststudium, Kontaktzeit: - , Selbststudium: 90 Std., 3 LP

Lehr- und Lernformen:
Das Modul enthält eine Vorlesung und zwei Seminare. Die Studierenden arbeiten in den Seminaren in kleineren Gruppen und/oder individuell an der Vor- und Nachbereitung der Seminarinhalte. Es werden mehrere Referate und/oder Präsentationen gehalten und ggf. schriftliche Beiträge verfasst. Das Selbststudium umfasst die selbständige Lektüre von Fachliteratur, die mit der/dem Fachdozentin/Fachdozenten abgesprochen wird.
Gruppengröße:
Die in den einzelnen Lehrveranstaltungen vorgesehene Gruppengröße liegt zwischen 3 und 30 Teilnehmern.
Qualifikationsziele:
Das Modul hat zum Ziel, den Studierenden Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Sprach- und Literaturwissenschaft zu vermitteln. Das Ziel des sprachwissenschaftlichen Anteils ist, die Studierenden zum selbstständigen und kritischen Umgang mit sprachwissenschaftlicher Fachliteratur (Grammatiken, Wörterbücher, Lehrwerke) zu befähigen. Zudem sollen sie mit der Existenz, Verwendung, Verbreitung und Funktion nicht-standardsprachlicher und historischer Varietäten des Niederländischen und deren Erforschung vertraut gemacht werden.
Das Ziel des literaturwissenschaftlichen Anteils ist, die Studierenden zu befähigen, den Fachdiskurs im Bereich der niederländischen Literaturwissenschaft zu rezipieren, ihre textanalytischen Fähigkeiten zu vertiefen und Theorien und Modellen kritisch zu reflektieren und zu bewerten. Zudem sollen sie einen Überblick über die niederländische Literatur (wichtigste Autoren, Epochen, Gattungen) erhalten.
Inhalte:
In den sprachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und dem Selbststudium stehen die grammatikalischen Strukturen und die unterschiedlichen Beschreibungsebenen der niederländischen Standardsprache im Kontrast zum Deutschen sowie die regionale, soziale, funktionale und historische Variation des Niederländischen zentral.
Die Inhalte der literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen und des Selbststudiums knüpfen an bereits vorhandene fachwissenschaftliche Basiskenntnisse an. Sie beziehen sich auf spezifische Autoren und auf thematische sowie gattungsorientierte literarische Themen und Probleme, mit Rücksicht auf den historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Kontext der behandelten Themen.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Niederländisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzungen für die Teilnahme sind gute bis sehr gute Niederländischkenntnisse sowie die bestandene Zwischenprüfung.
Prüfungsformen:
Das Modul sieht mündliche und schriftliche Prüfungsformen in niederländischer Sprache vor. Der schriftliche Prüfungsanteil besteht aus einer Hausarbeit, die im Bereich Literatur- oder Sprachwissenschaft geschrieben wird. Die gesamten Inhalte des Moduls sind Gegenstand einer mündlichen Prüfung in niederländischer Sprache im Umfang von 45 Minuten.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:
Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium sowie die erfolgreiche Teilnahme an den geforderten Prüfungen.
Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 § 25.
Gewichtung der Modulnote für die Fachnote:
Die Modulabschlussprüfung wird einfach gewichtet (vgl. LPO vom 27. März 2003 § 27 Abs. 1).
Häufigkeit des Angebots:
Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden in jedem Semester angeboten.
Modulbeauftragte: Prof. Dr. L. Missinne
Hauptamtlich Lehrende: Prof. Dr. A. Berteloot, Drs. M. Henselmans, J. Hlatky, F. König, M.A., Prof. Dr. L. Missinne, Dr. V. Wenzel
Sonstige Informationen:
Alle Lehrveranstaltungen finden in niederländischer Sprache statt.
Des Weiteren wird auf die Vorgaben der LPO vom 27. März 2003 § 34 Abs. 2 verwiesen.

Modulbeschreibung Vertiefungsmodul Fachdidaktik & Vermittlungskompetenz

Prüfungsmodul

Leistungspunkte: 10 LP
Studiensemester: 7. - 8. Fachsemester
SWS: 6 SWS
Dauer des Moduls: 2 Semester
Lehrveranstaltungen:
Wahlpflichtveranstaltungen:
  • Seminar: Literatur- oder Sprachwissenschaft und ihre Vermittlung, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 60 Std. Workload, 3 LP
  • Übung: Sprach- oder literaturwissenschaftliche Aspekte des Niederländisch-unterrichts, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 30 Std. Workload, 2 LP
  • Seminar: Fachdidaktik, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std. Workload), Selbststudium: 120 Std. Workload, 5 LP (für Studierende, die ihr Kernpraktikum nicht im Fach Niederländisch absolvieren)
  • Kernpraktikum und Begleitung, Kontaktzeit: 2 SWS (30 Std.), Praxisphase: 25 Tage oder 100 Std. (lt. Praktikumsordnung), Selbststudium: 20 Std., 5 LP (für Studierende, die ihr Kernpraktikum im Fach Niederländisch absolvieren)

Lehr- und Lernformen:
Das Modul beinhaltet ein Seminar und eine Übung und wahlweise ein Seminar oder eine begleitete Praxisphase. Die Studierenden arbeiten in den Lehrveranstaltungen in kleineren Arbeitsgruppen, individuell oder gemeinsam unter Anleitung. Die Inhalte werden zudem im Selbststudium vor- und nachbereitet. In den Lehrveranstaltungen halten die Studierenden mindestens ein Referat und/oder eine Präsentation und verfassen ggf. schriftliche Beiträge.
Gruppengröße:
Die in den einzelnen Lehrveranstaltungen vorgesehene Gruppengröße liegt zwischen 3 und 30 Studierenden.
Qualifikationsziele:
Das Modul befähigt die Studierenden, den fachdidaktischen Diskurs zu rezipieren und die Fachwissenschaft kritisch auf ihre Relevanz für das eigene Berufsfeld zu bewerten. Mit der Fähigkeit zur Fremd- und Selbstevaluation unter Einbezug diagnostischen Wissens und Denkens erwerben sie eine Schlüsselqualifikation für den Lehrberuf. Der Transfer unterrichtsrelevanter Fachinhalte wird reflektiert und geübt. Ggf. erproben sie im Kernpraktikum erste unterrichtsbezogene Handlungskompetenzen.
Das Seminar Sprach- oder Literaturwissenschaft und ihre Vermittlung vertieft die bisher erarbeiteten sprach- oder literaturwissenschaftlichen Kenntnisse in ausgewählten Bereichen. Ein wichtiges Augenmerk liegt dabei auf der Förderung der Vermittlungskompetenzen der Studierenden. Der Transfer unterrichtsrelevanter Fachinhalte wird reflektiert und geübt.
Aus entweder der fachdidaktischen oder der fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltung erwächst die Thematik der Masterarbeit.
Inhalte:
Inhalte des Seminars Fachdidaktik sind fachdidaktische Themen wie Lehr- und Lernprozesse im Niederländischunterricht, Lehrplan- und Lehrwerkentwicklung, Theorien und Modelle des Literaturunterrichts, Sprachlehr- und Lernforschung, Nutzung Neuer Medien und andere. Es wird die Kooperation mit dem Berufsfeld Schule angestrebt.
Das interdisziplinäre Seminar und die interdisziplinäre Übung bieten die Möglichkeit zur Vertiefung bisher erworbener Fachkenntnisse. Sie beinhalten ausgewählte Teilgebiete der niederländischen Sprachwissenschaft bzw. bieten vertiefte Kenntnisse ausgewählter Werke und Themengebiete der gesamten niederländischen Literatur an. Die Studierenden üben die Vermittlung dieser Kenntnisse in schriftlicher und mündlicher Form ein. Diese Lehrver-anstaltungen verbinden dabei fachwissenschaftliche Aspekte mit fachdidaktischen, schulformbezogenen Fragestellungen.
Die Praxisphase widmet sich der didaktisch-methodischen Analyse hospitierter und ggf. unter Anleitung durchgeführter Unterrichtseinheiten. Sie wird individuell vor- und nach-bereitet. Das Kernpraktikum soll zumindest anteilig in der Schulform stattfinden, für die das jeweilige Lehramt angestrebt wird. Durch forschende Fragestellungen im Handlungsfeld Schule wird das Zusammenspiel von Theorie und Praxis erprobt und die im Orientierungs-praktikum gemachten ersten berufsrelevanten Erfahrungen werden vertieft.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Niederländisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzungen für die Teilnahme sind gute bis sehr gute Niederländischkenntnisse sowie der Abschluss des Aufbaumoduls Fachwissenschaft.
Voraussetzung für die Teilnahme am Kernpraktikum ist die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungspraktikums.
Prüfungsformen:
Das Modul sieht schriftliche und mündliche Prüfungsformen in der niederländischen Sprache vor.
Falls das Seminar Fachdidaktik in diesem Modul gewählt wird, wird nach Absprache mit der/dem Modulbeauftragten ein Portfolio geführt, in dem die Entwicklung der Reflexion fachdidaktischer Inhalte personen- und forschungsbezogen dokumentiert wird. In dieses Portfolio können auch außeruniversitäre Lehr- und Lernerfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Kernpraktikum integriert werden. Es verbindet als prozessorientierte Dokumentation die theoretischen Erkenntnisse und Modelle der Fachdidaktik inkl. Sprach-, Literatur- und Kulturdidaktik mit eigenständigen berufsfeldbezogenen Reflexionen. Das Seminar Literatur- oder Sprachwissenschaft und ihre Vermittlung schließt mit einer Präsentation ab. Zusätzlich wird eine vierstündige Modulabschlussklausur über sämtliche Lehrinhalte des Moduls geschrieben.
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten:
Voraussetzung ist die durchgängige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium und die erfolgreiche Dokumentation im Portfolio.
Notenskala: Siehe LPO vom 27. März 2003 § 25.
Gewichtung der Modulnote für die Fachnote:
Die Modulabschlussprüfung wird einfach gewichtet (vgl. LPO vom 27. März 2003 § 27 Abs. 1).
Häufigkeit des Angebots:
Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden in jedem Semester angeboten.
Modulbeauftragte: Dr. V. Wenzel
Hauptamtlich Lehrende: Dr. V. Wenzel, Prof. Dr. A. Berteloot, Prof. Dr. L. Missinne.
Sonstige Information:
Die Lehrveranstaltungen werden in niederländischer Sprache abgehalten. Für die Erstellung des Portfolios werden Informationen bereitgestellt. Den Studierenden wird aufgrund der Studienorganisation der Lehramtsausbildung GrHR dringend empfohlen, in diesem Modul das Kernpraktikum inkl. Begleitung und nicht das Seminar Fachdidaktik zu wählen.
Die vierstündige Abschlussklausur entspricht den Vorgaben der LPO vom 27. März 2003 § 36 Abs. 2.
Des Weiteren wird auf die Vorgaben der LPO vom 27. März 2003 § 34 Abs. 2 verwiesen.